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Teil 2 des Erfahrungsberichts von Apotheker Ralf König
Das E-Rezept im Praxistest – wo liegen die Tücken?
Ralf König hat bereits einige E-Rezept-Erfahrungen gesammelt. Im Gespräch mit der DAZ zieht der Apotheker, der seinerzeit den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens beraten hat, eine erste Bilanz. Nachdem es im ersten Teil vor allem um das gegangen ist, was gut läuft, nimmt der zweite Teil des Berichts den Verbesserungsbedarf in den Fokus.
Ralf König, Apotheker aus Nürnberg, hat im Hausarzt Dr. Nicolas Kahl einen engagierten Arzt gefunden, mit dem er gemeinsam das E-Rezept testet. Was gut läuft – und das ist aus Königs Sicht schon einiges –, konnten Sie bereits in Teil 1 des Erfahrungsberichts lesen. Nun erklärt der Pharmazeut, der in der vergangenen Legislaturperiode noch Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn beraten hat, im Gespräch mit der DAZ, wo es noch hakt.
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In der Apotheke wie auch in den Arztpraxen steht und fällt der Nutzen, den die elektronischen Verordnungen mit sich bringen können, mit der Qualität der Umsetzung im jeweiligen Softwaresystem. Damit die Abläufe reibungslos vonstattengehen können, ist es aus Königs Sicht unausweichlich, dass so viele Arzt- und Apothekensoftware-Paare wie möglich im Zusammenspiel erprobt werden.
Die kleinen Tücken im Alltag …
Mit medatixx und Pharmatechnik laufe die Zusammenarbeit beim E-Rezept sehr gut, berichtet König. Natürlich habe es anfangs kleinere Probleme gegeben. „Wir haben zum Beispiel beim Eingang eines E-Rezepts über die Gematik-App zunächst nicht gesehen, wenn der Kunde den Botendienst ausgewählt hat.“ Diesbezüglich habe Pharmatechnik aber umgehend reagiert und binnen weniger Tage nachgebessert. Kahl wiederum habe in den zur Signatur vorbereiteten Rezepten die Packungsgrößen nicht sehen können. Doch auch dieser Fehler sei rasch behoben worden.
… und die größeren Baustellen
In der Testphase fallen König zufolge aber auch grundsätzliche Schwierigkeiten auf. Nach seinem Kenntnisstand haben zum Beispiel viele Apotheken Probleme mit Freitext-Verordnungen, wie sie etwa bei Rezepturen vorkommen können. „Es ist gut, dass so etwas jetzt auffällt, bevor das E-Rezept in die Fläche geht“, meint der Apotheker.
Ein Knackpunkt könnte demnach auch werden, dass in der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband die Angabe der Chargenbezeichnung des abgegebenen Arzneimittels gefordert wird. Diese werde zwar im Normallfall über das Securpharm-System automatisch eingespeist. Technisch sei es aber durchaus möglich, ein E-Rezept in die Abrechnung zu geben, bei dem diese Angabe fehlt, denn in der Gematik-Spezifikation ist sie optional. „An dieser Stelle wird tatsächlich ein neuer Retax-Grund geschaffen“, moniert König. Insbesondere Zytostatika-herstellenden und verblisternden Apotheken könnte das noch auf die Füße fallen.
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