Merkblatt des NNF

So werden pharmazeutische Dienstleistungen abgerechnet

Berlin - 26.04.2022, 11:45 Uhr

So sollen Apotheken die NNF-Belege für die pharmazeutischen Dienstleistungen bedrucken. (Quelle: NNF-Merkblatt)

So sollen Apotheken die NNF-Belege für die pharmazeutischen Dienstleistungen bedrucken. (Quelle: NNF-Merkblatt)


Zuordnung auf den Tag genau

Abgerechnet wird dem Papier zufolge quartalsweise. „Die Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen wird von NNF zeitgleich mit der Notdienstpauschale zum Ende des Folgequartals ausgezahlt werden“, schreibt der NNF auch auf seiner Website. „Wenn zum Beispiel eine Apotheke im März eine Dienstleistung erbringt und pünktlich an das Apothekenrechenzentrum meldet, erfolgt die Auszahlung Ende Juni.“ Die Apotheken werden gebeten, darauf zu achten, dass alle Leistungen pünktlich geltend gemacht werden. Sollten nicht alle Belege rechtzeitig an das Rechenzentrum übermittelt worden sein, können sie auch noch im Folgequartal berücksichtigt werden – „es wird dann jedoch das Ausschüttungsvolumen des Folgequartals herangezogen“. Später eingereichte Belege sind laut Merkblatt gegenüber dem NNF nicht mehr erstattungsfähig.

Die Zuordnung der erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen erfolgt beim NNF auf den Tag genau. „Somit wird bei Inhaber- oder Rechtsformwechseln, sofern eine neue Fonds-Ident-Nummer vergeben wird, entsprechend der beim NNF im System hinterlegten Wechseldaten die Verteilung vorgenommen.“

Weshalb nun der Abrechnungsweg feststeht, bevor klar ist, um welche Leistungen es gehen soll, hat einen einfachen Hintergrund: Verhandlungspartner sind der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Benehmen mit dem PKV-Verband. Ihnen ist es innerhalb der im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz vorgegebenen Frist (30. Juni 2021) nicht gelungen, sich auf ein Dienstleistungspaket zu einigen. Deshalb beschäftigt sich derzeit noch die Schiedsstelle mit diesem Thema. Den Abrechnungsweg hingegen hatten Kassen und DAV selbst abgesteckt, bevor sie die Anfang September Schiedsstelle angerufen haben. Da es aktuell noch nichts abzurechnen gibt, sollen Apotheken die ihnen bereits zugestellten Belege aufbewahren, aber noch nicht bedrucken und einreichen.

Neue pharmazeutische Dienstleistungen im VOASG

Das Ende des Jahres 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) sieht vor, dass ab 2022 jährlich 150 Millionen Euro für pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung erfolgt über den NNF. Zur Finanzierung bezahlen die Kassen für jede Rx-Arzneimittelpackung einen Aufschlag von 20 Cent.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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