Briefe an Jauch und Ulmen

MVDA geht gegen Werbung der Shop Apotheke vor

Berlin - 23.05.2024, 16:59 Uhr

MVDA-Vizepräsident Dirk Vongehr ist ebenso wie Präsidentin Gabriela Hame-Fischer „fassungslos“ über die untätige Politik. (Foto: MVDA)

MVDA-Vizepräsident Dirk Vongehr ist ebenso wie Präsidentin Gabriela Hame-Fischer „fassungslos“ über die untätige Politik. (Foto: MVDA)


Die Werbeaktion der Shop Apotheke für die E-Rezept-Einlösung per eGK kommt bei den Vor-Ort-Apotheken gar nicht gut an. Nun hat auch der Marketingverein Deutscher Apotheker (MVDA) erklärt, eine Klage gegen den niederländischen Versender zu prüfen – in Abstimmung mit der Apothekerkammer Nordrhein.

Die Spitze des Marketingvereins Deutscher Apotheker (MVDA) macht in ihrem Präsidentenbrief von diesem Donnerstag keinen Hehl aus ihrem Ärger über untätige Politiker*innen, die das derzeitige Apothekensterben nicht zu interessieren scheint. Schon nach dem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs wird die Luft dünn für viele Apotheken. Dass die Politik nun auch bei der Einhaltung der gesetzlichen Preisbindung keinen Finger krümmt, macht Präsidentin und Vizepräsident, Gabriela Hame-Fischer und Dirk Vongehr, nicht minder fassungslos.

Zuzahlung wird mit Bonus verrechnet

Die offensive Werbung der Shop Apotheke Versenders für die E-Rezepteinlösung mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK), also im CardLink-Verfahren, will der MVDA nicht länger dulden. Auf seiner Webseite verspricht der niederländische Versender mittlerweile: „bis zu 10 Euro sparen bei der ersten E-Rezept-Einlösung in unserer App“. Genauere Erläuterungen dazu gibt es nach einigem Scrollen im Kleingedruckten: Der Gutschein könne nur bei einer digitalen Einlösung eines gültigen Kassenrezeptes eingelöst werden und die Verrechnung erfolge sofort innerhalb der Bestellung – „und zwar zuerst mit der gesetzlichen Zuzahlung, bei einem Restbetrag zunächst mit etwaiger Festbetragsdifferenz und danach mit dem Preis von mitbestellten nicht verschreibungspflichtigen Produkten“.

„Unserer Meinung nach verstößt dies eindeutig gegen die Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel“, so die MVDA-Spitze. „Werbefiguren wie Günther Jauch und Christian Ulmen genießen in der Bevölkerung großes Vertrauen und kümmern sich nicht darum, dass der von ihnen beworbene Rabatt gesetzeswidrig ist?“

Mit der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs prüfe man jetzt eine Klageschrift gegenüber der Shop Apotheke – und zwar „in enger Abstimmung mit der Apothekerkammer Nordrhein und namhaften Verbänden“. Genaueres konnte man beim MVDA auf Nachfrage dazu nicht sagen, mit der Freien Apothekerschaft, die in der gleichen Sache eine Klage prüft, hat man sich aber offenbar nicht zusammengetan.

Wie Vongehr und Hame-Fischer weiter schreiben, bekommen auch Günther Jauch und Christian Ulmen einen persönlichen Brief. Dieser solle sie „nachdrücklich darauf aufmerksam machen […], dass sie sich für illegale Werbung missbrauchen lassen“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Jauch

von Lehmann am 30.05.2024 um 21:53 Uhr

Wie kann man mit Jauch Werbung machen, er hat während der Corona Pandemie gelogen und die Ungeimpften diffamiert. Ihr solltet euch schämen diesen Werbespot zu senden. Shop Apotheke für mich , nein

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