Noventi wiederholt Angebot

„Zug-um-Zug-Abtretung“ soll mehr Sicherheit für Apotheken bringen

München - 30.05.2022, 17:50 Uhr

Noventi hat offenbar Probleme, Apotheker:innen seine Zusatzvereinbarung schmackhaft zu machen. (b/Foto: Schelbert / DAZ)

Noventi hat offenbar Probleme, Apotheker:innen seine Zusatzvereinbarung schmackhaft zu machen. (b/Foto: Schelbert / DAZ)


Das Apothekenrechenzentrum Noventi bietet seinen Kunden seit Februar 2021 eine Zusatzvereinbarung. Noventi hat damit auf die Verunsicherung im Markt nach der AvP-Insolvenz reagiert und die Forderungsabtretung als „Zug-um-Zug-Abtretung“ gestaltet. Offenbar haben viele Kunden die Vereinbarung nicht unterzeichnet, obwohl sie dadurch mehr Sicherheit erhalten sollen. Darum wendet sich Noventi nun mit neuen Schreiben in gleicher Sache an die Apotheken.

Nach der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP hält die Verunsicherung im Markt an. Seitdem sind alle Apothekenrechenzentren mehr als je zuvor gefordert, für Vertrauen zu sorgen. Der Marktführer Noventi hatte darauf im Februar 2021 mit der Ankündigung reagiert, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Das Ziel der Änderung war und ist, die Forderungsabtretung für die Apotheken vorteilhafter zu regeln. 

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Dazu hatte Noventi an die Kunden geschrieben und sie aufgefordert, den neuen Bedingungen zuzustimmen. Offenbar haben viele Kunden dies bisher nicht getan. Denn Noventi wendet sich nun erneut mit einem Anschreiben in der gleichen Angelegenheit an die Kunden. Darin heißt es, die neue Zusendung sei wortgleich mit derjenigen vom Februar 2021. Damals seien viele Vereinbarungen gar nicht oder fehlerhaft zurückgesendet worden. Darum sende Noventi die Zusatzvereinbarung nochmals und bitte um Bestätigung auf dem Postweg.

Abtretung soll erst bei Auszahlung wirksam werden

Zum Hintergrund heißt es in dem Schreiben, Noventi ergreife die Initiative und setze zusätzliche Sicherungen für die Apotheken um. Zum Inhalt der Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen schreibt Noventi, die Abtretung der vorgelegten Forderungen werde erst dann vollzogen, „wenn Sie auch die von uns geschuldete Auszahlung für die vorgelegte Forderung erhalten haben.“ Weiter heißt es dort: „Sie bleiben solange Inhaber der vorgelegten Forderungen, bis Sie die dafür vereinbarten Auszahlungen von uns erhalten haben.“ Noventi bezeichnet diesen Ablauf als „Zug-um-Zug-Abtretung“.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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