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Pfingsten ist, wenn die Erkenntnis von oben auf uns herniedergeht. Wie schön wäre es, wenn solch ein Erkenntnissturm die Gesundheitspolitik und nicht zuletzt auch unsere Berufspolitik durchrütteln würde. Zum Beispiel ganz profan: pharmazeutische Dienstleistungen – einfach sagen was und wieviel; E-Rezept – endlich machen ohne Wenn und Aber; Schluss mit Nullretax bei Formfehlern, ein für allemal; eine Apothekenhonorierung, die mitwächst und apothekerliche Leistungen würdigt; eine ABDA, die schlank, schnell und transparent agiert. Vielleicht beim nächsten Mal? Frohe Pfingsten!
30. Mai 2022
Stellt eine Arztpraxis ein Rezept aus, das Formfehler enthält, die in der Apotheke nicht entdeckt werden, kann dies dazu führen, dass die Krankenkassen die belieferten Arzneimittel nicht bezahlen. Mein liebes Tagebuch, diese Nullretax wegen Formfehlern ist eine der größten Ungerechtigkeiten im Rahmen der Rezeptbelieferung. Der Arzt, die Ärztin, die Sprechstundenhilfe hat irgendein läppisches Kürzel auf dem Rezept nicht angegeben (z. B. die Angabe Dj zur Dosierungsanweisung) oder einfach nur vergessen und in der Apotheke ist das bei der Rezeptkontrolle durchgerutscht – schon freuen sich die Kassen diebisch: Nullretax, die Arzneimittel gehen zu Lasten der Apotheke. Die Rezeptkontrolle auf Formfehler kostet die Apotheke Geld und Zeit – die IT-Häuser haben sogar Apps dafür entwickelt, die helfen sollen, Formfehler zu entdecken. Immerhin konnten sich der Deutsche Apothekerverband und die Krankenkassen im Rahmenvertrag darauf einigen, dass „unbedeutende, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangierende, insbesondere formale Fehler“ kein Anlass für eine Retaxation sein dürfen. Aber die Kassen und ihre Retaxunternehmen versuchen es wohl immer wieder, Formfehler (z. B. fehlende Dosierungsangabe) als Grund für eine Nullretaxation durchzusetzen. Mein liebes Tagebuch, welch ein bürokratischer Aufwand: Wenn sich die Apotheke gegen die Retaxation wehrt, muss sie das Rezept erneut prüfen und dann versuchen, z. B. mit Hilfe ihres Apothekerverbands die entgangenen Arzneimittelbeträge zurückzuholen, was sogar in vielen Fällen gelingt. Aber das alles macht immens zusätzliche Arbeit. Man könnte natürlich fragen, ob man das Übel nicht an der Wurzel anpacken kann: Die Arztpraxen müssten einfach die Rezepte formal korrekt ausstellen. Aber einfach geht hier nichts. Wie eine Umfrage des DeutschenArztPortals zeigt, ist den Ärztinnen und Ärzten in den meisten Fällen gar nicht bewusst oder es interessiert sie nicht, dass Apotheken wegen unkorrekt ausgestellter Rezepte retaxiert werden können. Hier fehlt das Problembewusstsein! Mein liebes Tagebuch, ich frage mich, was wohl wäre, wenn eine kleine nachlässige Aktion der Apotheke dazu führen würde, dass ein Arzt, eine Ärztin kein Honorar bekäme? Würden die Ärzteschaft dies tatenlos hinnehmen? Ich bin überzeugt, da ginge ein Sturm der Entrüstung durchs Land.
5 Kommentare
Dr. Diefenbach
von Karl Friedrich Müller am 07.06.2022 um 17:11 Uhr
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Nabelschau
von Karl Friedrich Müller am 06.06.2022 um 14:35 Uhr
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AW: Nabelschau
von Dr.Diefenbach am 07.06.2022 um 15:23 Uhr
Tagebuch
von Gert Müller am 05.06.2022 um 16:10 Uhr
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AW: Tagebuch
von Reinhard Rodiger am 05.06.2022 um 21:04 Uhr
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