Wenn staatliche Vorgaben fallen

Apotheken können selbst über Maskenpflicht entscheiden

Berlin - 25.03.2022, 16:45 Uhr

Dürfen Apotheken von ihren Kundinnen und Kunden weiterhin verlangen, eine Maske zu tragen? (Foto: Schelbert)

Dürfen Apotheken von ihren Kundinnen und Kunden weiterhin verlangen, eine Maske zu tragen? (Foto: Schelbert)


Hausrecht erlaubt weitere Maskenvorgaben

Was heißt das alles nun für das Maskentragen in Apotheken? Bleibt die Lage, wie sie im Moment noch ist, müssen die Apotheken ab April im Blick behalten, ob sie in einem „Hotspot“ liegen und welche Regeln für diesen gelten. Sofern keine anderslautende Hotspot-Regelung greift, gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht im Einzelhandel mehr. Die ABDA hatte im Gesetzgebungsverfahren zwar angeregt, in die Basismaßnahme zur Maskenpflicht auch Apotheken einzubeziehen – doch während Arztpraxen und Rettungsdienste noch in die Neuregelung aufgenommen wurden, blieben Apotheken außen vor.

Das bedeutet aber nicht, dass Apothekeninhaber:innen jetzt keine Wahl haben. Sie haben immer noch ein Hausrecht, das ihnen ermöglicht, von ihren Kundinnen und Kunden das Tragen einer Maske zu verlangen. Kunden, die sich nicht daran halten, dürfen der Apotheke verwiesen werden – darauf wies Adexa-Juristin Minou Hansen bereits vor einem Jahr hin. Um dem Kontrahierungszwang gerecht zu werden, ist dann allerdings gegebenenfalls durch die Notdienstklappe zu beraten.

Und wie sieht es beim Apothekenpersonal aus? Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung legt die Maskenfrage nun in die Hände der Arbeitgeber. Sie sind seit dieser Woche selbst verantwortlich, welche Corona-Schutzmaßnahmen es in ihren Betrieben geben soll – Grundlage sind ihre betrieblichen Hygienekonzepte, die sie nach einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt haben. Hält es eine Apothekeninhaberin oder ein Apothekeninhaber für erforderlich, dass sein Personal in bestimmten Situationen weiterhin Maske trägt, kann er oder sie dies so festlegen.

Lauterbach erklärte heute übrigens, er würde es befürworten, wenn Supermarktketten oder große Veranstalter nach Hausrecht weiterhin Maskenvorgaben für ihre Innenräume machen. Dies könne bei der derzeit hohen Zahl von Corona-Infektionen eine Ergänzung zu Schutzregeln der Länder in Hotspot-Regionen mit kritischer Lage sein. Auch wenn er Apotheken nicht explizit nannte, dürfte er dies für sie vermutlich nicht anders sehen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Notdienstklappe

von Karl Friedrich Müller am 28.03.2022 um 11:04 Uhr

Echt jetzt? das ist doch total unsinnig. Dabei fange ich eher noch mehr Viren.
Die Notdienstklappe, das Spielzeug der Erbsenzähler und Bürokraten. Wann wird eigentlich mal die Situation und die Verhältnisse nach praktischen und logischen Kriterien bewertet und daraus die richtigen Schlüsse gezogen?
Ich bediene dann lieber die Maskenlosen am Tresen. Da hab ich mehr Abstand. Zudem könnte ich mir vorstellen, das einer, der keine Maske will, lieber das Geschäft verläßt und es an anderer Stelle probiert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Notdienstklappe

von Karl Friedrich Müller am 28.03.2022 um 11:44 Uhr

was diese blöden Plastikscheiben bringen sollen wie im Bild, erschließt sich mir auch nicht. Wenn schon, dann durchgehend. So strömen die Aerosole einfach drumrum. Also kann man das auch lassen.

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