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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Gesundheitsausschuss im Bundesrat gegen Erhöhung des Kassenabschlags
In den Ländern regt sich heftiger Widerstand gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – auch gegen den erhöhten Kassenabschlag. Brandenburg hat im Gesundheitsausschuss des Bundesrats den Antrag eingebracht, die entsprechende Regelung zu streichen. Bayern stellt sich darüber hinaus gegen die Importförderklausel. Das heißt allerdings noch nicht, dass die Länderkammer sich dagegen aussprechen wird. Zudem: Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
Diese Woche befassten sich der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrats sowie die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Finanzen mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Dort bereitete man Empfehlungen für eine Stellungnahme vor, die der Bundesrat bei seiner nächsten Sitzung am 16. September beschließen wird.
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Einer der DAZ vorliegenden Abstimmungshilfe ist zu entnehmen, dass Brandenburg beantragt hat, die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro in den Jahren 2023 und 2024 zu streichen. Der Plan laufe „den sonstigen Bestrebungen der Bundesregierung zur Stärkung der Apotheken vor Ort diametral entgegen“, heißt es in dem Antrag. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie sei der Wert der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken deutlich geworden. Der Antrag konstatiert: „Die Vor-Ort-Apotheken sind ein besonders wichtiger und zu schützender Zweig des deutschen Gesundheitssystems.“
Eingegangen wird zudem auf die sinkenden Apothekenzahlen. Hauptursache seien Nachwuchsprobleme und Unsicherheiten in der Finanzierbarkeit. Die Steigerungen bei Preisen, Personalkosten etc. hätten die Apotheken „in den letzten Jahren durch eine Effizienzsteigerung (…) kostenneutral für das GKV-System ohne entsprechenden Vergütungsausgleich abgefedert“. Weitere Einschränkungen führten zwangsläufig gerade für kleinere Apotheken zu Unrentabilität.
Zustimmung des Plenums fraglich
Selbst wenn der Gesundheitsausschuss insgesamt hinter dem Antrag stehen sollte, ist zu beachten, dass damit noch keine Entscheidung getroffen ist: In den Ausschüssen werden die Stimmen der Länder anders gezählt (jedes Land hat eine Stimme) als bei einer Abstimmung im Plenum, wo die Länder je nach Größe mehr oder weniger Stimmen haben. Zudem sind die Vorstöße der Fachpolitiker der Länder noch nicht unbedingt mit den Koalitionspartnern abgestimmt.
Wie das Plenum über die Ausschussempfehlungen entscheiden wird, ist also noch offen. Aber auch wenn es sich den Empfehlungen anschließen sollte, muss das noch nichts heißen: In der Vergangenheit hatte sich die Länderkammer mehrmals für Änderungen an Gesetzentwürfen ausgesprochen, die der Apothekerschaft durchaus entgegengekommen wären – zu nennen ist hier etwa die Abschaffung der Importförderklausel und das Rx-Versandverbot. Die Vorstöße versandeten bekanntermaßen. Denn der Einfluss der Länder ist bei vielen Gesetzen begrenzt: Auch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
Bayern rüttelt an der Importförderklausel
In den Anträgen der Gesundheitsfachleute der Länder zum Spargesetz finden sich übrigens abermals Evergreens: So wird einmal wieder die Abschaffung der Importförderklausel gefordert (Bayern), ebenso die Berücksichtigung europäischer Produktionsstandorte sowie die Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen (NRW).
1 Kommentar
Herr Lauterbach, hören Sie bitte zu!
von Dr. Radman am 02.09.2022 um 10:59 Uhr
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