An die Spritze, fertig, los

Start der COVID-19-Impfsaison

Stuttgart - 20.09.2023, 15:15 Uhr

Für die aktuelle COVID-19-Impfsaison stehen an die Omikron-Variante XBB1.5 angepasste Impfstoffe zur Verfügung. (Foto: Pormezz/AdobeStock)

Für die aktuelle COVID-19-Impfsaison stehen an die Omikron-Variante XBB1.5 angepasste Impfstoffe zur Verfügung. (Foto: Pormezz/AdobeStock)


In Apotheken und Arztpraxen kann nun der neue, an die Subvariante Omikron XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von Biontech eingesetzt werden. Wer sollte eigentlich eine jährliche Auffrischungsimpfung erhalten und dürfen auch impfwillige Personen immunisiert werden, die keiner Risikogruppe angehören? Antworten auf diese und weitere Fragen sowie eine Übersicht zu den COVID-19-Impfstoffen finden Sie im Folgenden.

Laut dem aktuellen Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) zu akuten Atemwegserkrankungen (ARE-Wochenbericht) nimmt die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Erkrankungen seit Anfang Juli (KW 27) stetig zu. Da sich viele Menschen nicht mehr testen und demnach vorrangig schwere Verläufe erfasst werden, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Bestimmte Risikogruppen sollten sich jetzt auf die kommende Herbst-/Wintersaison vorbereiten.    

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Wer sollte eine jährliche COVID-19-Auffrischungsimpfung erhalten?

Einen jährlichen Booster sollten laut Empfehlung der STIKO Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf erhalten. Dazu gehören

  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten, z. B. chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD), chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes 
    mellitus und anderen Stoffwechselkrankheiten, Adipositas oder Erkrankungen des ZNS, Personen mit Trisomie 21 (Down-Syndrom), angeborenen oder erworbenen Immunstörungen (z. B. HIV-Infektion, nach Organtransplantation) und aktiven Krebserkrankungen
  • Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wenn sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben
  • Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko 
    (medizinisches oder pflegerisches Personal)
  • Familienangehörige oder andere enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Die Auffrischimpfung sollte jährlich, vorzugsweise im Herbst, wiederholt werden, wobei der letzte Antigenkontakt (Impfung oder Infektion) mindestens zwölf Monate zurückliegen sollte.

Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten empfiehlt das RKI aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe und ihrer sehr geringen Hospitalisierungsinzidenz derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung. Erst ab einem Alter von 18 Jahren sollten gesunde Personen (inklusive Schwangere) eine Basisimmunität aufbauen. Dabei soll das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst 
(Infektion) haben. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.

Welche COVID-19-Impfstoffe sind für wen zugelassen?

In diesem Herbst werden voraussichtlich in erster Linie die an den Subtyp XBB.1.5 angepassten Impfstoffe ein­gesetzt werden. Die Auslieferung des vom Bund beschafften angepassten Impfstoffs von Biontech/Pfizer startete diese Woche. Rund 14 Millionen Dosen sollen zur Verfügung stehen. 

Auch das Moderna-Vakzin Spikevax XBB.1.5 hat vergangene Woche die Zulassung der Europäischen Kommission erhalten. Ein großer Vorteil: Der monovalente Impfstoff wird in Einzeldosis-Vials verfügbar sein. Ob Apotheken davon profitieren können, ist allerdings noch unklar, da sie laut dem bestehenden Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V zwischen DAV und GKV-Spitzenverband nur vom Bund beschaffte COVID-19-Impfstoffe verimpfen dürfen – das neue Moderna-Vakzin wird jedoch nicht zentral vom Bund bereit­gestellt und bezahlt. Laut Bundesgesundheitsministerium werden die Krankenkassen die Kosten für den Impfstoff übernehmen, wenn dieser ärztlich verordnet wird.    

Als dritter Kandidat wartet das US-Unternehmen Novavax auf die Zulassung seines auf die Omikron-Variante XBB.1.5 abgestimmten Impfstoffs. Sie ist für die nächsten Wochen angekündigt. Aktuell können alternativ noch immer mRNA-Impfstoffe eingesetzt werden, die an die Varianten BA.1, BA.4 und BA.5 angepasst sind (Empfehlungen siehe Tabelle).  

Der vektorbasierte Impfstoffe Jcovden (Janssen Cilag) wird aufgrund seltener thromboembolischer Ereignisse von der STIKO nur für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Die Impfung jüngerer Personen ist aber außerhalb der Apotheke nach sorgfältiger ärztlicher Aufklärung und individueller Entscheidung der impfwilligen Person möglich. Da die Wirksamkeit des Jcovden-Impfstoffs im Vergleich zu den anderen in Deutschland zugelassenen Impfstoffen geringer ausfällt, empfiehlt die STIKO die Optimierung der Grundimmunisierung mit einer COVID-19-mRNA- oder Nuvaxovid-Impfstoffdosis. Eine Auffrischimpfung mit Jcovden ist nur für Personen zugelassen, die die primäre Impfserie mit einem mRNA- oder vektorbasierten COVID-19-Impfstoff abgeschlossen haben.

Der proteinbasierte COVID-19-Impfstoff VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur wird derzeit vom RKI nicht für Auffrischimpfungen empfohlen. Er kann deshalb nur zulasten der GKV verwendet werden, wenn die Verab­reichung einer Impfung mit diesem Impfstoff ärztlich indiziert ist, beispielsweise wenn produktspezifische, medizinische Kontraindikationen gegenüber den anderen verfügbaren COVID-19-Impfstoffen bestehen.

Eine Übersicht über die zur Impfung in der Apotheke relevanten COVID-19-Impfstoffe sowie für Arztpraxen verfügbare Alternativen und ihre Zulassung finden Sie in der Tabelle.

Tab.: COVID-19-Impfstoffe für Impfungen in der Apotheke und Alternativen für Arztpraxen (Stand: 19. September 2023)
Impfstoff (Hersteller)ImpfstofftypZulassungBesonderheit

Comirnaty 30 µg/Dosis 
Omicron XBB.1.5

(Biontech/Pfizer)

monovalent 
mRNA

für Personen ab zwölf Jahren

zur Grundimmunisierung (GI) und 
für Auffrischimpfungen (AI)

erste Auslieferung an Apotheken am 18. September 2023

Comirnaty Original/
Omicron BA.1 
15/15 μg

(Biontech/Pfizer)

bivalent 
mRNA

für Personen ab zwölf Jahren

zur Grundimmunisierung 
und Auffrischimpfung

 

Comirnaty Original/
Omicron BA.4-5
15/15 μg

(Biontech/Pfizer)

bivalent 
mRNA

für Personen ab zwölf Jahren

zur Grundimmunisierung und 
Auffrischimpfung

Spikevax XBB.1.5
(Moderna)

monovalent

mRNA

für Erwachsene und Kinder 
ab sechs Monaten

EU-Zulassung am 15.09.2023

Kostenübernahme noch nicht geklärt

Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1

(Moderna)

bivalent 
mRNA
als Auffrischimpfung ab einem 
Lebensalter von sechs Jahren
STIKO: aufgrund des erhöhten 
Risikos für Peri- und Myokarditis erst für Personen ab 30 Jahren 
empfohlen

Spikevax bivalent Original/
Omicron BA.4-5

(Moderna)

bivalent 
mRNA
Nuvaxovid 
(Novavax)
proteinbasiert

zur Grundimmunisierung bei 
Personen ab zwölf Jahren

für Auffrischimpfungen bei 
Personen ab 18 Jahren

seit 1. Juli 2023 kurzfristig nicht 
verfügbar

Zulassung des XBB.1.5-adaptierten Impfstoffs ist für die nächsten Wochen angekündigt

STIKO: Anwendung während Schwangerschaft und Stillzeit aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und 
Sicherheit des Adjuvans Matrix M derzeit nicht empfohlen

VidPrevtyn Beta

(Sanofi)

proteinbasiertals Auffrischimpfung für Personen ab 18 Jahren

Impfstoff wird in der Schutzimpfungs-Richtlinie nicht aufgeführt

aktuell keine STIKO-Empfehlung

kann nur zulasten der GKV verwendet werden, wenn die Verabreichung 
einer Impfung mit diesem Impfstoff ärztlich indiziert ist

Jcovden

(Janssen Cilag 
International)

vektorbasiert

für Personen ab 18 Jahren

zur Grundimmunisierung 
und Auffrischimpfung

zur Auffrischimpfung nur für Personen zugelassen, die die primäre Impfserie mit einem mRNA- oder adenoviralen Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff abgeschlossen haben

nicht angepasster COVID-19-­Impfstoff

STIKO: aufgrund seltener thromboembolischer Ereignisse Alters­beschränkung auf ≥ 60 Jahre

Wer darf nicht geimpft werden?

Es gibt nur wenige richtige Kontra­indikationen, die eine Impfung gegen COVID-19 verbieten. Dazu gehören Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe sowie allergische Sofortreaktionen nach der ersten Impfung mit einem COVID-19-Vakzin. In der Regel kann bei Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA, vektorbasiert oder proteinbasiert) nicht geimpft werden können, auf einen anderen Impfstofftyp ausgewichen werden. Es empfiehlt sich die Vorstellung in einem allergologischen Zentrum. 

Weitere Ausschlusskriterien sind schwere, akute Erkrankungen und Infektionen mit Temperaturen über 38,5 °C. Bei fieberhaften Infekten sollte mit der Corona-Impfung gewartet werden, bis das Fieber abgeklungen ist. Eine Erkältung oder eine gering erhöhte Temperatur unter 38,5 °C sind kein Grund zur Verschiebung des Impftermins. 

Eine vorläufige Kontraindikation besteht, wenn eine andere Impfung mit einem Lebendimpfstoff innerhalb von zwei Wochen vor und nach der COVID-19-Impfung erfolgt oder geplant ist (Notfallimpfungen ausgenommen). In der SOP „Durchführung der COVID-19-Schutzimpfung in der öffentlichen Apotheke“ der Bundesapothekerkammer (BAK) wird zudem angeraten, in folgenden Fällen von einer Impfung in der Apotheke abzusehen und den Patienten an einen Arzt zu verweisen:

  • allergische Reaktionen, hohes Fieber oder andere ungewöhnliche Reaktionen nach einer früheren Impfung
  • positive Allergieanamnese
  • geplanter operativer Eingriff innerhalb der nächsten drei Tage
  • Patienten unter Therapie mit Arzneimitteln, die die Blutgerinnung beeinflussen, z. B. Marcumar
  • Thromboseentwicklung nach der ersten Impfung
  • immungeschwächte Patienten
  • angeborene oder erworbene Immundefekte
  • schwere chronische Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • unter Zwölfjährige
  • sonstige Umstände, die eine weitergehende Beratung durch den Arzt erfordern könnten

Gleichzeitig gegen Grippe und COVID-19 impfen?

Wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen
COVID-19 besteht, können beide Impfstoffe gleichzeitig verabreicht werden.
Der optimale Zeitpunkt für die saisonale Grippeimpfung liegt zwischen Oktober und Mitte Dezember. Im Falle einer Doppelimpfung ist eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen besonders wichtig. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen, zum Beispiel am rechten und linken Oberarm.

Impfung außerhalb der STIKO-Empfehlung

Nun gibt es natürlich auch Anfragen von Impfwilligen, die nicht zu der von der STIKO bedachten Indikationsgruppe gehören. Ganz unvermeidlich stellt sich also die Frage, ob sie ebenfalls geimpft werden dürfen – gegebenenfalls auf eigene Kosten. Grundsätzlich dürfen Patienten, die laut Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA (die auf den STIKO-Empfehlungen basiert) nicht zu einer für die Impfung indizierten Risikogruppe gehören, in der Apotheke nicht geimpft werden. Schon mit Blick auf eine etwaige Haftung sollten sich Apotheken an diese Vorgabe halten. Sie findet sich auch im Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken zwischen DAV und GKV-Spitzenverband. Zudem besteht für Schutzimpfungen, die nicht Bestandteil der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA sind, kein Vergütungsanspruch durch die gesetzlichen Krankenkassen, da sie keine Pflichtleistungen sind. 

Ipsilateral oder kontralateral? (Update)

Welche Impfung in welchen Arm?

Eine Prüfpflicht, ob der Impfling tatsächlich einer Risikogruppe angehört oder ob es Familienangehörige oder enge Kontaktpersonen gibt, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann, hat die Apotheke jedoch nicht.

Literatur


Martina Schiffter-Weinle, Apothekerin
redaktion@daz.online


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