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18. Februar 2022
Jens Spahn ist nicht irgendwer, er ist Ex-Bundesgesundheitsminister und heute noch Bundestagsabgeordneter. Also ein Volksvertreter. Und daher kommt auch das Oberlandesgericht Hamburg zu dem Schluss, dass über Spahns finanzielle Verhältnisse durchaus berichtet werden dürfe und dies hinzunehmen sei. Denn für die „politische Meinungsbildung“ sei es „auch von ganz erheblichem Interesse, wie gewählte Volksvertreter ihren Lebensunterhalt bestreiten und wie sie finanziell situiert sind“. Und so hat die Süddeutsche Zeitung (SZ) erneut nachgefragt: „Kann sich Spahn als Bundestagsabgeordneter, ohne Ministeramt, langfristig eine bislang nicht abbezahlte Millionenvilla leisten?“ Die Antwort auf diese Frage stützt sich auf Recherchen der Zeitung und auf bruchstückhafte Auskünfte von Spahns Büroleiter. Nach den Mutmaßungen der SZ könnten Spahns Einkünfte möglicherweise reichen, um die monatlichen Kosten zu decken. Aber nun ja, mein liebes Tagebuch, weiß man schon wirklich alles und was trägt Spahns Ehemann zu den Einkünften des Ehepaars Spahn-Funke bei? Die interessierte Presse wird vermutlich nicht locker lassen.
5 Kommentare
E-Rezept
von K. Stülcken am 20.02.2022 um 11:12 Uhr
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Schon wieder gar keine Kommentare
von Sabine Schneider am 20.02.2022 um 10:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Schon wieder gar keine Kommentare
von Ulrich Ströh am 20.02.2022 um 12:01 Uhr
AW: Schon wieder gar keine Kommentare
von Gert Müller am 20.02.2022 um 12:08 Uhr
AW: @ Frau Schneider
von Anita Peter am 21.02.2022 um 11:28 Uhr
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