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Digitale Abstimmungsgeräte und eine Exit-Strategie
So läuft der Deutsche Apothekertag 2022 ab
2022 wird der Deutsche Apothekertag wieder ausschließlich in Präsenz stattfinden. Alle Delegierten treffen sich ab dem 14. September in der Messehalle München. Abgestimmt wird zum zweiten Mal in Folge rein digital. Für den Fall, dass es erforderlich würde, das „Apotheker-Parlament“ kurzfristig abzusagen, hat sich die ABDA-Mitgliederversammlung eine Exit-Strategie in die Geschäftsordnung geschrieben.
Die Corona-Pandemie führte 2020 zur Komplettabsage des Deutschen Apothekertages (DAT), im vergangenen Jahr tagte das „Apotheker-Parlament“ hybrid. 260 Delegierte waren nach Düsseldorf gereist und konnten den direkten Austausch vor Ort genießen, 64 Delegierte nahmen dagegen online teil. Begrüßt wurden sie von der damals neuen ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Ihr Vorgänger Friedemann Schmidt ließ sich dagegen aus seiner sächsischen Heimat zuschalten.
Für dieses Jahr ist weder eine Komplettabsage noch eine Hybridveranstaltung geplant. Die Delegierten aus Kammern und Verbänden sollen ausschließlich in Präsenz beraten und über die Anträge abstimmen. Dafür treffen sie sich vom 14. bis zum 16. September in der Messe München, Halle C2. Eine virtuelle Teilnahme an der Antragsberatung wird es also für niemanden geben, weder für stimmberechtigte Personen, noch für interessierte Zuhörer, die eine Teilnahmekarte erwerben, noch für die Presse.
Von zu Hause aus lässt sich dennoch relativ viel DAT-Luft schnuppern, weil wichtige Programmpunkte auch als Online-Stream bereitgestellt werden: Hierzu zählen die bereits am 13. September als Auftakt stattfindende Pressekonferenz mit ABDA-Präsidentin Overwiening. Auch die dann für den nächsten Tag geplante Eröffnung inklusive Lagebericht der ABDA-Präsidentin kann online verfolgt werden. Gleiches gilt für die Grußworte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der seine Teilnahme vor Ort bereits zugesagt hat. Passend zum diesjährigen Motto des DAT „Klimawandel, Pharmazie und Gesundheit“ folgt ein Vortrag des deutschen Polarforschers Markus Rex. Auch die Rede von ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz wird die Standesvertretung streamen. Am Freitag folgt eine gesundheitspolitische Diskussionsrunde mit Vertretern der Bundestagsfraktionen.
DAT 2022: Antragsabstimmung erfolgt digital
Die standespolitischen Weichen für die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland werden allerdings während der Antragsberatung gestellt. In diesem Jahr haben die Delegierten ein besonders dickes Antragsheft zu bearbeiten. Es enthält 63 Einzelanträge und zwölf Leitanträge, in denen weitere 48 Anträge zusammengefasst werden. Wie die DAZ bereits ausführlich berichtete, machen die Leitanträge deutlich, welche Themen den Berufsstand bundesweit besonders bewegen. Offenbar sind dies die Honorierung und der Bürokratieabbau.
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Über das Schicksal dieser Anträge wird wie im Vorjahr rein digital abgestimmt. Der Unterschied ist, dass bei der Hybridveranstaltung 2021 eine softwarebasierte Lösung eingesetzt wurde, die auch für die wenigen Delegierten, die online teilnahmen, funktionieren musste. In diesem Jahr werden die Veranstalter personalisierte Abstimmungsgeräte verteilen, weil alle stimmberechtigten Delegierten persönlich anwesend sein müssen. Über das technische Prozedere sollen die Kammern und Verbänden im Vorfeld informieren. Auch eine Stimmübertragung auf andere Delegierte desselben Kammerbezirks (max. zwei Stimmen pro Person) kann mit den personalisierten Abstimmungsgeräten realisiert werden.
Im Saal der Hauptversammlung soll die digitale Abstimmung mithilfe der Abstimmungsgeräte jederzeit gewährleistet sein. Eine Abstimmung außerhalb der Hauptversammlung, beispielsweise aus dem Vorraum, Toilettenbereich oder gar von der Expopharm-Messe aus, ist dagegen nicht vorgesehen und kann technisch nicht garantiert werden. Sollten Delegierte die Versammlung dauerhaft verlassen müssen (z. B. bei Erkrankung), können ihre Stimmen laut ABDA-Satzung innerhalb desselben Kammerbezirks an andere Delegierte übertragen werden.
Neuerungen in der DAT-Geschäftsordnung
Die Tatsache, dass der DAT 2020 wegen einer Pandemie abgesagt werden musste, hat die Verantwortlichen offenbar wachgerüttelt. Um bei zukünftigen, unvorhersehbaren Ereignissen mit solch einer Tragweite adäquat und satzungskonform vorgehen zu können, wurde auf der ABDA-Mitgliederversammlung am 29. Juni 2022 beschlossen, die Geschäftsordnung des DAT nach genau zehn Jahren an entscheidenden Stellen abzuändern. In § 1a geht es nun um die Möglichkeit einer „Virtuellen Hauptversammlung“. Darin heißt es:
Sollte eine Durchführung der Hauptversammlung am Versammlungsort aufgrund von objektiven äußeren Umständen unmöglich sein, kann der Präsident oder im Verhinderungsfalle dessen Vertreter […] die Durchführung ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation vorsehen.“
Auf Antrag von mindestens drei Mitgliedsorganisationen kann die Hauptversammlung sogar auf einen Termin verlegt werden, zu dem sie voraussichtlich wieder am Versammlungsort stattfinden kann. Sollte eine Durchführung am Versammlungsort innerhalb von sechs Monaten nicht möglich sein, kann der ABDA-Präsident (oder im Verhinderungsfall dessen Vertreter) entscheiden, den DAT abzusagen. Also gewissermaßen eine satzungskonforme „Exit-Strategie“ für den Fall der Fälle.
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