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Die Knaller-Meldung der Woche: Das BMG will das Apothekenhonorar kürzen über einen höheren Kassenabschlag und eine geringere Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Das BMG dreht hohl! Warum werden die Apotheken abgewatscht? Und das in Zeiten hoher Spritpreise und hoher Kosten für Digitalisierung, E-Rezept, Klimakrise und steigender Personalkosten. Und dann noch Mehrarbeit für kärglich honorierte Dienstleistungen und Lieferschwierigkeiten. Aber ja doch, dafür schenkt uns die Ampel dann den Cannabis-Verkauf, gerne auch im Wettbewerb mit den EU-Versendern: Wer hat den billigsten Stoff? Billiger als auf dem Berliner Görli-Schwarzmarkt? Sind wir noch zu retten?
14. März 2022
Das E-Rezept – ja, mein liebes Tagebuch, bei den E-Rezept-Abläufen funktioniert schon vieles relativ gut, wie die Testphase zeigt. Und jetzt das Aber: Es gibt da auch noch jede Menge größere und kleinere Tücken, wie die Tests unter den Bedingungen des Apotheken-Alltags zeigen. Im Gespräch mit DAZ.online berichtet Apotheker Ralf König, wo’s derzeit klemmt. Der Apotheker hatte seinerzeit auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung im Gesundheitswesen beraten und konnte bereits reichlich E-Rezept-Erfahrungen sammeln. Nun ist er in der guten Situation, einen engagierten Arzt gefunden zu haben, mit dem er gemeinsam das E-Rezept testet. Das Warenwirtschaftssystem, mit dem König arbeitet, ermöglicht es beispielsweise, dass ein Kunde, der einen Token abfotografiert, direkt mit der Apotheken-Kundendatei im System verbunden wird. Der Kunde kann sofort erkennen, was er verordnet bekommen hat und ob es vorrätig ist, was bei den Kunden sehr gut ankommt, weiß König. Die laufende Testphase legt aber auch offen, an welchen Stellen es noch hakt, So zeigt sich z. B., dass viele Apotheken Probleme mit Freitext-Verordnungen haben, wie sie etwa bei Rezepturen vorkommen können. Schwierigkeiten zeigen sich auch bei der geforderten Angabe der Chargenbezeichung von Arzneimitteln auf dem E-Rezept, die normalerweise über das Securpharm-System automatisch eingespeist wird. Aber es sei auch möglich, ein E-Rezept in die Abrechnung zu geben, obwohl diese Nummer fehlt – und das wäre ein Retax-Grund. Verbesserungsmöglichkeiten gebe es auch noch bei der sinnvollen Nutzung von KIM, dem Kommunikationsdienst zwischen Arzt und Apotheke. Mein liebes Tagebuch, genau solche vertrackten kleineren und größeren Tücken sind es, die den Spaß am E-Rezept verleiden. Hoffen wir, dass die Testphase intensiv genutzt wird, um solche Bugs und Mängel zu beseitigen.
15. März 2022
Das war die Knaller-Meldung der Woche: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beabsichtigt den Kassenabschlag zu erhöhen! Von 1,77 auf 2 Euro für zwei Jahre. Außerdem ist eine Mehrwertsteuerabsenkung für Arzneimittel vorgesehen auf 7 Prozent. Im Klartext hieße dies: Jede einzelne dieser Maßnahmen wäre für die Apotheke bereits ein schmerzlicher Verlust. Und in Kombination ein Desaster: Diese beiden Maßnahmen bedeuteten eine Honorarkürzung des Apothekenhonorars von insgesamt 5,5 Prozent oder 38 Cent. Allerdings, diese Gesetzesvorlage für ein „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“ hätte so noch gar nicht an die Öffentlichkeit gesollt, hieß es, die Maßnahmen seien mit den Regierungsfraktionen so nicht abgestimmt. Das BMG ließ sogar verlauten, dass es „aktuell keinen Gesetzentwurf“ gebe. Nun ja, mein liebes Tagebuch, das ist natürlich Quatsch, das herumgeisternde Papier ist vielleicht kein offizieller Gesetzentwurf, gleichwohl ein existierendes Papier, das zeigt, wie eine erste Gesetzesvorlage aus dem Haus Lauterbach aussehen könnte. Mein liebes Tagebuch, was mich besonderes erschreckte: Das Dokument offenbart, wie gering die Arbeit der Apotheken sichtlich geschätzt wird. Aus dem Papier geht auch die schonungslose, ja, fast schon brutale Denke und eiskalte Ignoranz der Ministerialen in Richtung Vor-Ort-Apotheke hervor. Warum diese drastische De-facto-Honorar-Kürzung? Klar, die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind in Schieflage geraten, das Defizit soll bei 5,8 Milliarden Euro liegen, der Bund sucht nach Einsparungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen. 170 Millionen Euro dürfte die Honorarkürzung der Apotheken vermutlich bringen. Mein liebes Tagebuch, man mag es nicht glauben, wie da im Ministerium gedacht und gerechnet wird. Was können da 170 Millionen an Einsparungen angesichts eines Milliardendefizits für die Kassenfinanzen bringen – nichts, außer ein beschleunigtes Apothekensterben. Ist das gewollt? Eine Honorarkürzung für Apotheken, die doch eigentlich gerade jetzt einen erhöhten Finanzbedarf haben wegen Mehrausgaben für die Digitalisierung, wegen Pandemie-bedingter Aufwendungen, wegen erhöhter Ausgaben für den Klimaschutz, wegen steigender Energiepreise und wegen steigender Personalkosten – eine solche Honorarkürzung kann man nur als eine beabsichtigte staatliche Reduktion der Apothekenzahlen interpretieren. Außerdem, wer glaubt denn wirklich, dass so eine Erhöhung des Kassenabschlags nur für zwei Jahre gelten soll? Mein liebes Tagebuch, wenn man bei Apotheken in unseren Zeiten den Rotstift ansetzt, dann will man nur eine Richtung forcieren: nach unten mit den Apothekenzahlen. Mein liebes Tagebuch, dabei haben wir doch eigentlich daran gedacht, in diesem Jahr dafür zu kämpfen, dass das Apothekenhonorar erhöht wird! Aber wie so oft, vermutlich heißt es am Jahresende dann: Wir konnten froh sein, dass wir nur eine kleine Honorarkürzung hinnehmen mussten, es hätte alles noch viel schlimmer kommen können. Mehr zu diesem Thema auch im Tagebucheintrag vom 18. März dieser Woche.
Gab’s auch offizielle Reaktionen aus dem Berliner Apothekerhaus? Ja, die gab’s, aber noch relativ moderat. So ließ der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands Thomas Dittrich wissen, dass eine Erhöhung des Kassenabschlags die dringend notwendige und zuverlässige Zukunftsperspektive für die lokale Arzneimittelversorgung konterkariere. Man wolle den Entwurf weiter analysieren und das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten – mein liebes Tagebuch, das wollen wir hoffen. Und von Seiten der ABDA ein wenig Theaterdonner: Präsidentin Gabriele Overwiening erklärte im „ABDA-Livetalk“, dass die Apothekerschaft die im Papier beabsichtigten Honorarkürzungen nicht tragen könne. Overwiening: „Das ist für uns alle wie ein Schlag ins Gesicht“. Die vom BMG im Apothekenbereich geplanten Einsparungen von 170 Millionen Euro seien nicht nachvollziehbar. Mein liebes Tagebuch, das klingt alles so, als sei man paralysiert von diesem Überraschungspapier aus dem BMG. So richtig im Kampf-Modus scheint unsere Berufsvertretung noch nicht zu sein, da muss mehr kommen.
Klar, das bekannt gewordene Papier aus dem Ministerium scheucht nicht nur uns Apothekers auf. Weitaus größere Einsparungen sollen bei den Arzneimittelherstellern, bei der Pharmaindustrie geholt werden: Längeres Preismoratorium, höherer Herstellerrabatt sind für die Industrie schon hier die Reizworte – hinzukommen sollen noch einschneidende Änderungen im AMNOG-Verfahren, also bei der Preisregulierung für neue Arzneimittel. Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Dr. Hubertus Cranz, sieht die Arzneimittelversorgung sowie den Pharmastandort Deutschland massiv gefährdet. Die in der Gesetzesvorlage vorgesehene Verdreifachung des Herstellerabschlags sei „völlig inakzeptabel“. Ähnliche Reaktionen kommen auch von Seiten des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und des Verbands forschender Pharmaunternehmen (vfa) und vom Generikaverband Pro Generika.
Jetzt gilt sie: die einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht. Das bedeutet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmter Einrichtungen des Gesundheitswesens eine Immunität gegen Covid-19 nachweisen müssen. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Aber, wie in Deutschland so üblich, ist die Umsetzung bundesweit alles andere als einheitlich geregelt. Vielerorts gelten sogar Übergangsfristen. Apotheken sind von dieser einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht zunächst nicht betroffen. Allerdings kann das Apothekenpersonal unter diese Bestimmungen fallen, wenn es bestimmte Tätigkeiten in diesen betroffenen Einrichtungen ausübt. Wenn beispielsweise Apothekenpersonal im Rahmen der Klinik- oder Heimversorgung in solchen Einrichtungen tätig ist, muss es einen Impfschutz nachweisen. Betroffen sind beispielsweise Apothekerinnen und Apotheker, die auf den Stationen arbeiten.
Das ist sie, die Transparenzoffensive der Gematik. Ein neues Portal der Gematik zeigt an, welche Softwareanbieter für Praxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser E-Rezept-ready sind. Ja, mein liebes Tagebuch, und nun sind auch die Anbieter der Apotheken-Software hier aufgeführt. Das Gematik-Portal www.ti-score.de soll einen Überblick verschaffen, wo die IT-Häuser bei der Einführung des E-Rezept stehen. „Für die flächendeckende Einführung des E-Rezepts ist es wichtig, dass alle Apotheken in Deutschland technisch startklar und die Teams geschult sind“, betont die Gematik in einer Pressemitteilung. So ist das, mein liebes Tagebuch, alles schön transparent und offen, im Zeitalter der Digitalisierung. So sieht man gleich, welches Software-Haus seine Hausaufgaben gemacht hat.
16. März 2022
Mehr abgegebene Rx-Packungen bedeuten mehr Geld für den Nacht- und Notdienstfonds und bedeuten mehr Honorar für jeden Nacht- und Notdienst, den unsere Apotheken leisten. Im vierten Quartal 2021 hat dieses Honorar wieder einen Höchstwert erreicht: Die ausgezahlte Pauschale liegt bei 402,31 Euro. Schön, mein liebes Tagebuch, aber noch lange kein Grund Freudensprünge im Nachtdienst auszuführen oder gar neidisch auf die Apotheken zu gucken. Denn die tatsächlichen Kosten für einen Nacht- und Notdienst liegen um einiges darüber.
Lieferschwierigkeiten und Lieferengpässe bei Arzneimitteln gehören mittlerweile zum Alltag bei der Arzneimittelversorgung, zum Alltag in der Apotheke. Diese Schwierigkeiten verlangen von allen Beteiligten viel Kraft, die anderswo besser genutzt werden könnte. Solche Engpässe und Lieferschwierigkeiten sind mehr als nur ein Ärgernis für Apothekerinnen und Apotheker. Immerhin, das Thema ist in der Politik angekommen. Wie auf der Handelsblatt-Jahrestagung Pharma 2022 deutlich wurde, haben Krisen wie der Krieg in der Ukraine und die Corona-Pandemie die globalen Abhängigkeiten noch stärker in den Fokus gerückt. Dennoch, mitunter hat man den Eindruck, dass Lieferengpässe und Schwierigkeiten bei Kabelbäumen und Halbleiterchips für die Autoindustrie in der Öffentlichkeit noch mehr für Nachdenklichkeit sorgen. Vielleicht sollte der eine oder andere Politiker auch einmal überlegen, was passieren würde, wenn es zu Konflikten mit Indien oder China kommt, wo ein Großteil unserer Arzneistoffproduktion heute stattfindet. Arzneistoff-Engpass und Lieferstopp als Waffe?
Und hier noch etwas fürs Amusement, mein liebes Tagebuch: Die FDP möchte, dass auch EU-Arzneimittelversandhäuser Cannabis für Genusszwecke verkaufen dürfen! „Alkohol kann man ja auch übers Internet bestellen. Warum nicht auch Cannabis“, fragt Kristine Lütke (FDP), drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, im DAZ-Gespräch. Ein Super-Argument, oder? Wie cool ist das denn, mein liebes Tagebuch! Und schon bald gibt’s dann Cannabis im Sonderangebot von DocMo! Da geht die Post ab. Cannabis im legalen Versand, frisch aus den Niederlanden. Heute im Angebot: Royal Gorilla, eine irre starke Sorte, oder Sweet ZZ mit intensiven fruchtigen Aromen. Passend dazu das aktuelle Spiegel-Interview mit Burkhard-Blienert (SPD), „Deutschlands erster legalisierungswilliger Bundesdrogenbeauftragter“, wie ihn der Spiegel liebevoll nennt. Blienerts Herzensangelegenheit ist die Legalisierung des Kiffens. „Genuss- und Rauschmittel gehören zur Gesellschaft dazu“, ist sein Credo und so ist er überzeugt, dass der Staat die Kontrolle über das Produkt Cannabis zurückerlangen, den Jugendschutz stärken und gleichzeitig die Schwarzmarktkriminalität zurückdrängen kann. Mein liebes Tagebuch, der Mann hat die Quadratur des Kreises gefunden und meint, dass der Staat gegen den Schwarzhandel mit Cannabis gewinnen kann? Hat das teure Gras aus der Apotheke oder vom EU-Versender eine Chance gegen den billigen Schwarzmarkt im Berliner Görli?
17. März 2022
Explodierende Treibstoffpreise an unseren Tankstellen – es trifft alle, die aufs Auto angewiesen sind, von Privatleuten bis hin zu den Spediteuren auch in der Gesundheitsbranche und für Apotheken. Die Pharmagroßhändler verfolgen die Kostenentwicklung mit großer Sorge. Keine Frage, steigende Spritpreise würden sich kostenerhöhend auswirken. Schon diskutiert man darüber, die Mehrkosten bei der Belieferung in Form von Zusatzgebühren an die Apotheken weiterzugeben. So wird beim Großhändler Kehr-Holdermann ab 1. April ein Tourenkostenbeitrag von zwei Euro pro Lieferung fällig. Wie kann die Apotheke reagieren? Mit dem Großhändler sprechen? Die Tourenanzahl einschränken? Vermutlich wird die eine oder andere Großhandlung nachziehen. Dabei gibt es eigentlich nicht wirklich einen triftigen nachvollziehbaren Grund für hohe Spritpreise. Es gibt genügend Öl auf dem Markt. Der russische Krieg gegen die Ukraine beeinflusst den Ölmarkt sicher psychologisch, Insider vermuten jedoch, dass die großen Ölkonzerne diese Gemengelage ausnutzen, um die Preise nach oben zu treiben. Die Entwicklung zeigt: Trotz zurückgehender Ölpreise auf dem Markt kommt diese Entwicklung nicht bei den Tankstellen an. Der gestiegene Benzinpreis kommt wohl zu einem erheblichen Teil den Mineralöl-Konzernen zugute, sagen Sachverständige.
Ums Geld ging es auch auf dem Futurepharm Kongress: Geld verdienen mit pharmazeutischen Dienstleistungen – und dahinter ein dickes Fragezeichen. Professor Dr. Reinhard Herzog hat sich dazu so seine grundsätzlichen Gedanken gemacht, denn nach wie vor wissen wir Apothekers noch immer nicht, um welche pharmazeutischen Dienstleistungen es sich letztlich handelt. Welche Dienstleistungen wir künftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können – das ist immer noch eine Blackbox. Aber, Dienstleistungen werden kommen, der Gesetzgeber hat hierfür zunächst rund 150 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt, pro Apotheke also um die 8000 Euro. Summen, die keine Apotheke retten und noch unter dem Vorbehalt des zu tätigenden Aufwandes stehen, wie Herzog sagte. Solche Dienstleistungen sind jedoch zunächst primär verkaufte Arbeitszeit, die in Zeiten des Personalmangels knapp und zunehmend teuer ist. Herzog fragte, ob die Kostenträger ein Dienstleistungshonorar von gut 1,70 Euro pro Minute akzeptieren? Gute Frage, mein liebes Tagebuch. Ein Honorar in dieser Höhe müsste nämlich eine Apotheke mindestens in Rechnung stellen, wenn eine Fachkraft solche Leistungen erbringt. Sollte sich ein Honorar nicht gewinnträchtig oder allenfalls kostendeckend darstellen lassen, könnte man noch überlegen, ob ein Marketing-und Kundenbindungseffekt damit verbunden ist in der stillen Hoffnung auf Rezepte und OTC-Käufe. Eine weitere Option: Vielleicht könnte man auch an andere Dienstleistungen denken und sie so attraktiv gestalten, dass sie für Privatleistungen für besonders gesundheitsbewusste Menschen in Betracht kommen. Mein liebes Tagebuch, es wird nicht einfach werden für Apothekeninhaberinnen und -inhaber, sich für oder gegen Dienstleistungen zu entscheiden.
18. März 2022
Spannend, sehr spannend, was Thiemo Steinrücken, Apotheker und Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium für den Bereich Apothekenwesen, auf dem ApothekenRechtTag der Interpharm auspackte: einen Überblick über die Pläne der Ampel für die Apotheken. Mit dabei war der durchgesickerte Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Kassenfinanzen. Dieser Entwurf, der in dieser Form eigentlich nicht hätte veröffentlicht werden dürfen, sieht eine Erhöhung des Kassenabschlags bei gleichzeitiger Absenkung der Mehrwertsteuer vor – die Apotheke wäre also gleich zweimal von Einspar-Effekten betroffen. Ja, mein liebes Tagebuch, ist sich das Ministerium dieser Erkenntnis eigentlich bewusst? Beim Formulieren der Gesetzesvorlage waren sich die BMG-Mitarbeiter der doppelten Belastung der Apotheken nicht bewusst – diesen Doppeleffekt haben sie erst in der DAZ gelesen, aus den Berechnungen unseres DAZ-Wirtschaftsexperten Dr. Thomas Müller-Bohn. Wie schön, das BMG liest DAZ und lernt hoffentlich daraus. Jetzt stellen wir uns die Frage: Können die Apotheken noch mit Verbesserungen dieses Gesetzentwurfs rechnen? Steinrücken blieb sehr vage. „Ich kann nicht versprechen, dass sich zugunsten der Apotheken etwas tut", so der BMG-Mitarbeiter, „wir müssen sehen, was sich ergibt.“ Mein liebes Tagebuch, ein Dementi klingt anders. Damit dürfte klar sein, dass das Papier wohl so diskutiert werden wird. Aber, liebes Ministerium, dabei bitte nicht vergessen, in die DAZ zu schauen! Steinrücken ließ auch anklingen, dass die Ampelkoalition das Feld der pharmazeutischen Dienstleistungen ausbauen möchte. Steinrücken hofft, dass bereits in der zweiten Hälfte mit der Auszahlung der Dienstleistungshonorare begonnen werden kann. Mein liebes Tagebuch, dazu müsste man aber erst einmal wissen, welche Dienstleistungen wir denn erbringen sollen. Und die Richtung ist dann wohl klar: Mehr Geld gibt es nur für mehr Arbeit.
15 Kommentare
Böses Erwachen
von Conny am 20.03.2022 um 16:20 Uhr
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AW: Böses Erwachen
von Korrektor am 22.03.2022 um 9:34 Uhr
AMBOG
von Karl Friedrich Müller am 20.03.2022 um 12:38 Uhr
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AW: AMBOG
von Karl Friedrich Müller am 20.03.2022 um 12:40 Uhr
Nicht tragbar
von Reinhard Rodiger am 20.03.2022 um 11:46 Uhr
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Es ist auch von Apothekerseite gewollt, dass die Apothekendichte schrumpft
von Michael Reinhold am 20.03.2022 um 11:06 Uhr
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AW: Es ist auch von Apothekerseite gewollt,
von Michael Reinhold am 20.03.2022 um 11:08 Uhr
AW: Es ist auch von Apothekerseite gewollt,
von Anita Peter am 20.03.2022 um 11:15 Uhr
Finanzberechungen der Politik
von Dr.Diefenbach am 20.03.2022 um 10:04 Uhr
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AW: Finanzberechungen der Politik
von Karl Friedrich Müller am 20.03.2022 um 10:37 Uhr
.
von Anita Peter am 20.03.2022 um 9:39 Uhr
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AW: Honorarkürzung
von Daniela Hänel am 20.03.2022 um 12:34 Uhr
AW: ..
von Anita Peter am 20.03.2022 um 13:10 Uhr
AW: .die Nichtleister sitzen ganz vorne
von Karl Friedrich Müller am 20.03.2022 um 13:55 Uhr
AW: Honorarkürzung.
von Gerhard Zibulak am 21.03.2022 um 18:40 Uhr
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