Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

04.12.2022, 07:30 Uhr

Können wir uns auf ein neues Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz freuen? (Foto: Alex Schelbert) 

Können wir uns auf ein neues Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz freuen? (Foto: Alex Schelbert) 


Statt hellem Weihnachtsstern ist im Dezember ein zweites Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) am Firmament zu sehen, allerdings noch zart und ganz verschwommen. Gesehen hat’s unsere ABDA-Präsidentin: Sie will uns große Freude verkünden. Bloß, was wird das „VOASG reloaded“ bringen? Das weiß sie auch noch nicht. Wünsche und Forderungen gäbe es genug. Für Brandenburgs Kammerpräsident steht dagegen fest: Der „Schmusekurs“ zwischen ABDA und Politik muss ein Ende haben. Er will mehr Demos und Protestaktionen. Zum Beispiel für einen Bonus, weil die Apotheken die Lieferengpässe managen müssen. Lauterbach will allerdings den Krankenkassen mit einem „Generikagesetz“ eine Ökonomie-Bremse verpassen –  damit sie bei Rabattverträgen nicht immer das billigste Generikum bevorzugen müssen. Ob das funktioniert? 

28. November 2022

Warum alles neu erfinden und entwickeln, wenn es alles auf dem Markt schon gibt? Und warum nicht einfach in vorhandene Unternehmen einsteigen oder mit ihnen kooperieren als mühsam von vorne beginnen? Mit dieser Strategie – einsteigen und/oder kooperieren – will die standeseigene Digitalgesellschaft Gedisa (Gesellschaft digitaler Services der Apotheken) den Digitalisierungs-Turbo einschalten. Ist so verkehrt wohl nicht, denn, ehrlich gesagt, es ging bei der Gedisa bisher nicht sonderlich rasant zu bei der Entwicklung von digitalen Angeboten, die den Apotheken und  zahlenden Mitgliedern den digitalen Alltag erleichtern könnten. Digitale Neuentwicklungen sind bekanntlich nicht gerade günstig zu haben, da bieten sich Partnerschaften an. Nachdem die Gedisa erst vor Kurzem die Mehrheitsanteile der Apomondo GmbH übernommen hat, die z. B. ein Terminplanungstool anbietet, kooperiert die Gedisa jetzt mit den Portalen gesund.de und IhreApotheken.de: Man will, wie es immer so schön heißt,  Synergien heben, Kräfte und Abläufe  bündeln, Schnittstellen vereinfachen – na, das klingt im digitalen Bereich doch fast schon nach Schlaraffenland, wenn’s denn endlich mal soweit ist. Apotheken können dann z. B. die Dienste von IhreApotheken.de und gesund.de über das Apothekenportal der Gedisa verwalten. Mein liebes Tagebuch, kein schlechter Schachzug und möglicherweise eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Und die Gedisa-Plattform mein-apothekenmanager.de könnte dann die Super-Plattform für die Verknüpfung der digitalen Angebote sein. Wer hätte das gedacht? Da wird sich dann vielleicht auch bald der einzige Apothekerverband, der bisher noch nicht bei der Gedisa mitmacht, der AV Westfalen-Lippe, ein bisschen schneller überlegen, ob er nicht doch noch bei der Gedisa einsteigt – immerhin geht’s jetzt voran.

 

Lieferengpässe – seit Jahren ein Dauerbrenner-Thema, passiert ist noch herzlich wenig. Immerhin hat sich auch die EU-Kommission dieses Themas erbarmt und nach Analysen und etlichen Arbeitspapieren ein Dokument erstellt und veröffentlicht, das die Frage zu klären versucht: Woran liegt’s denn, dass es Lieferengpässe gibt. Und da stellt man schnell fest, dass es die eine Ursache für Lieferengpässe nicht gibt – das Problem ist vielschichtig, rankt sich entlang der gesamten pharmazeutischen Wertschöpfungskette: Es erstreckt sich von Qualitäts- und Herstellungsproblemen über Unterbrechungen der Lieferkette bis hin zur nationalen Preisgestaltung, zur Beschaffungspraxis, zum Fachkräftemangel und natürlich bis zu mehr oder weniger politischen Entwicklungen wie dem Krieg in der Ukraine, der Pandemie und der Energiekrise. Für Deutschland ist vor allem auch die Abhängigkeit vom Ausland bei der Herstellung von Arzneimitteln zum Problem geworden. Und natürlich gibt es kaum Transparenz bei den Lieferketten und den Engpässen – auch das erschwert es ungemein, gegen die Lieferengpässe vorzugehen. So wünschen sich Industrie und die Zulassungsinhaber mehr Klarheit über die Nachfrage nach Arzneimitteln, die Seite der Großhändler und Patienten wünscht sich mehr Transparenz auf der Angebotsseite. Das Dokument der EU-Kommission gipfelt letztlich letztlich in sieben Maßnahmen, wie die Situation bei Lieferschwierigkeiten und -engpässen verbessert werden kann. Klingt alles noch schwammig und weich, für rasche Lösungen taugt es wohl wenig.

 

Keine Apotheke in Deutschland, die nicht über Lieferengpässe klagt. Das Problem hat mittlerweile Ausmaße angenommen, die nicht mehr feierlich sind. Endlich ist das Thema auch auf dem Tisch des Bundesgesundheitsministers gelandet: Karl Lauterbach hat ein Gesetz angekündigt, um den Lieferengpässen den Kampf anzusagen. Konkret sieht er u. a. die Rabattverträge als Auslöser für das Dilemma. Mein liebes Tagebuch, das sieht er sicher richtig. Und da die Ampel ja bekanntlich Bremsen aller Art (z. B. Gaspreis-Bremse) liebt, plant Lauterbach eine Ökonomie-Bremse, um die Versorgungssicherheit wieder zu verbessern: Den Krankenkassen soll ein Stück weit der Druck genommen werden, bei der Wahl ihrer Rabattpartner immer den billigsten Anbieter zu bevorzugen. Was für ein Ansatz! Noch vor Weihnachten sollen die Eckpunkte zum „Generikagesetz“ kommen. Zusammen mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will Lauterbach außerdem darauf hinarbeiten, das europäische Vergaberecht so anzupassen, dass der Bezug von Wirkstoffen aus verschiedenen Regionen gefördert wird. Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, wie rasch die beiden da wirklich tragfähige Lösungen finden. Mein liebes Tagebuch, wir finden, dass die beiden allerdings noch ganz rasch ein Vorschaltgesetz zum Generikagesetz auf den Weg bringen sollten, das uns Apothekers umgehend einen Lastenausgleich für die entstandene Mehrarbeit bei der Bewältigung der Lieferengpässe gibt. Denn wir sind es doch, die dafür sorgen, dass aus Lieferengpässen keine Versorgungsengpässe werden.

 

29. November 2022

Netter Vorschlag des Hausärzteverbands Nordrhein, um Lieferengpässe besser in den Griff zu bekommen: Apotheken sollten im Wochenrhythmus Listen bereitstellen, bei welchen Präparaten es derzeit zu Lieferproblemen kommt. Die Ärzte könnten dann ihre Verordnungen anpassen und nach Alternativen bei der Verschreibung suchen. Mein liebes Tagebuch, vermutlich reicht der Wochenrhythmus nicht, die Apotheken müssten schon eher einen täglichen Newsletter an die liebe Ärzteschaft schicken. Immerhin, die Verbandschefs des Hausärzteverbands Nordrhein, Oliver Funken, und des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, sind sich einig, dass Lieferengpässe zu einem Großteil auch auf das Konto der Rabattverträge gehen: „Wer Arzneimittel zu Konsumgütern degradiert und zum Schnäppchenpreis haben will, bekommt dafür die Quittung in Form von Betriebsschließungen von Arzneimittelherstellern, für die sich die Produktion nicht mehr lohnt.“ Bingo.

 

30. November 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schlägt vor, die Kostenübernahme von Cannabis-Blüten an striktere Bedingungen zu knüpfen als bisher. Wie aus einem G-BA-Richtlinienentwurf hervorgeht, soll die Verordnung von Cannabis-Blüten umständlicher werden –  also noch umständlicher. Denn wenn sich der G-BA durchsetzt, dann könnten Blüten bald nur noch von bestimmten Fachärztinnen und -ärzten verordnet werden, außerdem sollen neue zusätzliche Dokumentationspflichten hinzukommen. Mein liebes Tagebuch, welcher Arzt macht sich dann noch die Mühe und schreibt Cannabis-Blüten auf? Vielleicht hat sich der G-BA insgeheim auch von den Legalisierungsplänen der Bundesregierung beeindrucken lassen mit dem Ergebnis: Wenn Cannabis legal und billiger zu haben ist, dann könnten die Patientinnen und Patienten doch auch gleich ihre Joints selbst kaufen und die Krankenkassen entlasten. Den auf Cannabis spezialisierten Interessenvertretern gefällt die G-BA-Richtung natürlich gar nicht. Patienten-, Ärzte- und Wirtschaftsverbände sowie der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA).  reagierten darauf mit einer gemeinsamen Stellungnahme: Sie sehen im G-BA-Entwurf „einen direkten Angriff auf die Therapiefreiheit der Ärzt:innen“ und „einen Schlag ins Gesicht der Patient:innen“. Aus Sicht der Cannabis-Verbände können die Vorschläge des G-BA Patient:innen im schlimmsten Fall auf den Schwarzmarkt zwingen. Nach Ansicht des Geschäftsführer des Cannabis-Großhändlers Cansativa, Jakob Sons, schränkt der G-BA-Entwurf den im SGB V verbrieften Zugang zur Cannabis-Therapie nun durch die Hintertür ein: Der G-BA schwingt sich zum Gesetzgeber auf. Mein liebes Tagebuch, warum der G-BA hier so restriktiv entscheiden will, ist wirklich nicht nachvollziehbar. Was ist der Hintergrund? Geht es nur um die Kosten?

 

1. Dezember 2022

PTA werden händeringend gesucht, auch in Brandenburg. Aber welche jungen Menschen wollen schon einen Beruf ergreifen, bei dem sie die Ausbildung auch noch selbst finanzieren sollen? Einen Beruf, bei dem die späteren Gehaltsaussichten eher am unteren Ende der Skala liegen? Einen Beruf, mit bei dem man z. B. beim Drogeriemarkt dm oder selbst bei Lidl und Aldi am Monatsende mehr Geld auf der Gehaltsabrechnung vorfindet als bei einer Anstellung in der Apotheke? In Brandenburg brachte der Leiter einer PTA-Schule bereits die Idee ins Spiel, die Kammer sollte doch einen Fonds auflegen, in den die Apothekenleiterinnen und -leiter einzahlen und mit dem dann den angehenden PTA eine Ausbildungsvergütung finanziert wird. Wohl nur bedingt eine gute Idee, wie sich in der Brandenburgischen Kammerversammlung herauskristallisierte. Irgendwie fühlten sich die Brandenburger Apothekers da in der Zwickmühle: Einerseits mag es sein, dass solch eine finanzielle Ausbildungsunterstützung so manche potenziellen Auszubildenden für den PTA-Beruf interessieren könnte. Die Aussicht auf mehr PTA könnte so gemildert werden. Andererseits, so die kritischen Stimmen in der Kammerversammlung, was ist das für ein Signal an den Staat, wenn die Apotheken sogar noch so viele „Effizienzreserven“ haben, um quasi PTA-Schulen selbst zu unterstützen. Denn eigentlich sei doch die Landesregierung bei der Ausbildung in der Pflicht. Mein liebes Tagebuch, das ist mehr als vertrackt: Mit Nichtstun bessert sich die Lage auch nicht und keine PTA mehr wird in die Apotheken kommen. Da hilft nur mehr Druck auf die Gesundheitspolitiker des Landes: Sie müssen handeln statt Sonntagsreden schwingen, wenn sie wirklich wollen, dass nicht noch mehr Apotheken wegen Personalmangel schließen.   

 

Apropos handeln. Für Brandenburgs Kammerpräsident Jens Dobbert ist es höchste Zeit zu handeln: Der „Schmusekurs“ zwischen ABDA und Politik müsse beendet werden, ließ er wissen. Er will die Forderungen der Apotheken lautstark artikulieren. Die ABDA-Kampagne mit Slogans wie „Geht nicht, gibt's nicht“ oder „Weil es Spaß macht“ habe für ihn mit der Realität nichts zu tun. Ja, mein liebes Tagebuch, da muss man ihm Recht geben, Spaß macht der Alltag in der Apotheke kaum noch, vor allem mit Blick auf die Lieferengpässe. Dobbert: „Wir betreiben aktuell eine Mangelwirtschaft.“ Apotheken gingen derzeit bereits in Vorleistung und bauten Warenlager auf, sofern größere Mengen bestellt werden könnten. Dieses Engpass-Management kostet eine typische Apotheke bereits 15.000 bis 20.000 Euro im Jahr – dafür müssen die Apotheken entschädigt werden. Und mit Blick auf die Präqualifizierung hält er ein Schmerzensgeld für angemessen. Richtig, mein liebes Tagebuch, das alles gehört in die Politik, in die Öffentlichkeit. Also, weitere Protestaktionen sind angesagt! Dobbert und sein Kammervorstand sind ausdrücklich dafür, weitere Aktionen wie vor kurzem gegen das Spargesetz durchzuführen. Und, mein liebes Tagebuch, es darf dabei ruhig ein bisschen mehr und lauter und öffentlicher sein.

 

Im Facebook-Livetalk hatte es die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bereits angedeutet: Es gibt da wohl zarte Signale, dass die Apotheken bei der im Frühjahr anstehenden Strukturreform verschont bleiben sollen. Auf der Versammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, deren Präsidentin sie ebenfalls ist, artikulierte sie den zarten Hoffnungsschimmer schon kräftiger – mit Unterstützung von Dirk Heidenblut, dem für Apotheken zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. Der hatte nämlich in Aussicht gestellt, dass für das kommende Jahr ein zweites Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehen sei. Oh Gott, mein liebes Tagebuch, dürfen wir wirklich ein 2. VOASG erleben, bevor noch mehr Apotheken den Bach runter gehen? Und was könnte so ein „VOASG reloaded“ bringen? Mehr honorierte Dienstleistungen? Das weiß Overwiening vermutlich auch noch nicht. Sie hat aber einen ABDA-Forderungskatalog, in dem sich z. B. Dauer-Forderungen finden wie Schluss mit Präqualifizierung und Nullretax wg. Formfehlern, eine Vergütung für das Lieferengpass-Management, eine Verstetigung der erleichterten Abgaberegeln in der Pandemie, außerdem eine nicht näher benannte „punktgenaue und wirksame Stärkung von Apotheken zur flächendeckenden Versorgung“. Und ganz klar: eine signifikante Dynamisierung des Apothekenhonorars – aber das, mein liebes Tagebuch, hören wir bereits seit fast zwanzig Jahren mit steter Regelmäßigkeit in ABDA-Forderungen, gleich wohl passiert ist da bis heute nichts. Und beim weiteren Dauerbrenner, der Öffentlichkeitsarbeit, ist sich Overwiening bewusst, dass die ABDA hier noch Luft nach oben hat. „Wir wollen agil, mutig und sichtbar sein“, sagte sie – wie schön, mein liebes Tagebuch, aber wer wenn nicht die ABDA-Führung selbst könnte hier etwas ändern? Overwiening sieht tatsächlich Chancen auch im Rahmen der geplanten inneren ABDA-Strukturreform: Auf Ebene der ABDA-Geschäftsführerposten stehe nämlich ohnehin eine altersbedingte Neuaufstellung an, denn in den kommenden Jahren werden von den Fünfen vier in Ruhestand gehen. Mein liebes Tagebuch, ob allein neue Köpfe ausreichen?

 

2. Dezember 2022

Im kommenden Krankenhauspflegeentlastungsgesetz geht es nicht nur um eine Entlastung der Pflegekräfte im Krankenhaus – in diesem Gesetzeswerk ist auch etwas für die Apotheken dabei: Den Versicherten soll künftig auch ein Identifizierungsverfahren in den Apotheken ermöglicht werden. Was und wie das gehen soll, wird noch von der Gematik und – ja, jetzt sind sie auch dabei – den Bundesdatenschutzbehörden geregelt und durch eine weitere Rechtsverordnung festgelegt werden. Was bereits klar ist: Keine Apotheke muss solche Identifizierungsverfahren anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Allerdings soll es eine Vergütung dafür geben. Was auch in diesem Gesetz stehen wird: Die Verordnungsdaten von E-Rezepten sollen über bestimmte Schnittstellen nutzbar gemacht werden. Konkret benannte Institutionen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind – zum Beispiel Apotheken, Krankenkassen und Vertragsärzte –, sollen die Daten zu bestimmten Zwecken erhalten können. Letztlich geht es dabei um Mehrwerte für die Versicherten. Übrigens, auch Apotheken können diese Daten dann erhalten, sofern sie „im Rahmen des Apothekenbetriebs zur Unterstützung der Versorgung der Patienten erforderlich sind“. Mein liebes Tagebuch, das könnte spannend werden: Mit solchen Daten lassen sich mit Sicherheit gute Mehrwerte generieren, denn Daten sind Geld. Allerdings stellt sich die Frage: Werden dann auch die an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen EU-Versender Zugang zu diesen Daten bekommen? Immerhin, im Gesetz wird klargestellt, dass die elektronischen Zugangsdaten, die die Einlösung eines E-Rezepts ermöglichen, also die Token, nicht über die besagten Schnittstellen übermittelt werden dürfen.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Die letzte Woche 

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche 

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

9 Kommentare

Berufsnachwuchs; Mein liebes Tagebuch vom 1. Dezember 2022

von FJS am 04.12.2022 um 17:43 Uhr

Zitat:„PTA werden händeringend gesucht, auch in Brandenburg. Aber welche jungen Menschen wollen schon einen Beruf ergreifen, bei dem sie die Ausbildung auch noch selbst finanzieren sollen? Einen Beruf, bei dem die späteren Gehaltsaussichten eher am unteren Ende der Skala liegen? Einen Beruf, mit bei dem man z. B. beim Drogeriemarkt dm oder selbst bei Lidl und Aldi am Monatsende mehr Geld auf der Gehaltsabrechnung vorfindet als bei einer Anstellung in der Apotheke?“ Zitatende.

In allen Berufen wird in Deutschland nach engagiertem Berufsnachwuchs gesucht. Da stehen die Apotheken in derselben Situation wie alle anderen auch
.
Die Gehaltsaussichten für jede Berufsgruppe in der Apotheke liegen im Vergleich zu anderen Branchen bei vergleichbaren Anforderungen an Ausbildung und Verantwortung eher am unteren Ende der Skala. Dies trifft nicht nur auf die angestellten Mitarbeiter/innen zu, sondern ebenso auf die Apothekenleiter/innen. Eine Abhilfe kann hierbei nur der Gesetzgeber leisten, indem die Vergütung für die bereits heute erbrachte Leistung, nach bald zwanzig Jahren, deutlich spürbar angepasst wird. Die Apotheken können erst mit gestärkter Ertragskraft Vergütungen bezahlen, die im Wettbewerb um Talente Bestand haben können.

Es kommen aber neben den Ausbildungskosten und der Vergütung noch weitere Überlegungen zur Berufswahl hinzu.
Als Beispiele seien die Arbeitszeiten und die berufliche Weiterentwicklung genannt.
Stellen wir uns einen jungen Menschen vor, der im Gesundheitsbereich mit Menschen arbeiten möchte. In die engere Berufswahl zieht sie den Beruf als MFA oder PTA. Sie möchte vorerst in Vollzeit arbeiten, aber genug Zeit für den Freundeskreis und Hobbies haben, und Karrierechancen durch engagierte Weiterbildung wahrnehmen.

Die Arbeitszeiten sind in der Arztpraxis kompakter verteilt. Meist beginnt das Wochenende am Freitagmittag. Die Apotheke hat am Samstag auch noch geöffnet, teilweise bis 20.00 Uhr.
Ergebnis: Vorteil MFA/Arzthelferin

Karrierechancen: Der Tarifvertrag sieht für MFA/Arzthelferinnen

https://www.aerzteblatt.de/archiv/217418/Manteltarifvertrag-fuer-Medizinische-Fachangestellte-Arzthelferinnen

insgesamt sechs Tätigkeitsgruppen vor, die nach intensiver Weiterbildung erreicht werden können und somit auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. Am Ende dieser langen Ausbildung und mit vielen Berufsjahren erreicht die Arzthelferin fast das höchste Tarifgehalt einer Apothekerin. Ein Gehalt also, das nach Berechnungen der DAZ, unter Berücksichtigung der Lohnnebenkosten, vielen Inhaber/innen einer durchschnittlichen Apotheke im Jahr 2023 verbleibt.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/11/17/fuer-2023-droht-sogar-fuer-durchschnittsapotheken-ein-betriebsergebnis-ohne-unternehmerlohn

Ergebnis: Vorteil MFA/Arzthelferin

Schlussfolgerung:
Bei Betrachtung von Ausbildungskosten, Arbeitszeiten, Karrierechancen und Gehalt ist ein Arbeitsplatz in der Apotheke wenig attraktiv.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

DAZ 48 Seite 3

von Karl Friedrich Müller am 04.12.2022 um 16:33 Uhr

Dr. Müller-Bohn trifft es auf den Punkt: das System Apotheken ist auf Verschleiß gefahren, wie Bahn, Brücken usw. Funktioniert teilweise noch, wegen der alten Säcke, die schuldenfrei es sich noch leisten können, eine Apotheke zu führen. Für einen Nachfolger reicht es nicht mehr. Sehr viele gehen bald in Rente.
Die Politik muss erkennen, dass das System Apotheken vor dem Zusammenbruch steht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Apomondo

von Dr. Radman am 04.12.2022 um 12:54 Uhr

Apomondo ist als Terminplanungstool leider noch reif genug und schadet GEDISA eher mehr als nutzt. Ich habe damit versucht die Buchungstermine für Covid und Grippe zu organisieren, jedoch ohne Erfolg. Ich müsste zu kostenpflichtigen NO-Q zurückkehren. Die Kunden können z. B. einen Termin buchen, ohne die Art der Dienstleistung anzugeben. Man bekommt zwar mit, dass ein Termin gebucht wurde, wird aber keine Dienstleistung zugeordnet. Außerdem nennt Apomondo die Dienstleistung eine „ Beratung“, was für die Kunden irreführend ist.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Vollretax….

von Carsten Simons am 04.12.2022 um 12:45 Uhr

…. der Kammer- und Verbandsbeiträge halte ich mittlerweile für mehr als angebracht. Der Unterschied wäre natürlich, dass hier nicht einmal eine Leistung für‘s Geld erbracht wird. Es macht einfach keinen Spaß mehr!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Vollretax

von Karl Friedrich Müller am 04.12.2022 um 12:28 Uhr

Zuletzt habe ich immer wieder gelesen, man könne gegen den Vollretax nichts tun, weil wir, also DAV/LAVen die Verträge schließlich unterschrieben hätten.
Aber es wird doch andauernd gegen Teile von Verträgen geklagt, oft mit der Konsequenz, dass der ganze Vertrag ungültig wird.
Also sollte man das nicht wenigstens probieren? Und inwieweit waren die Unterzeichner unter Druck/Zwang, den unverschämten Forderungen der Kassen nachzugeben? Die GKV hat zu viel Macht. Es brodelt überall. Praxen, Krankenhäuser, Apotheken.
Ich könnte mir vorstellen, dass es bald knallt - nicht bei uns natürlich. Wir küssen weiter devot die Füße.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: §313 BGB "Störung der Geschäftsgrundlage"

von Thomas Beck am 04.12.2022 um 18:02 Uhr

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag

von Daniela Hänel am 04.12.2022 um 8:37 Uhr

Die erste öffentliche Anhörung im Dt. Bundestag vom 30.11.2022 ist wohl nicht erwähnenswert? Hier wurde die Chance genutzt allen anwesenden Politikern des AK Gesundheit die Problematik von Botendienst über Honorierung, Notdienste bis Präqualifizierung zu erläutern.
Hätte es den Antrag zum Botendienst nicht gegeben, wäre es nie zu der Anhörung gekommen.
Das ist schon ein wichtiges Ereignis, was im Tagebuch festgehalten werden sollte.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Öffentliche Anhörung im Deutschen

von Anita Peter am 04.12.2022 um 8:50 Uhr

Herzlichen Dank für Ihr Engagement! Sie müssen es dem Tagebuch nachsehen, es lebt in der ABDA Zwillingsblase.

AW: Ankündigungen reichen nicht…

von Ulrich Ströh am 04.12.2022 um 8:55 Uhr

Ja Frau Hänel, volle Zustimmung für Sie!

Auch ich bin es leid , wöchentlich in der DAZ nur Ankündigungen von Kammerpräsidenten zu lesen,was man nebulös in der Zukunft tun könnte.

Und die kritischen Anmerkungen von Kollegen finden leider auch in der Berichterstattung in der DAZ nicht mehr genügend Beachtung.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.