Änderung der AMVV

Wann kommen Ibuprofen-Paracetamol-Kombis, Levodropropizin und Co. als OTC-Ware?

Berlin - 02.03.2022, 15:45 Uhr

Die Sichtwahl in den Apotheken bekommt Zuwachs. (c / Foto: IMAGO / Westend61)

Die Sichtwahl in den Apotheken bekommt Zuwachs. (c / Foto: IMAGO / Westend61)


Warten auf das BfArM

Doch bevor apothekenpflichtige Präparate mit diesen Wirkstoffen in den Apotheken eintreffen, wird es wohl noch etwas dauern. Wie Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) im Gespräch mit der DAZ erläutert, müssen die Pharmafirmen zunächst noch die nötigen Änderungen (Variations) etwa bezüglich der Deklaration und Indikation beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. „Diese Anträge können die Unternehmen erst jetzt einreichen“, erklärt Kroth. Bevor die entsprechende Änderung der AMVV veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist, nehme die Bundesoberbehörde sie nicht an. Apothekenpflichtige Ware dürfen die Hersteller erst nach einem positiven Bescheid des BfArM in Verkehr bringen. Das dauere erfahrungsgemäß einige Wochen, meist zwischen einem und drei Monaten.

Was passiert mit der Rx-Ware?

Dass Apotheken als verschreibungspflichtig gekennzeichnete Packungen nicht im Handverkauf abgeben dürfen, versteht sich von selbst. Ein Rückruf oder Verwurf der Rx-Ware ist allerdings nicht zwangsläufig nötig, erläutert OTC-Switch-Experte Kroth. „Ob verschreibungspflichtige Ware jetzt noch zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Rezept abgegeben werden darf, hängt unter anderem von der Indikation ab“, sagt er. Und eine Prüfpflicht bezüglich der Indikation gibt es für Apotheken bekanntermaßen nicht.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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