- DAZ.online
- News
- Digitales
- Welche Apotheken sind ...
Neue Deutschlandkarte der Gematik
Welche Apotheken sind bereit fürs E-Rezept?
Update einmal die Woche
Einmal wöchentlich soll der Gematik zufolge die Karte aktualisiert werden. Es könne also bis zu sieben Tage dauern, bis eine Apotheke auf der Karte markiert wird. An Apotheken, die noch nicht mit dem E-Rezept arbeiten, erfolgt der eindringliche Appell, Kontakt zu ihren Softwareherstellern aufzunehmen und insbesondere die eigenen Mitarbeitenden im Umgang mit dem E-Rezept zu schulen, um schnell aufzuschließen und das E-Rezept anbieten zu können.
Mehr zum Thema
Beschlussvorlage des BMG
E-Rezept ab September verpflichtend für alle Apotheken
Geht es nach dem BMG, soll das E-Rezept ab September für die Apotheken Pflicht werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll einem Rundschreiben der Apothekerverbände zufolge das Ministerium der Gesellschafterversammlung der Gematik vorgelegt haben. Für Ärzte und Zahnärzte ist demnach eine regional stufenweise Einführung geplant:
- Ab dem 1. September 2022 für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern.
- Ab dem 1. Dezember 2022 Ausweitung auf sechs weitere Bundesländer, die in der Sondersitzung, spätestens aber in der nächsten regulären Gesellschafterversammlung der Gematik am 15. Juni verbindlich beschlossen werden.
- Ab dem 1. Februar 2023 folgen alle restlichen Bundesländer.
Beschluss soll Ende Mai gefasst werden
Was genau verpflichtende Einführung für Apotheken bedeutet, ist allerdings unklar. Das BMG erklärte auf Nachfrage der DAZ: „Die Gesellschafterversammlung der gematik hat bisher keinen Beschluss zur Einführung des E-Rezepts gefasst. Aktuell in der Debatte ist u.a. ein regional stufenweises Einführungskonzept. Die Gesellschafter beraten über diese und weitere Fragen. Sobald es hierzu einen verbindlichen Beschluss gibt, werden wir in entsprechender Weise transparent informieren.“
Der Beschluss soll dem Verbandsschreiben zufolge Ende Mai gefasst werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.