Verlust von Rezepten / E-Rezepten
Für Krankenkassen-Rezepte und Krankenscheine leistet der Versicherer in Höhe des Ausfalls, den der Versicherungsnehmer in Folge des Versicherungsfalls bei der nächsten Abrechnung mit der Krankenkasse erleidet, sofern und soweit kein anderweitiger Ersatz erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
Abs. 1 gilt auch, wenn die Daten auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind.
4 Kommentare
Vericherung
von Wehrmann, Timo am 13.07.2022 um 9:26 Uhr
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AW: Versicherung
von Steffen Benecke am 13.07.2022 um 12:07 Uhr
Kann man E-Rezepte versichern?
von Steffen Benecke am 12.07.2022 um 14:03 Uhr
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Kann man sich gegen IT-Ausfall versichern?
von Steffen Benecke am 12.07.2022 um 11:02 Uhr
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