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Pfingsten ist, wenn die Erkenntnis von oben auf uns herniedergeht. Wie schön wäre es, wenn solch ein Erkenntnissturm die Gesundheitspolitik und nicht zuletzt auch unsere Berufspolitik durchrütteln würde. Zum Beispiel ganz profan: pharmazeutische Dienstleistungen – einfach sagen was und wieviel; E-Rezept – endlich machen ohne Wenn und Aber; Schluss mit Nullretax bei Formfehlern, ein für allemal; eine Apothekenhonorierung, die mitwächst und apothekerliche Leistungen würdigt; eine ABDA, die schlank, schnell und transparent agiert. Vielleicht beim nächsten Mal? Frohe Pfingsten!
30. Mai 2022
Stellt eine Arztpraxis ein Rezept aus, das Formfehler enthält, die in der Apotheke nicht entdeckt werden, kann dies dazu führen, dass die Krankenkassen die belieferten Arzneimittel nicht bezahlen. Mein liebes Tagebuch, diese Nullretax wegen Formfehlern ist eine der größten Ungerechtigkeiten im Rahmen der Rezeptbelieferung. Der Arzt, die Ärztin, die Sprechstundenhilfe hat irgendein läppisches Kürzel auf dem Rezept nicht angegeben (z. B. die Angabe Dj zur Dosierungsanweisung) oder einfach nur vergessen und in der Apotheke ist das bei der Rezeptkontrolle durchgerutscht – schon freuen sich die Kassen diebisch: Nullretax, die Arzneimittel gehen zu Lasten der Apotheke. Die Rezeptkontrolle auf Formfehler kostet die Apotheke Geld und Zeit – die IT-Häuser haben sogar Apps dafür entwickelt, die helfen sollen, Formfehler zu entdecken. Immerhin konnten sich der Deutsche Apothekerverband und die Krankenkassen im Rahmenvertrag darauf einigen, dass „unbedeutende, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangierende, insbesondere formale Fehler“ kein Anlass für eine Retaxation sein dürfen. Aber die Kassen und ihre Retaxunternehmen versuchen es wohl immer wieder, Formfehler (z. B. fehlende Dosierungsangabe) als Grund für eine Nullretaxation durchzusetzen. Mein liebes Tagebuch, welch ein bürokratischer Aufwand: Wenn sich die Apotheke gegen die Retaxation wehrt, muss sie das Rezept erneut prüfen und dann versuchen, z. B. mit Hilfe ihres Apothekerverbands die entgangenen Arzneimittelbeträge zurückzuholen, was sogar in vielen Fällen gelingt. Aber das alles macht immens zusätzliche Arbeit. Man könnte natürlich fragen, ob man das Übel nicht an der Wurzel anpacken kann: Die Arztpraxen müssten einfach die Rezepte formal korrekt ausstellen. Aber einfach geht hier nichts. Wie eine Umfrage des DeutschenArztPortals zeigt, ist den Ärztinnen und Ärzten in den meisten Fällen gar nicht bewusst oder es interessiert sie nicht, dass Apotheken wegen unkorrekt ausgestellter Rezepte retaxiert werden können. Hier fehlt das Problembewusstsein! Mein liebes Tagebuch, ich frage mich, was wohl wäre, wenn eine kleine nachlässige Aktion der Apotheke dazu führen würde, dass ein Arzt, eine Ärztin kein Honorar bekäme? Würden die Ärzteschaft dies tatenlos hinnehmen? Ich bin überzeugt, da ginge ein Sturm der Entrüstung durchs Land.
31. Mai 2022
Deutscher Ärztetag in Bremen. Eines der großen Themen war die Einführung des E-Rezepts. Die Ärzte beklagten die E-Rezept-Technik, die zum Teil nicht funktioniere und ihre Alltagstauglichkeit nicht bewiesen habe. Klar, auch das Thema Impfen stand auf der Tagesordnung: Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte, was er sagen muss: Impfen sei eine ärztliche Aufgabe und es sei nicht notwendig, Apotheker ins Impfen mit einzubeziehen. Viel wichtiger wäre es, Ärzten das Dispensierrecht für den Notdienst zu übertragen. Mein liebes Tagebuch, es ist die ärztliche Gebetsmühle, die Retourkutsche, mit der man ein paar Euro an Honorarverlusten durch entgangene Impfungen wettmachen will. Sinnvoll oder notwendig ist die ärztliche Arzneimittelabgabe im Notdienst keineswegs.
Ein bemerkenswertes Novum vom Deutschen Ärztetag: Die Ärzteschaft verständigte sich auf einen Antrag, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung zu streichen. Begründung: Es fehlten wissenschaftliche Studien, die einen evidenzbasierten Einsatz der Homöopathie belegen. Mein liebes Tagebuch, das ist mutig. Man kratzt hier an einer Art von religiösen Glaubenssätzen. Und so ist diese Entscheidung des Ärztetages auch nicht unumstritten. Denn so manche Ärztinnen und Ärzte sehen hier die Gefahr, dass die für die Homöopathie empfänglichen Patientinnen und Patienten vermehrt zu Heilpraktikern gingen, um dort diese Therapie zu empfangen. Mein liebes Tagebuch, wie man hörte, denkt nun auch die ABDA darüber nach, wie sie mit dem Thema der homöopathischen Weiterbildung umgehen wird. Man wird da in sich gehen und vor allem die Folgen bedenken müssen: Man kann doch nicht befürworten, dass die Homöopathie aus der Apotheke verschwindet und im Supermarkt-Regal landet. Bei allen Zweifeln und bei aller Kritik: Ist es nicht sinnvoller, wenn Homöopathie von Fachleuten eingeordnet wird und die Patienten davor gewarnt werden, auf keinen Fall auf ihre allopathische Medikation zu verzichten…
Es war ein Kraftakt: Die Bundesapothekerkammer (BAK) hatte sich zusammen mit den Hochschullehrerinnen und -lehrern sowie anderen Interessenvertretungen und dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) in einem jahrelangen Prozess endlich auf ein Positionspapier zur Novellierung der apothekerlichen Approbationsordnung verständigt. Allen Beteiligten ist seit langem klar, dass eine Neukonzipierung der pharmazeutischen Ausbildung notwendig ist. Mit diesem Papier wird die BAK ans Bundesgesundheitsministerium herantreten, um die überfällige Novellierung in Gang zu setzen. Die Pharmaziestudierenden allerdings stehen dem Papier kritisch gegenüber, sie lehnten es auf ihrer Verbandstagung ab. In einem DAZ.online-Gespräch sagt Fabian Brückner, der Beauftragte für Lehre und Studium des BPhD, welche Ansätze unbedingt nochmal weitergedacht werden sollten. Dem Studierendenverband geht es dabei z. B. um ein besseres Konzept für die Benotungsstruktur, um die Frage, wie man die Einführung der wissenschaftlichen Arbeit praktisch umsetzt. Und die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie seien stundenmäßig zwar erhöht, aber im Vergleich zu anderen Fächern zeitlich nicht aufgewertet worden. Der BPhD wünscht sich vielmehr, dass im Hauptstudium alle Fächer gemessen an der Stundenzahl einen Anteil von jeweils 20 Prozent haben sollten. Die Studierendenvertretung will nun ihre Anliegen selbst an die Politik herantragen. Mein liebes Tagebuch, klar, es wird nicht einfach werden, so eine neue Approbationsordnung auszuarbeiten, zu breit angelegt sind hier die Interessensgebiete, allein das akademische Gerangel zwischen Pharmazeutischer Chemie auf der einen Seite und der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie auf der anderen Seite, deutet daraufhin, dass es noch eine kleine Weile braucht, bis eine neue Approbationsordnung spruchreif ist. Vielleicht hilft es, wenn man sich erstmal über die Frage einig wird: Welchen Apotheker, welche Apothekerin braucht unsere Gesellschaft heute?
Gerd Glaeske ist tot. Er war Apotheker, ja, aber er war auch ein Gesundheitswissenschaftler, Arzneimittelanwendungsforscher, Gesundheitsökonom, Sozialpolitiker, Sachverständiger für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Und ja, er war auch Arzneimittelkritiker, der Apotheken und deren Tätigkeit und Sortimente mitunter kritisch hinterfragte, was ihn für einige auch zum „Gegner der Apotheken“ machte. Sicher, er provozierte damit, aber letztlich lag er mit vielen seiner Aussagen, Meinungen und Ansichten richtig. Er sah im Apothekerberuf mehr den Heilberuf und stellte den Apotheker als Kaufmann eher in die zweite Reihe – es ist der ewige Konflikt, der unseren Beruf seit Jahrhunderten begleitet. Mein liebes Tagebuch, seine profunden Kenntnisse des Gesundheitswesens und der Arzneimittelversorgung, seine Eloquenz in öffentlichen Auftritten, seine Offenheit, sie werden fehlen.
1. Juni 2022
Beschlossene Sache, endgültig: Der 1. September 2022 ist der Stichtag, das E-Rezept ist Pflicht, Pflicht für alle Apotheken, sie müssen ab 1. September E-Rezepte in Papierform oder auf dem Smartphone einlösen können. Aber noch lange nicht Pflicht für alle Arztpraxen, nur für die in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Für die Praxen in Westfalen-Lippe gilt der 1. Dezember als Stichtag. Und die Arztpraxen in allen anderen Bundesländern dürfen dann sukzessive die Einführung des E-Rezepts voranbringen. Wie niedlich, mein liebes Tagebuch, wie nett vom BMG. Nun ja, die Kassenärztlichen Vereinigungen in den übrigen Bundesländern haben eben einfach laut genug dagegen protestiert, und schon kommt ihnen das BMG entgegen. Na, dann schaun wir mal, wie sich das alles so entwickelt. Vielleicht klemmt’s im September dann am Internet. Oder, wie erst vor Kurzem im Einzelhandel geschehen, an der Software für ein Kartenlesegerät. Irgendwann wird’s schon funktionieren.
Fürs Privatrezept gibt es eh noch keinen verbindlichen Zeitplan, wie vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu erfahren war. Die ersten PKV-Unternehmen wollen etwa gegen Ende des Jahres oder Anfang 2023 mal so langsam in die elektronische Patientenakte einsteigen und dann bei diesem Einstieg ihren Versicherten anbieten, E-Rezepte zu nutzen. Mein liebes Tagebuch, das klingt nicht wirklich richtig schwungvoll und voller Elan, im Klartext: Auch hier wird es noch dauern.
Der angekündigte und vermutlich mehr als holprige E-Rezept-Start im September hält unseren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach allerdings nicht davon ab, schon jetzt voller Entzücken von einem „Durchbruch für die Digitalisierung“ zu sprechen, vom „Beginn der überfälligen digitalen Revolution in unserem Gesundheitssystem“. Währenddessen lässt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Sektkorken knallen. Er freut sich überschäumend darüber, erreicht zu haben, dass das E-Rezept nicht ganz so schnell kommen muss, dass es ab September erstmal eine freiwillige Teilnahme von Pilotpraxen geben wird und irgendwann später dann der weitere Rollout erfolgt. Aber auch der Deutsche Apothekerverband ist zufrieden mit dem nun beschlossenen Stichtag 1. September. Kein Wunder, wir Apothekers waren ja auch viel folgsamer auf dem Weg in die Digitalisierung: Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur betreffe, so seien die Apotheken schon längst E-Rezept-ready, lässt DAV-Chef Thomas Dittrich wissen. Und jetzt wird das Personal noch fit gemacht und dann, ja dann freuen sich die Apotheken auf die ersten E-Rezepte ab September. Wenn sie denn kommen. Und damit keine Null-Retax wegen technischer Formfehler auf die Apotheken zukommt, wird es „in ein paar Monaten“ einen Referenzvalidator geben, also eine Art softwarebasiertes Prüfmodul, das die technische Prüfung der E-Rezepte vornimmt. Mein liebes Tagebuch, dann hoffen wir mal, dass bis dahin die Friedenspflicht mit den Krankenkassen gilt.
2. Juni 2022
Unsere ABDA, „wenn es sie nicht gäbe, müsste man sie erfinden“ – noch vor zwanzig, dreißig Jahren waberte dieses Bonmot immer wieder durch die Reihen unserer ABDA-Oberen, so stolz war man auf die verschachtelten Strukturen, die verschiedenen Vorstandsriegen, Gremien und Töchter, die sich unsere Berufsvertretung da im Lauf der Zeit zusammengebastelt hatte. Und wehe, es wagte einer oder eine, daran Kritik zu üben. Der oder die wurde dann sowas von schräg angeschaut und musste sich wohl als Outlaw fühlen. Immer wieder, auch auf Apothekertagen wurden mehr oder weniger zaghafte Anträge eingebracht, die ABDA-Strukturen doch mal zu hinterfragen, auch weil sich nicht nur die Basis mehr Transparenz und Offenheit wünschte – vergeblich, man konnte gar nicht so schnell darüber abstimmen, wie diese Anträge in irgendwelchen Nirwana-Ausschüssen verschwanden. Endlich, 2020 gab der vorige ABDA-Präsident Friedemann Schmidt am Ende seiner Amtszeit und überraschend dann doch eine Strukturanalyse in Auftrag an die Unternehmensberatung B`VM (Beratungsgruppe für Verbandmanagement). „Aufgaben, Prozesse und Strukturen“ sollten systematisch betrachtet werden, es sollte nach Stärken und Schwächen gesucht werden. Ja, mein liebes Tagebuch, und nun, zwei Jahre später, was hat B’VM gefunden? Am 18. März 2022 gab’s ein Konvent mit Vertretern aller Mitgliedsorganisationen – Ergebnisse davon dürfen wir allerdings nicht erwarten, vermutlich liegt es daran, dass so ein Konvent kein Beschlussgremium ist. Immerhin, über einen Beitrag in der ABDA-Hauszeitung PZ gab’s einen Beitrag zu diesem Thema und da war von einer geplanten Verschlankung der ABDA die Rede. Wie die DAZ aus Kreisen von Konventteilnehmern erfuhr, soll die Unternehmensberatung ein neues Konzept vorgestellt habe, wonach der ABDA-Gesamtvorstand entfallen und der geschäftsführende Vorstand zu einem schlanken „ABDA-Vorstand“ bestehend aus sieben Mitgliedern werden solle. Im Rahmen der Strukturanalyse sollen außerdem vor allem solche Fragen im Vordergrund gestanden haben, wie beispielsweise über Haushaltsfragen abgestimmt werden soll, wie Entscheidungen vor- und nachbereitet werden und welches Verhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamt herrschen soll. Mein liebes Tagebuch, schlankere Strukturen und ein kleinerer ABDA-Vorstand sind vermutlich nicht verkehrt, Entscheidungswege könnten verkürzt und schneller werden. Aber bis alles zu Ende diskutiert ist, wird es wohl noch dauern. Sollten Gremien oder Ebenen wegfallen oder verkleinert werden, wird es noch den einen oder anderen Einwand derjenigen geben, die dadurch Einfluss verlieren und deren Posten wegfällt. Im hauptamtlichen Bereich könnte sich eine Umstrukturierung erleichtern, da vier von fünf Geschäftsführern in den nächsten Jahren das Ruhestandsalter erreichen und man so unabhängig von persönlichen Belangen entscheiden könnte. Übrigens, was nicht Gegenstand der Strukturanalyse war: Die Grundstruktur der ABDA, deren Mitglieder die Bundesapothekerkammer, der Deutsche Apothekerverband sowie die Kammern und Verbände sind, ist gesetzt, diese Struktur steht nicht zur Disposition. Mein liebes Tagebuch, was die Strukturanalyse dann am Ende bringt, wird man sehen. Bis dahin wird wohl noch einige Zeit vergehen.
3. Juni 2022
7. Juni – was ist da nochmal? Ach ja, Tag der Apotheke! Auch in diesem Jahr wie bereits in all den vergangenen Jahren, seit 1998, als dieser „Gedenktag“ von der ABDA offiziell ausgerufen wurde. Seitdem gibt’s zum Tag der Apotheke eine Pressekonferenz, die sich dann mal mehr mal weniger in den öffentlichen Medien niederschlägt, mit Botschaften und Statements, die auf die Leistungen der Apotheke hinweisen. In diesem Jahr gab’s genug Positives zu vermelden. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening konnte auf die vielen Leistungen verweisen, die die Apotheken während der Pandemie zusätzlich übernommen haben – die Apotheken haben’s gerne gemacht. Aber damit dies in Zukunft so bleiben könne, müsste endlich mal auch das Apothekenhonorar angepasst werden, so die Präsidentin: Die Kosten steigen, aber ein Inflationsausgleich sei nicht vorgesehen. Im Gegenteil, jetzt drohe sogar ein Spargesetz – es wäre eine Bestrafung für die Apotheken, so Overwiening. Mit Zuversicht sprach sie die pharmazeutischen Dienstleistungen an. Welche Dienstleistungen es sein werden, durfte und konnte sie auch vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagespresse nicht nennen. Denn solange der Schiedsspruch nicht „verschriftlicht“ ist, wie es an dieser Stelle immer so nett heißt, kommt nichts an die Öffentlichkeit. Und so konnte die Presse nur mitnehmen, dass es bei diesen Dienstleistungen um Arzneimitteltherapiesicherheit, um Adhärenz sowie um Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten gehe. Und zum Thema Impfen in Apotheken und die Reaktion der Ärzte sagte Overwiening: „Dass Ärzte das Impfen wie das Wegnehmen eines Spielzeugs im Sandkasten erleben und das Dispensierrecht als Retourkutsche in die Debatte bringen, ist ihr gutes Recht“. Aber für ein ärztliches Dispensierrecht gebe es keine Notwendigkeit, die Arzneimittelversorgung im Notdienst funktioniere. Und schließlich gibt es gute Gründe, warum die Arzneiabgabe von der ärztlichen Tätigkeit getrennt sei. So ist es. Worauf Overwiening vor der Presse auch hinwies: Es gibt ab 1. Juni eine neue Imagekampagne, Motto: „Einfach da für dich“. Klingt gut, mein liebes Tagebuch, jetzt kommt es nur darauf an, dass diese Kampagne auch eine weite Verbreitung findet. Im Windschatten der tollen Leistungen in der Pandemie-Zeit soll die Apotheke vor Ort als ein aktiver Helfer, der als analoger und digitaler Vollversorger eine zentrale Funktion im Gesundheitsnetzwerk einnimmt, herausgestellt werden.
Apropos Kampagne: Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hat eine Kampagne pro Apotheke vor Ort ins Leben gerufen! Pünktlich zum Tag der Apotheke am 7. Juni. Unter dem Leitmotto „Gesundheit ganz persönlich“ stellen verschiedene Slogans die persönliche Komponente der Apothekenberatung, des Apothekenbesuchs heraus. Vermittelt werden soll: Die Apotheke vor Ort ist in Sachen Digitalisierung bestens aufgestellt und bietet darüber hinaus eine persönliche Beratung. Mein liebes Tagebuch, digitale Convenience verbunden mit persönlicher Beratung – das ist es, was die Vor-Ort-Apotheke ausmacht. Und es ist genau das, womit sich die Apotheken vor Ort gegen die EU-Versender abgrenzen. Ein dickes Danke an den BAH, für diese tolle Kampagne, der damit die Apotheken vor Ort unterstützen möchte.
5 Kommentare
Dr. Diefenbach
von Karl Friedrich Müller am 07.06.2022 um 17:11 Uhr
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Nabelschau
von Karl Friedrich Müller am 06.06.2022 um 14:35 Uhr
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AW: Nabelschau
von Dr.Diefenbach am 07.06.2022 um 15:23 Uhr
Tagebuch
von Gert Müller am 05.06.2022 um 16:10 Uhr
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AW: Tagebuch
von Reinhard Rodiger am 05.06.2022 um 21:04 Uhr
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