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Gilt nur für Ungeimpfte
Genesenennachweis: RKI begründet 90-Tage-Regel
Dass das Robert Koch-Institut Mitte Januar die Gültigkeit von COVID-19-Genesenennachweisen hierzulande von 180 auf 90 Tage verkürzte, kam für viele überraschend. Jetzt erläutert das RKI auf seiner Website, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen es den Genesenenstatus neu bewertet hat. In diesem Zuge stellt es klar, dass dies ausschließlich für Menschen gilt, die weder vor noch nach der Infektion eine Impfdosis erhalten haben.
Mitte Januar ermächtigte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Robert Koch-Institut (RKI), die fachlichen Vorgaben für Gensenenzertifikate festzulegen – und das RKI machte gleich Nägel mit Köpfen: Es verkürzte die Gültigkeitsdauer von Genesenennachweisen von 180 auf 90 Tage. Diese unvermittelte Änderung sorgte für Irritation, insbesondere unter den Betroffenen, die praktisch über Nacht ihren Genesenenstatus verloren.
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Jetzt hat das Institut auf seiner Website eine wissenschaftliche Begründung veröffentlicht, wie es zu dieser Entscheidung kam – und stellt in diesem Zuge klar, dass die 90-Tage-Regel ausschließlich für vollständig Ungeimpfte gilt. „Diese fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen, die ungeimpft sind, d.h. weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben“, betont es nun einleitend. „Dies bedeutet, dass in der Praxis für Personen, die vor oder nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben, in der Regel das ausgestellte digitale Impfzertifikat der EU als Vorlage ausreichend ist.“
Gleichwohl habe auch dieser Personenkreis das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat nach EU-Vorgaben ausstellen zu lassen (Verordnung (EU) 2021/953). „Ein solches wird zusätzlich zu einem digitalen Impfzertifikat der EU ausgestellt und kann parallel genutzt werden, insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland.“
Auf welche Studien stützt sich das RKI?
Wer allerdings weder vor noch nach seiner Infektion eine Impfung erhalten hat, für den gilt jetzt die 90-Tage-Regel. Das RKI erläutert dazu: „Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben.“
Nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bestehe üblicherweise ein Schutz vor erneuter Ansteckung, der mit der Zeit abnehme, heißt es weiter. „Der Grad und die Dauer des Schutzes können individuell stark schwanken und werden vermutlich durch Alter, Schwere der Erkrankungen und Virusvarianten beeinflusst.“
Bei den fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise geht es laut RKI primär um den Schutz vor Virusübertragung beziehungsweise das Risiko, dass die genesene Person asymptomatisch mit SARS-CoV-2 infiziert ist und das Virus auf andere Menschen übertragen kann. „Studien zur Übertragbarkeit der Omikronvariante durch Genesene liegen noch nicht vor, der Schutz vor jeglicher bzw. asymptomatischer Infektion kann aber als Richtwert für die Bewertung des Schutzes vor Virusübertragung herangezogen werden.“ Die vorliegenden Studien – genannt ist in diesem Zusammenhang eine Veröffentlichung von Professor Neil Ferguson und Kollegen vom Imperial College London aus dem Dezember 2021 – zeigten insbesondere, dass es unter dominanter Zirkulation der Omikronvariante bei zuvor infizierten und nicht geimpften Personen häufig zu Reinfektionen kommt. Und Daten der britischen SIREN-Studie weisen laut RKI darauf hin, dass Genesene unter diesen Bedingungen nur noch eine Schutzwirkung von etwa 40 Prozent gegenüber Reinfektionen aufweisen.
Daten beziehen sich auf Infektion mit Deltavariante
Die genannten Studien beziehen sich demnach auf Personen, deren Genesenenstatus überwiegend auf frühere Infektionen mit der Deltavariante zurückzuführen ist, erklärt das Institut. „Sie belegen ein im Vergleich zur Deltavariante deutlich stärkeres Potential der Omikronvariante, den Immunschutz zu umgehen. Diese Konstellation (Vorinfektion mit der Deltavariante und Risiko der Reinfektion mit der Omikronvariante) wird als für die derzeitige epidemiologische Situation am relevantesten angesehen.“
Über das Ausmaß und die Dauer des Schutzes nach einer Infektion mit der Omikronvariante – sprich, einer Vorinfektion mit der Omikronvariante und dem Risiko der Reinfektion mit der Omikronvariante – liegen aktuell noch keine Daten vor, betont das RKI. Dies gelte auch für Reinfektionen mit der Deltavariante (Vorinfektion mit der Omikronvariante und Risiko der Reinfektion mit der Deltavariante).
Das vollständige Literaturverzeichnis ist auf der Website des RKI zu finden.
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