Das E-Rezept zum Testen
Ärzten ermöglicht die Gematik bereits den E-Rezept-Test in der Praxis. Sie können eine elektronische Verordnung anlegen und Signaturen erstellen, ohne einen sozialversicherungsrechtlich relevanten Fall anzulegen. Es wird dabei kein richtiges Arzneimittel verordnet, es gibt nur eine Freitextverordnung – hier trägt der ausstellende Arzt das Wort „Test“ ein. Die Verordnung wird mit dem elektronischen Heilberufsausweis und zugehöriger PIN autorisiert. Anschließend kann das Test-E-Rezept ausgedruckt werden.
Sofern der Test gemeinsam mit einer Apotheke durchgeführt wird, kann das Rezept auch noch zur Apotheke gebracht werden. Dort kann das E-Rezept ins Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Dabei kann die Apotheke die digitale Signatur erkennen und den fiktiven Patientennamen. Die Gematik verweist darauf, dass das Test-E-Rezept allerdings nicht durch die Apotheke beliefert oder abgerechnet werden darf. Stattdessen gibt die Apotheke das Rezept wieder frei oder löscht es. Die Gematik setzt auf ein Erfolgsgefühl am Ende des Testprozesses: „Wenn die Apotheke das Test-E-Rezept einlesen konnte, zeigt dies: Die Apotheke ist auf das E-Rezept vorbereitet!“ (ks)
Eine Kurzinformation der Gematik zum Test-E-Rezept finden Sie hier.
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