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Freie Preise, Fremd- und Mehrbesitz
Arbeitgeberverband fordert den freien Apotheken-Wettbewerb
Der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber (BDA) versucht es wieder: Angesichts der für das kommende Jahr angekündigten GKV-Strukturreform hat er jetzt ein Konzept hierfür vorgelegt. Darin kreist alles um den Wettbewerb. Diesen will der BDA auf allen Ebenen des Gesundheitswesens intensivieren, bei Apotheken unter anderem durch freie Rx-Preise.
Auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Arbeitgeber (BDA) findet sich im Themenbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung ein auf den 15. November 2022 datiertes Papier. Der Titel lautet: „Für eine leistungsfähige und finanzierbare gesetzliche Krankenversicherung – BDA-Konzept zur Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Offenbar wollen sich die Arbeitgeber frühzeitig in die Debatte zur von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für das kommende Jahr angekündigten Strukturreform einbringen. Ihr Ziel ist klar: Die Belastung der Arbeitgeber durch Lohnnebenkosten, wie die Krankenkassenbeiträge, muss so gering wie möglich gehalten werden. Höhere Personalzusatzkosten seien schließlich ein „schwerwiegendes Beschäftigungshemmnis“. Ob der Verband damit für alle Arbeitgeber:innen spricht, kann man anzweifeln. Die Forderungen des BDA dürften für die allermeisten Apothekeninhaber:innen jedenfalls ein Schlag ins Gesicht sein.
Selektivverträge statt Preisbindung
Unter dem Stichwort Arzneimittelversorgung heißt es: „Die Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs muss fortgeführt werden. Durch die weiterhin vorgeschriebenen einheitlichen Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Medikamente wird ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend verhindert. Die Preisbindung durch die Arzneimittelpreisverordnung muss daher beseitigt werden“. Vielmehr sollten die Kassen nicht nur mit Pharmaunternehmen Rabattverträge schließen, sondern auch mit Apotheken (und ihren Verbänden) Selektivverträge.
Fremd- und Mehrbesitzverbot aufheben
Zudem sollte laut BDA das Mehr- und Fremdbesitzverbot „im Interesse einer höheren Wettbewerbsintensität in der Arzneimittelversorgung“ vollständig aufgehoben werden. „Es bedeutet eine Ausschließlichkeit der eigentümergeführten Präsenzapotheke und verhindert den Betrieb von Apotheken durch Kapitalgesellschaften“, argumentiert der Verband. Auch Apothekenketten vermissen die Arbeitgeber offenbar. Bedenken, dass diese zu monopolartigen Strukturen und damit zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen könnten, seien „unbegründet und erschienen schon angesichts der großen Anzahl von 18.700 Apotheken und der hohen Apothekendichte (weniger als 4.400 Einwohner pro Apotheke) konstruiert“. Auch das Ziel der sorgfältigen Arzneimittelabgabe und somit des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung werde durch die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots nicht gefährdet. Schließlich müsse auch in Filialapotheken stets ein Apotheker tätig sein, der alle Pflichten übernimmt, wie sie auch sonst für die Apothekenleitung gelten.
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Arbeitgeber fordern Apothekenketten und das Ende der Preisbindung
Nicht nur die Apotheken bekommen ihr Fett weg. Auch bei anderen Leistungserbringern setzt der BDA auf den Vertragswettbewerb als Mittel der Effizienzsteigerung und Ausgabenbegrenzung. Und für die Versicherten kommt das Arbeitgeberkonzept ebenfalls schroff daher: Der GKV-Leistungskatalog müsse auf eine Basissicherung konzentriert und die Eigenverantwortung der Versicherten ausgebaut werden – letzteres etwa durch mehr Selbstbeteiligung.
Als das „beste Finanzierungskonzept“ sieht der Arbeitgeberverband das Gesundheitsprämienmodell. Nicht zuletzt müsse das bewährte Nebeneinander von GKV und PKV beibehalten werden.
Ein Trost: Diese Forderungen bringt der BDA seit vielen Jahren zu den verschiedensten Gelegenheiten immer wieder ein. Bislang konnte er noch keine Bundesregierung von seinen Ideen überzeugen.
1 Kommentar
Fremdbesitzverbot
von Gerhard Zibulak am 23.11.2022 um 18:29 Uhr
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