Forxiga und seine Indikationserweiterungen

Warum wird Dapagliflozin immer teurer?

Stuttgart - 16.05.2022, 10:45 Uhr

Während der Preis für Dapagliflozin steigt, steigt auch die Gesamtanzahl an potenziellen Patient:innen mit der neuesten Indikationserweiterung auf insgesamt rund 7 Millionen. (c / Foto: IMAGO / Steinach)

Während der Preis für Dapagliflozin steigt, steigt auch die Gesamtanzahl an potenziellen Patient:innen mit der neuesten Indikationserweiterung auf insgesamt rund 7 Millionen. (c / Foto: IMAGO / Steinach)


Mancher Apothekerin ist in den letzten Wochen vielleicht aufgefallen, dass es bei dem Dapagliflozin-Präparat Forxiga zum März einen Preissprung von über 100 Euro gegeben hat. Die DAZ hat beim Hersteller und beim GKV-Spitzenverband nachgefragt, warum Forxiga immer teurer wird. Der GKV-Spitzeverband sieht die Preissteigerung sehr kritisch, vor allem weil es wohl nicht die letzte war. Wären indikationsspezifische Preise eine Lösung? 

Tatsächlich ist es nicht das erste Mal, dass es beim Präparat Forxiga einen Preissprung gibt. Bereits im Jahr 2020 war der Preis deutlich angehoben worden.Jetzt ist es im Jahr 2022 zu einer weiteren ähnlich hohen Preissteigerung gekommen – „nämlich von 1,19 € auf 1,96 € Euro Therapiekosten pro Tag“. Warum? Allgemein zu jetzt erneut beobachteten Preissteigerung schrieb nun AstraZeneca auf Anfrage an die DAZ zur Begründung: „Die Preisfestsetzung für Dapagliflozin erfolgte im Rahmen und Zeitrahmen des im SGB V festgeschriebenen Nutzungsbewertungsprozesses durch die unabhängige Schiedsstelle, die ihn auf Basis des beträchtlichen Zusatznutzens bei HFrEF und unter Berücksichtigung aller Änderungen in den Indikationszulassungen festgelegt hat. Die Entscheidung erfolgte, nachdem es im Rahmen der verpflichtenden Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und AstraZeneca zu keiner Einigung kam.“

Wie der GKV-Spitzenverband gegenüber der DAZ bestätigt, gab es „aufgrund der Verhandlungen auf Basis des G-BA-Beschlusses von 19.12.2019 wie vom 20.05.2021 sowohl eine Preissteigerung für den Wirkstoff Dapagliflozin im Jahr 2020 wie im Jahr 2022“. So habe der G-BA im Jahr 2019 erstmals in drei von acht Patientenuntergruppen im Anwendungsgebiet Diabetes den Nachweis eines Anhaltspunktes auf einen geringen Zusatznutzen festgestellt, heißt es, was schließlich zu der ersten Preissteigerung führte, die 70 Prozent betrug: „Im Ergebnis führte die neue Beschlusslage zu einem Anstieg der Therapiekosten pro Tag von 0,70 auf 1,19 €.“ Die Kosten pro Tag oder pro tägliche Erhaltungsdosis stellen laut G-BA „aufgrund der unterschiedlichen im Verkehr befindlichen Packungen eine aussagekräftigere Vergleichsebene für die Preisentwicklung über die Zeit als die Packungspreise dar“. 

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Grundlage für diese neue Preissteigerung sei die Erweiterung der Zulassung des Wirkstoffes Dapagliflozin auf das neue Anwendungsgebiet „Behandlung der Herzinsuffizienz“ im Jahr 2021. „Für das Anwendungsgebiet ‚Herzinsuffizienz‘ konnte im G-BA ein Anhaltspunkt auf einen beträchtlichen Zusatznutzen nachgewiesen werden“, sodass es zu neuen Preisverhandlungen kam. Jedoch konnten sich die Parteien auf dem Verhandlungsweg nicht einigen, wie der GKV-Spitzenverband erklärt. „Es erging daher im Januar 2022 ein Schiedsspruch, der für beide Anwendungsgebiete einen sog. „Mischpreis“ als Erstattungsbetrag für beide Anwendungsgebiete in der Zusammenschau festgesetzt hat“.

GKV-Spitzenverband: Preissteigerung „sehr kritisch“

Wie der GKV-Spitzenverband (GK-SV) erklärt, bewirke die Preissteigerung um weitere 65 Prozent, „zusammen mit der stark wachsenden Absatzmenge einen massiven Anstieg der Ausgabenbelastung der GKV-SV Versichertengemeinschaft“. Die Preissteigerung aufgrund des Schiedsspruches im Januar 2022 sieht der GKV-Spitzenverband deshalb sehr kritisch. Aus Sicht des GKV-SV sollte die Hinzunahme einer (zweiten) Massenindikation wie bei Dapagliflozin (Herzinsuffizienz) stärker preissenkend berücksichtigt werden. Doch dafür brauche es stärkere Vorgaben im Gesetzeswerk.

„Der GKV-Spitzenverband fordert daher dringend die gesetzliche Klarstellung, dass das potentielle Ausgabevolumen zu Lasten der Versichertengemeinschaft auf Basis des Erstattungsbetrages ein wichtiger Aspekt der Bildung eines angemessenen Erstattungsbetrages ist und dass vertragliche Schutzvorkehrungen bei einer Mengenausweitung durch beispielsweise die Zulassung neuer Anwendungsgebiete verpflichtend zu vereinbaren oder festzusetzen sind.“ Dieser Forderung des GKV-Spitzenverbands verleiht die Tatsache, dass Dapagliflozin vor Kurzem erst noch eine weitere Indikation hinzugewonnen hat, Nachdruck. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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