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Anträge zum DAT 2024
Apothekerschaft fordert mehr Honorar und Abkehr von Scheinapotheken
Die Apothekenreform wird wie erwartet auch beim Deutschen Apothekertag 2024 in München ein großes Thema sein. Mehrere Anträge zum DAT beschäftigen sich mit dem Gesetzesvorhaben aus dem Hause Lauterbach. Die Stoßrichtung ist klar: Die Apotheken brauchen mehr Geld und Scheinapotheken gilt es zu verhindern.
Die vorläufige Antragsmappe zum Deutschen Apothekertag 2024 ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren eher dünn – und bemerkenswert viele der insgesamt 47 Anträge beschäftigen sich mit aktuellen Gesetzesvorhaben. Im Fokus steht dabei das Apotheken-Reformgesetz, das es in dieser Woche erneut nicht ins Kabinett geschafft hat.
Verantwortlich für die Verzögerungen ist die FDP-Fraktion im Bundestag, die unter anderem wegen der geplanten Apotheken ohne Apotheker mauert. Im ersten Anlauf im Juli hatte das Bundesjustizministerium unter dem Liberalen Marco Buschmann auf der Bremse gestanden: Seinerzeit war die Rechtsförmlichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen gewesen. Der zweite Versuch scheiterte jetzt an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, die ebenfalls der FDP angehört und einen sogenannten Leitungsvorbehalt für Teile des Reformpakets angemeldet hat.
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Wie es nun mit der Apothekenreform weitergeht, ist völlig offen. Weder Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch die FDP sind dafür bekannt, schnell klein beizugeben. Doch dass der Entwurf zunächst auf Eis liegt, ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits wehrt sich die verfasste Apothekerschaft vehement gegen die geplanten Scheinapotheken und hat diesbezüglich mit den Liberalen nun Unterstützer innerhalb der Ampel gewinnen können. Andererseits beinhaltet die Reform auch eine gesetzliche Neuregelung zu Skonti, die der Großhandel den Apotheken nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Februar dieses Jahres derzeit nicht gewähren darf. Vor allem sehr umsatzstarke Apotheken schmerzt der Wegfall der Skonti – dass Lauterbach diesen Aspekt in die Apothekenreform hat einfließen lassen, erzeugt auch für die Branche einen gewissen Druck, das Vorhaben schnell voranzutreiben.
Reformgesetz beschäftigt Delegierte beim DAT
Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die Delegierten die Reform im Oktober beim Deutschen Apothekertag in München intensiv diskutieren werden. Gelegenheit wird es ausreichend geben: In der Antragsmappe, die der DAZ in der vorläufigen Version vorliegt, finden sich diverse Anträge mit Bezug auf den Entwurf. So fordern etwa die Kammern aus Hessen und Nordrhein den Gesetzgeber in einem Leitantrag auf, die Scheinapotheken zu beerdigen. Statt neue, qualitativ geringwertige Abgabestellen zu schaffen, wie Apothekenfilialen ohne Approbierte oder Arzneimittelausgabestellen in Notfallzentren, gelte es, die „bewährte Struktur zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken zu schützen und zu stärken“.
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Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) geht sogar noch einen Schritt weiter und will auf ein „strukturveränderndes Apotheken-Reformgesetz“ gänzlich verzichten. Dabei bezieht sich der Verband nicht nur auf die Scheinapotheken, sondern vermisst zudem nach mehr als zehn Jahren Stillstand eine Honoraranpassung, um die Leistungen der öffentlichen Apotheken künftig ausreichend zu finanzieren. In einem weiteren Antrag listet der AVNR Punkte auf, die aus seiner Sicht dazu geeignet sind, die Präsenzapotheken tatsächlich zu stärken. Dazu zählt er neben einer angemessenen Finanzierung und einer Dynamisierung des Fixums unter anderem ein Absenken des Kassenabschlags, ein Vergütungsplus für Leistungen wie Botendienst und Rezepturanfertigung sowie Retaxausschluss bei Formfehlern am E-Rezept. Überdies sollen Skonti wieder erlaubt sein und die gelockerten Austauschregeln für Apotheken aus der Pandemie wieder hergestellt werden.
Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand widmet sich in einem Antrag ebenfalls dem Apothekenhonorar. Er will den Verordnungsgeber auffordern, die Vergütung der Apotheken „sofort angemessen zu erhöhen“. Unter anderem sei es nötig, das Fixum deutlich nach oben anzupassen – die 12-Euro-Marke aus dem Forderungskatalog der ABDA vom Februar 2023 sucht man im Text allerdings vergeblich.
Beschlüsse zum letzten Mal bindend für die ABDA
Vom 9. bis 11. Oktober trifft sich die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker zum DAT in München. Dann wird sich entscheiden, wie sich die Apothekerschaft weiter zur Apothekenreform positioniert. Es wird voraussichtlich das letzte Mal sein, dass die Beschlüsse des Apothekerparlaments unmittelbar bindend sind für das Handeln der ABDA. Die Antragsmappe liegt der DAZ in der Vorabfassung der Antragskommission vor. Am kommenden Freitag wird der Gesamtvorstand abschließend darüber beraten.
2 Kommentare
Skonti
von Dorf-Apothekerin am 23.08.2024 um 13:37 Uhr
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Apothekenpsrlament
von Stefan Hartmann am 23.08.2024 um 8:10 Uhr
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