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Statt hellem Weihnachtsstern ist im Dezember ein zweites Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) am Firmament zu sehen, allerdings noch zart und ganz verschwommen. Gesehen hat’s unsere ABDA-Präsidentin: Sie will uns große Freude verkünden. Bloß, was wird das „VOASG reloaded“ bringen? Das weiß sie auch noch nicht. Wünsche und Forderungen gäbe es genug. Für Brandenburgs Kammerpräsident steht dagegen fest: Der „Schmusekurs“ zwischen ABDA und Politik muss ein Ende haben. Er will mehr Demos und Protestaktionen. Zum Beispiel für einen Bonus, weil die Apotheken die Lieferengpässe managen müssen. Lauterbach will allerdings den Krankenkassen mit einem „Generikagesetz“ eine Ökonomie-Bremse verpassen – damit sie bei Rabattverträgen nicht immer das billigste Generikum bevorzugen müssen. Ob das funktioniert?
28. November 2022
Warum alles neu erfinden und entwickeln, wenn es alles auf dem Markt schon gibt? Und warum nicht einfach in vorhandene Unternehmen einsteigen oder mit ihnen kooperieren als mühsam von vorne beginnen? Mit dieser Strategie – einsteigen und/oder kooperieren – will die standeseigene Digitalgesellschaft Gedisa (Gesellschaft digitaler Services der Apotheken) den Digitalisierungs-Turbo einschalten. Ist so verkehrt wohl nicht, denn, ehrlich gesagt, es ging bei der Gedisa bisher nicht sonderlich rasant zu bei der Entwicklung von digitalen Angeboten, die den Apotheken und zahlenden Mitgliedern den digitalen Alltag erleichtern könnten. Digitale Neuentwicklungen sind bekanntlich nicht gerade günstig zu haben, da bieten sich Partnerschaften an. Nachdem die Gedisa erst vor Kurzem die Mehrheitsanteile der Apomondo GmbH übernommen hat, die z. B. ein Terminplanungstool anbietet, kooperiert die Gedisa jetzt mit den Portalen gesund.de und IhreApotheken.de: Man will, wie es immer so schön heißt, Synergien heben, Kräfte und Abläufe bündeln, Schnittstellen vereinfachen – na, das klingt im digitalen Bereich doch fast schon nach Schlaraffenland, wenn’s denn endlich mal soweit ist. Apotheken können dann z. B. die Dienste von IhreApotheken.de und gesund.de über das Apothekenportal der Gedisa verwalten. Mein liebes Tagebuch, kein schlechter Schachzug und möglicherweise eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Und die Gedisa-Plattform mein-apothekenmanager.de könnte dann die Super-Plattform für die Verknüpfung der digitalen Angebote sein. Wer hätte das gedacht? Da wird sich dann vielleicht auch bald der einzige Apothekerverband, der bisher noch nicht bei der Gedisa mitmacht, der AV Westfalen-Lippe, ein bisschen schneller überlegen, ob er nicht doch noch bei der Gedisa einsteigt – immerhin geht’s jetzt voran.
Lieferengpässe – seit Jahren ein Dauerbrenner-Thema, passiert ist noch herzlich wenig. Immerhin hat sich auch die EU-Kommission dieses Themas erbarmt und nach Analysen und etlichen Arbeitspapieren ein Dokument erstellt und veröffentlicht, das die Frage zu klären versucht: Woran liegt’s denn, dass es Lieferengpässe gibt. Und da stellt man schnell fest, dass es die eine Ursache für Lieferengpässe nicht gibt – das Problem ist vielschichtig, rankt sich entlang der gesamten pharmazeutischen Wertschöpfungskette: Es erstreckt sich von Qualitäts- und Herstellungsproblemen über Unterbrechungen der Lieferkette bis hin zur nationalen Preisgestaltung, zur Beschaffungspraxis, zum Fachkräftemangel und natürlich bis zu mehr oder weniger politischen Entwicklungen wie dem Krieg in der Ukraine, der Pandemie und der Energiekrise. Für Deutschland ist vor allem auch die Abhängigkeit vom Ausland bei der Herstellung von Arzneimitteln zum Problem geworden. Und natürlich gibt es kaum Transparenz bei den Lieferketten und den Engpässen – auch das erschwert es ungemein, gegen die Lieferengpässe vorzugehen. So wünschen sich Industrie und die Zulassungsinhaber mehr Klarheit über die Nachfrage nach Arzneimitteln, die Seite der Großhändler und Patienten wünscht sich mehr Transparenz auf der Angebotsseite. Das Dokument der EU-Kommission gipfelt letztlich letztlich in sieben Maßnahmen, wie die Situation bei Lieferschwierigkeiten und -engpässen verbessert werden kann. Klingt alles noch schwammig und weich, für rasche Lösungen taugt es wohl wenig.
Keine Apotheke in Deutschland, die nicht über Lieferengpässe klagt. Das Problem hat mittlerweile Ausmaße angenommen, die nicht mehr feierlich sind. Endlich ist das Thema auch auf dem Tisch des Bundesgesundheitsministers gelandet: Karl Lauterbach hat ein Gesetz angekündigt, um den Lieferengpässen den Kampf anzusagen. Konkret sieht er u. a. die Rabattverträge als Auslöser für das Dilemma. Mein liebes Tagebuch, das sieht er sicher richtig. Und da die Ampel ja bekanntlich Bremsen aller Art (z. B. Gaspreis-Bremse) liebt, plant Lauterbach eine Ökonomie-Bremse, um die Versorgungssicherheit wieder zu verbessern: Den Krankenkassen soll ein Stück weit der Druck genommen werden, bei der Wahl ihrer Rabattpartner immer den billigsten Anbieter zu bevorzugen. Was für ein Ansatz! Noch vor Weihnachten sollen die Eckpunkte zum „Generikagesetz“ kommen. Zusammen mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will Lauterbach außerdem darauf hinarbeiten, das europäische Vergaberecht so anzupassen, dass der Bezug von Wirkstoffen aus verschiedenen Regionen gefördert wird. Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, wie rasch die beiden da wirklich tragfähige Lösungen finden. Mein liebes Tagebuch, wir finden, dass die beiden allerdings noch ganz rasch ein Vorschaltgesetz zum Generikagesetz auf den Weg bringen sollten, das uns Apothekers umgehend einen Lastenausgleich für die entstandene Mehrarbeit bei der Bewältigung der Lieferengpässe gibt. Denn wir sind es doch, die dafür sorgen, dass aus Lieferengpässen keine Versorgungsengpässe werden.
29. November 2022
Netter Vorschlag des Hausärzteverbands Nordrhein, um Lieferengpässe besser in den Griff zu bekommen: Apotheken sollten im Wochenrhythmus Listen bereitstellen, bei welchen Präparaten es derzeit zu Lieferproblemen kommt. Die Ärzte könnten dann ihre Verordnungen anpassen und nach Alternativen bei der Verschreibung suchen. Mein liebes Tagebuch, vermutlich reicht der Wochenrhythmus nicht, die Apotheken müssten schon eher einen täglichen Newsletter an die liebe Ärzteschaft schicken. Immerhin, die Verbandschefs des Hausärzteverbands Nordrhein, Oliver Funken, und des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, sind sich einig, dass Lieferengpässe zu einem Großteil auch auf das Konto der Rabattverträge gehen: „Wer Arzneimittel zu Konsumgütern degradiert und zum Schnäppchenpreis haben will, bekommt dafür die Quittung in Form von Betriebsschließungen von Arzneimittelherstellern, für die sich die Produktion nicht mehr lohnt.“ Bingo.
30. November 2022
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schlägt vor, die Kostenübernahme von Cannabis-Blüten an striktere Bedingungen zu knüpfen als bisher. Wie aus einem G-BA-Richtlinienentwurf hervorgeht, soll die Verordnung von Cannabis-Blüten umständlicher werden – also noch umständlicher. Denn wenn sich der G-BA durchsetzt, dann könnten Blüten bald nur noch von bestimmten Fachärztinnen und -ärzten verordnet werden, außerdem sollen neue zusätzliche Dokumentationspflichten hinzukommen. Mein liebes Tagebuch, welcher Arzt macht sich dann noch die Mühe und schreibt Cannabis-Blüten auf? Vielleicht hat sich der G-BA insgeheim auch von den Legalisierungsplänen der Bundesregierung beeindrucken lassen mit dem Ergebnis: Wenn Cannabis legal und billiger zu haben ist, dann könnten die Patientinnen und Patienten doch auch gleich ihre Joints selbst kaufen und die Krankenkassen entlasten. Den auf Cannabis spezialisierten Interessenvertretern gefällt die G-BA-Richtung natürlich gar nicht. Patienten-, Ärzte- und Wirtschaftsverbände sowie der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA). reagierten darauf mit einer gemeinsamen Stellungnahme: Sie sehen im G-BA-Entwurf „einen direkten Angriff auf die Therapiefreiheit der Ärzt:innen“ und „einen Schlag ins Gesicht der Patient:innen“. Aus Sicht der Cannabis-Verbände können die Vorschläge des G-BA Patient:innen im schlimmsten Fall auf den Schwarzmarkt zwingen. Nach Ansicht des Geschäftsführer des Cannabis-Großhändlers Cansativa, Jakob Sons, schränkt der G-BA-Entwurf den im SGB V verbrieften Zugang zur Cannabis-Therapie nun durch die Hintertür ein: Der G-BA schwingt sich zum Gesetzgeber auf. Mein liebes Tagebuch, warum der G-BA hier so restriktiv entscheiden will, ist wirklich nicht nachvollziehbar. Was ist der Hintergrund? Geht es nur um die Kosten?
1. Dezember 2022
PTA werden händeringend gesucht, auch in Brandenburg. Aber welche jungen Menschen wollen schon einen Beruf ergreifen, bei dem sie die Ausbildung auch noch selbst finanzieren sollen? Einen Beruf, bei dem die späteren Gehaltsaussichten eher am unteren Ende der Skala liegen? Einen Beruf, mit bei dem man z. B. beim Drogeriemarkt dm oder selbst bei Lidl und Aldi am Monatsende mehr Geld auf der Gehaltsabrechnung vorfindet als bei einer Anstellung in der Apotheke? In Brandenburg brachte der Leiter einer PTA-Schule bereits die Idee ins Spiel, die Kammer sollte doch einen Fonds auflegen, in den die Apothekenleiterinnen und -leiter einzahlen und mit dem dann den angehenden PTA eine Ausbildungsvergütung finanziert wird. Wohl nur bedingt eine gute Idee, wie sich in der Brandenburgischen Kammerversammlung herauskristallisierte. Irgendwie fühlten sich die Brandenburger Apothekers da in der Zwickmühle: Einerseits mag es sein, dass solch eine finanzielle Ausbildungsunterstützung so manche potenziellen Auszubildenden für den PTA-Beruf interessieren könnte. Die Aussicht auf mehr PTA könnte so gemildert werden. Andererseits, so die kritischen Stimmen in der Kammerversammlung, was ist das für ein Signal an den Staat, wenn die Apotheken sogar noch so viele „Effizienzreserven“ haben, um quasi PTA-Schulen selbst zu unterstützen. Denn eigentlich sei doch die Landesregierung bei der Ausbildung in der Pflicht. Mein liebes Tagebuch, das ist mehr als vertrackt: Mit Nichtstun bessert sich die Lage auch nicht und keine PTA mehr wird in die Apotheken kommen. Da hilft nur mehr Druck auf die Gesundheitspolitiker des Landes: Sie müssen handeln statt Sonntagsreden schwingen, wenn sie wirklich wollen, dass nicht noch mehr Apotheken wegen Personalmangel schließen.
Apropos handeln. Für Brandenburgs Kammerpräsident Jens Dobbert ist es höchste Zeit zu handeln: Der „Schmusekurs“ zwischen ABDA und Politik müsse beendet werden, ließ er wissen. Er will die Forderungen der Apotheken lautstark artikulieren. Die ABDA-Kampagne mit Slogans wie „Geht nicht, gibt's nicht“ oder „Weil es Spaß macht“ habe für ihn mit der Realität nichts zu tun. Ja, mein liebes Tagebuch, da muss man ihm Recht geben, Spaß macht der Alltag in der Apotheke kaum noch, vor allem mit Blick auf die Lieferengpässe. Dobbert: „Wir betreiben aktuell eine Mangelwirtschaft.“ Apotheken gingen derzeit bereits in Vorleistung und bauten Warenlager auf, sofern größere Mengen bestellt werden könnten. Dieses Engpass-Management kostet eine typische Apotheke bereits 15.000 bis 20.000 Euro im Jahr – dafür müssen die Apotheken entschädigt werden. Und mit Blick auf die Präqualifizierung hält er ein Schmerzensgeld für angemessen. Richtig, mein liebes Tagebuch, das alles gehört in die Politik, in die Öffentlichkeit. Also, weitere Protestaktionen sind angesagt! Dobbert und sein Kammervorstand sind ausdrücklich dafür, weitere Aktionen wie vor kurzem gegen das Spargesetz durchzuführen. Und, mein liebes Tagebuch, es darf dabei ruhig ein bisschen mehr und lauter und öffentlicher sein.
Im Facebook-Livetalk hatte es die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bereits angedeutet: Es gibt da wohl zarte Signale, dass die Apotheken bei der im Frühjahr anstehenden Strukturreform verschont bleiben sollen. Auf der Versammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, deren Präsidentin sie ebenfalls ist, artikulierte sie den zarten Hoffnungsschimmer schon kräftiger – mit Unterstützung von Dirk Heidenblut, dem für Apotheken zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. Der hatte nämlich in Aussicht gestellt, dass für das kommende Jahr ein zweites Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehen sei. Oh Gott, mein liebes Tagebuch, dürfen wir wirklich ein 2. VOASG erleben, bevor noch mehr Apotheken den Bach runter gehen? Und was könnte so ein „VOASG reloaded“ bringen? Mehr honorierte Dienstleistungen? Das weiß Overwiening vermutlich auch noch nicht. Sie hat aber einen ABDA-Forderungskatalog, in dem sich z. B. Dauer-Forderungen finden wie Schluss mit Präqualifizierung und Nullretax wg. Formfehlern, eine Vergütung für das Lieferengpass-Management, eine Verstetigung der erleichterten Abgaberegeln in der Pandemie, außerdem eine nicht näher benannte „punktgenaue und wirksame Stärkung von Apotheken zur flächendeckenden Versorgung“. Und ganz klar: eine signifikante Dynamisierung des Apothekenhonorars – aber das, mein liebes Tagebuch, hören wir bereits seit fast zwanzig Jahren mit steter Regelmäßigkeit in ABDA-Forderungen, gleich wohl passiert ist da bis heute nichts. Und beim weiteren Dauerbrenner, der Öffentlichkeitsarbeit, ist sich Overwiening bewusst, dass die ABDA hier noch Luft nach oben hat. „Wir wollen agil, mutig und sichtbar sein“, sagte sie – wie schön, mein liebes Tagebuch, aber wer wenn nicht die ABDA-Führung selbst könnte hier etwas ändern? Overwiening sieht tatsächlich Chancen auch im Rahmen der geplanten inneren ABDA-Strukturreform: Auf Ebene der ABDA-Geschäftsführerposten stehe nämlich ohnehin eine altersbedingte Neuaufstellung an, denn in den kommenden Jahren werden von den Fünfen vier in Ruhestand gehen. Mein liebes Tagebuch, ob allein neue Köpfe ausreichen?
2. Dezember 2022
Im kommenden Krankenhauspflegeentlastungsgesetz geht es nicht nur um eine Entlastung der Pflegekräfte im Krankenhaus – in diesem Gesetzeswerk ist auch etwas für die Apotheken dabei: Den Versicherten soll künftig auch ein Identifizierungsverfahren in den Apotheken ermöglicht werden. Was und wie das gehen soll, wird noch von der Gematik und – ja, jetzt sind sie auch dabei – den Bundesdatenschutzbehörden geregelt und durch eine weitere Rechtsverordnung festgelegt werden. Was bereits klar ist: Keine Apotheke muss solche Identifizierungsverfahren anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Allerdings soll es eine Vergütung dafür geben. Was auch in diesem Gesetz stehen wird: Die Verordnungsdaten von E-Rezepten sollen über bestimmte Schnittstellen nutzbar gemacht werden. Konkret benannte Institutionen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind – zum Beispiel Apotheken, Krankenkassen und Vertragsärzte –, sollen die Daten zu bestimmten Zwecken erhalten können. Letztlich geht es dabei um Mehrwerte für die Versicherten. Übrigens, auch Apotheken können diese Daten dann erhalten, sofern sie „im Rahmen des Apothekenbetriebs zur Unterstützung der Versorgung der Patienten erforderlich sind“. Mein liebes Tagebuch, das könnte spannend werden: Mit solchen Daten lassen sich mit Sicherheit gute Mehrwerte generieren, denn Daten sind Geld. Allerdings stellt sich die Frage: Werden dann auch die an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen EU-Versender Zugang zu diesen Daten bekommen? Immerhin, im Gesetz wird klargestellt, dass die elektronischen Zugangsdaten, die die Einlösung eines E-Rezepts ermöglichen, also die Token, nicht über die besagten Schnittstellen übermittelt werden dürfen.
9 Kommentare
Berufsnachwuchs; Mein liebes Tagebuch vom 1. Dezember 2022
von FJS am 04.12.2022 um 17:43 Uhr
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DAZ 48 Seite 3
von Karl Friedrich Müller am 04.12.2022 um 16:33 Uhr
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Apomondo
von Dr. Radman am 04.12.2022 um 12:54 Uhr
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Vollretax….
von Carsten Simons am 04.12.2022 um 12:45 Uhr
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Vollretax
von Karl Friedrich Müller am 04.12.2022 um 12:28 Uhr
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AW: §313 BGB "Störung der Geschäftsgrundlage"
von Thomas Beck am 04.12.2022 um 18:02 Uhr
Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag
von Daniela Hänel am 04.12.2022 um 8:37 Uhr
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AW: Öffentliche Anhörung im Deutschen
von Anita Peter am 04.12.2022 um 8:50 Uhr
AW: Ankündigungen reichen nicht…
von Ulrich Ströh am 04.12.2022 um 8:55 Uhr
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