Auf Druck aus RLP und Hamburg

ABDA schreibt wegen belästigender Anrufe an Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes

Hamburg - 13.06.2024, 12:00 Uhr

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, soll sich jetzt mit Drohanrufen im Apothekennotdienst befassen. (Foto: IMAGO / IPON)

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, soll sich jetzt mit Drohanrufen im Apothekennotdienst befassen. (Foto: IMAGO / IPON)


Die ABDA wird nun doch aktiv, was belästigende Anrufe im Notdienst betrifft: Laut Holger Gnekow, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, hat die Bundesvereinigung jetzt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes angeschrieben und auf das Problem aufmerksam gemacht. Einen Antrag, den die Delegierten beim Deutschen Apothekertag 2022 in München angenommen hatten, wollte sie in der Versenkung verschwinden lassen.

Wenn im Notdienst das Telefon klingelt, ist nicht immer ein hilfesuchender Mensch am anderen Ende der Leitung. Offenbar haben erschreckend viele Apothekerinnen und Apotheker bereits telefonische Belästigung und Bedrohung erlebt – das legt zumindest das Ergebnis einer DAZ-Umfrage aus dem Jahr 2022 nahe. Damals gaben drei Viertel der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen an, schon mindestens einmal eine solche Erfahrung gemacht zu haben. Unter den Apothekerinnen waren es sogar 84 Prozent.

Die Kammern aus Hamburg und Rheinland-Pfalz wagten daraufhin im Jahr 2022 einen Vorstoß, um die ABDA zum Handeln zu bewegen, und legten beim Deutschen Apothekertag in München einen Antrag vor, in dem sie dieses Problem thematisierten. Darin forderten sie den Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber auf, für den Schutz der Approbierten im Notdienst zu sorgen – die Delegierten nahmen den Antrag seinerzeit mit rund 85 Prozent der Stimmen an.

Nach der aktuell noch immer gültigen Satzung sind die Beschlüsse des Deutschen Apothekertags für die ABDA bindend. Doch der Geschäftsführende ABDA-Vorstand wollte davon nichts wissen und entschied sich kurzerhand, das Thema unter den Tisch fallen zu lassen. Die Begründung: Nach Einschätzung des Vorstands könnte „ein Anschreiben an den Gesetzgeber mit dem Ziel, einen eigenen Straftatbestand zu erwirken, eher zu einem Ansehensverlust führen als zu dem gewünschten Ergebnis“.

Das wollten die Kammern aus Rheinland-Pfalz und Hamburg nicht auf sich beruhen lassen und erinnerten daran, dass lediglich die Mitgliederversammlung als höchstes Gremium der ABDA die Befugnis habe, DAT-Beschlüsse zu kassieren – nicht jedoch der Geschäftsführende Vorstand. In einer Stellungnahme bemängeln die Präsidenten der beiden Kammern, Peter Stahl (Rheinland-Pfalz) und Kai-Peter Siemsen (Hamburg), zudem, dass verbale sexuelle Belästigung bisher nicht strafbar und den Tätern daher kaum beizukommen sei.

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Inzwischen steht nicht mehr Siemsen, sondern sein Nachfolger Holger Gnekow an der Spitze der Apothekerkammer Hamburg. Was die belästigenden Anrufe betrifft, knüpft er an die Arbeit seines Vorgängers an: Wie Gnekow am gestrigen Mittwoch bei der Delegiertenversammlung seiner Kammer berichtete, sei Stahl auf ihn zugekommen und habe sich erkundigt, ob man gemeinsam nochmals nachsetzen wolle. Gnekow habe zugestimmt und gemeinsam habe man bei der ABDA Druck gemacht, das Thema weiter zu verfolgen.

Dem sei die ABDA inzwischen nachgekommen: Gnekow zufolge hat die Bundesvereinigung die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, angeschrieben und auf das Problem aufmerksam gemacht. Dabei sei sie nicht nur auf die Belange der Apothekerschaft eingegangen, sondern habe darauf hingewiesen, dass auch andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen Belästigung und Bedrohung bei der Ausübung ihres Berufs ausgesetzt seien. Sie alle gelte es durch das Schaffen geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen zu schützen.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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