- DAZ.online
- News
- Politik
- „Zug-um-Zug-Abtretung...
Noventi wiederholt Angebot
„Zug-um-Zug-Abtretung“ soll mehr Sicherheit für Apotheken bringen
Inspiriert von der Diskussion um AvP
Den Hintergrund für diese Zusatzvereinbarung bildet offenbar die seit der AvP-Insolvenz andauernde Diskussion, welche Vertragsbedingungen die Abrechnungsgelder optimal absichern. Dabei sind Forderungsabtretungen in die Kritik geraten, weil das Rechenzentrum damit zum Eigentümer der Forderungen gegen die Krankenkassen wird.
Mehr zum Thema
AvP-Insolvenzverfahren
Hoos bietet Sofort-Zahlung gegen Aussonderungsrechte an
AvP-Insolvenz: 314 der 2900 betroffenen Apotheken traten ihre Rezeptforderungen nicht ab / Neuer Geschäftsführer
Musterprozesse sollen Aussonderungsrechte klären
Abrechnungsdienstleister
AvP-Insolvenz
Dies gilt als ein wichtiger Grund, weshalb die meisten AvP-Kunden keine Aussonderungsrechte an der Vermögensmasse von AvP erhalten haben. Daher verweisen andere Rechenzentren darauf, dass die Apotheken bei ihnen keine Forderungen abtreten müssen und dies auch früher nicht mussten. Noventi blieb dagegen bei den dort praktizierten Forderungsabtretungen, bietet aber seit Februar 2021 die besagte Zusatzvereinbarung. Dies ist offenbar durch die Erfahrungen mit dem AvP-Insolvenzverfahren inspiriert.
Denn im Januar 2021 hatte AvP-Insolvenzverwalter Jan-Phillip Hoos Aussonderungsrechte für eine kleine Gruppe von AvP-Kunden gewährt. Dies betraf Kunden, mit denen AvP eine bedingte Abtretung vereinbart hatte, die erst im Gegenzug zur Zahlung durch die Krankenkasse wirksam wird. Eine solche bedingte Abtretung enthält auch die im Februar 2021 vorgelegte Zusatzvereinbarung von Noventi. Wirksam ist sie aber wohl nur für Kunden, die ihr ausdrücklich zustimmen.
Douglas sieht Lücke geschlossen
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen hat daraufhin den Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas um seine rechtliche Einschätzung zu dieser Zusatzvereinbarung gebeten. In einem Schreiben von Douglas, das der DAZ vorliegt, erklärt er, entscheidend sei, dass die Abtretung faktisch erst dann endgültig erfolge, wenn die Auszahlung des Betrages erfolgt.
Damit werde das Gap, das bei AvP bestand, geschlossen. Douglas folgert: „Der Apotheker bliebt so lange Inhaber der Forderung, bis er das Geld erhalten hat.“ Douglas erklärt auch, warum die Abtretung „im Voraus“ sinnvoll sein könne, obwohl sie unter einer aufschiebenden Bedingung stattfinde. Das solle nach seinem Verständnis sicherstellen, dass die Apotheke nicht mehrfach über die Forderung verfügt.
Douglas folgert, mit der Zusatzvereinbarung sei das Risiko, das sich bei AvP verwirklicht habe, „weitestgehend ausgeschlossen“. Es verbleibe das allgemeine Insolvenzrisiko, nach dem Rechtshandlungen angefochten werden können, wenn ein Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit kannte.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.