Folgende Fragen stellt die Unions-Fraktion an die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung derzeit bzw. welche konkreten Maßnahmen werden bereits umgesetzt, um die eingangs beschriebenen (technischen) Probleme sowie die Herausforderungen in der Umsetzung schnellstmöglich zu beheben (bitte einzeln Problem und Maßnahme auflisten)?
2. Welche Art von E-Rezept Prozess (z. B. über die App, über die Versichertenkarte, über den Ausdruck usw.) wird bislang wie häufig genutzt?
3. Plant die Bundesregierung Apothekerinnen und Apotheker dabei zu unter-stützen, dass sie durch die Problematik in der Übermittlung der Rezepte an die Krankenkassen und der zuvor getätigten Ausgabe von Medikamenten an Patientinnen und Patienten, ihre Kosten im vollen Umfang erstattet bekommen?
4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung einer generellen sog. Friedenspflicht und einer Retaxfreiheit bis Ende 2024 angesichts der angezeigten wirtschaftlichen Belastungen der Apotheken durch fehlerhaft ausgestellte E-Rezepte?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung für ein einheitliches Vorgehen der Krankenkassen, um zu vermeiden, dass die Apotheke in Abhängigkeit von der jeweiligen Krankenkasse mit einer sog. Friedenspflicht rechnen kann bzw. nicht rechnen kann?
5. Plant die Bundesregierung mittel- und langfristig in die weitere Unterstützung der digitalen Infrastruktur, die zur erfolgreichen Umsetzung des E-Rezeptes notwendig ist, weiter zu investieren, wenn ja, wie wird diese Unterstützung aussehen, und wenn nein, warum nicht?
6. Wie bewertet die Bundesregierung den erheblichen Mehraufwand in Arztpraxen und Apotheken durch die Einführung des E-Rezeptes?
Wieviel mehr an zusätzlicher Arbeitszeit entstand bzw. entsteht einer durchschnittlichen Arztpraxis/Apotheke durch die Einführung?
Welche Ursachen haben zu diesem Mehraufwand trotz der langen Vorbereitungszeit nach Ansicht der Bundesregierung beigetragen?
7. Wie können nach Ansicht der Bundesregierung Arztpraxen und Apotheken schnellstmöglich mit den notwendigen Voraussetzungen (beispielsweise der aktuellsten PVS-Version) und dem Know-How ausgestattet werden, um Verzögerungen zu minimieren und Schaden von Patientinnen und Patienten abzuwenden?
8. Wie begegnet die Bundesregierung der Problematik der fehlenden Telematikinfrastruktur in Pflegeheimen, die zum flächendeckenden Einsatz des E-Rezeptes in Pflegeeinrichtungen notwendig wäre?
Welche Maßnahmen und bis wann unternimmt die Bundesregierung, um das E-Rezept in der Pflegeheimversorgung nutzbringend zu machen?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewährleistung der Datensicherheit der Patientendaten im Zusammenhang mit dem E-Rezept?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass durch das E-Rezept vielfach für die Patientinnen und Patienten, insbesondere ohne Medikationsplan, nicht mehr direkt und offensichtlich nachvollzieh- und lesbar ist, welches Medikament, in welcher Dosis und mit welchem Einnahmeschema verordnet worden ist?
11. Auf welche Weise plant die Bundesregierung bei der (weiteren) Umsetzung des E-Rezeptes alle Kriterien der Barrierefreiheit zu berücksichtigen und welche einzelnen Barrieren für die Nutzung des E-Rezeptes durch Menschen mit Behinderungen hat die Bundesregierung hierbei ausgemacht (bitte aufzählen)?
12. Welche weiteren Schritte und wann plant die Bundesregierung zum weiteren Ausbau des E-Rezeptes?
Wann und wie soll auch die Private Krankenversicherung einbezogen werden?
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