Nach der Sommerpause

Schafft es die Apothekenreform im September ins Kabinett?

Berlin - 30.08.2024, 15:30 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einige grundlegende Reformen vor. Widerstand gibt es von vielen Seiten. (Foto: IMAGO / Achille Abboud)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einige grundlegende Reformen vor. Widerstand gibt es von vielen Seiten. (Foto: IMAGO / Achille Abboud)


Im September startet in Berlin wieder der parlamentarische Betrieb. Zwei Kabinettsitzungen stehen an – das Apotheken-Reformgesetz wird erneut als möglicher Tagesordnungspunkt gehandelt. Indessen zieht Minister Lauterbach wegen seiner teuren Reformen den Zorn der Kassen auf sich. 

Die Sommerferien gehen langsam in allen Bundesländern zu Ende. Bayern und Baden-Württemberg haben noch die nächste Woche. In der zweiten Septemberwoche ist dann aber für alle Schluss, auch der Deutsche Bundestag nimmt dann wieder den parlamentarischen Betrieb auf. Der Bundeshaushalt wird das Plenum in den ersten Tagen im Griff haben – dann kann es mit bereits begonnenen sowie ganz frischen Gesetzgebungsverfahren weitergehen.

Die Apothekerschaft fragt sich natürlich insbesondere, wann das Apotheken-Reformgesetz besprochen wird. Bevor dieses ins Parlament gehen kann, muss allerdings noch das Kabinett grünes Licht geben. Und bekanntermaßen hat es daran in den vergangenen Wochen gehakt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hätte es gerne schon längst unter Dach und Fach gebracht – doch noch stellt sich die FDP quer. Es war weniger der Urlaub von Justizminister Marco Buschmann, der den Zeitplan ins Straucheln brachte. Auch die liberale Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, meldete Bedenken an, sodass die Kabinettsitzungen im Sommer ohne Apothekenreform abgehalten wurden.

Die mittelfristige vorläufige Kabinettzeitplanung („Termine können sich jederzeit verschieben“) vom heutigen Freitag nennt das Apotheken-Reformgesetz wieder – allerdings noch eher vage. Das Vorhaben könnte für einen der Septembertermine (18. oder 25. September) in Betracht kommen, heißt es dort.

„Keine Bagatellgesetze“

Ein wenig Zeit hat Lauterbach also noch, um mit seinen Kabinettskolleginnen und -kollegen eine gemeinsame Linie zu finden. Doch wenn er die Reform Anfang 2025 in Kraft treten lassen will, sollte es nicht mehr zu lange dauern. Immerhin scheint der Minister zu wissen, dass die Sache wohlüberlegt sein sollte. Im Interview mit dem „Stern“ sagte er zu der Feststellung, dass sich viele seiner wichtigsten Vorhaben – die Reform bei den Krankenhäusern, Hausärzten, Apotheken und der Notfallversorgung – noch im Prozess befänden: „Das sind wirklich keine Bagatellgesetze, sondern sehr grundsätzliche Projekte – das muss gut vorbereitet sein“.

Steigende Beitragssätze 

In dem an diesem Freitag veröffentlichten Stern-Interview hatte der Minister auch eingeräumt, dass die Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im neuen Jahr wohl steigen werden. „Das liegt daran, dass in der Vergangenheit wichtige Reformen ausgeblieben sind“, erklärte er. Wenn man die Krankenhäuser jetzt nicht finanziell unterstütze, würden viele „das rettende Ufer der Krankenhausreform nicht erreichen“. Lauterbach weiter: „Jetzt ist die Phase, in der wir Geld in die Hand nehmen müssen, auch das der Beitragszahler. Nur so gelingen die Strukturreformen, die langfristig die Kostenentwicklung dämpfen und das System besser machen.“ 

Ob er bei dieser Aussage auch an die Apotheken dachte, ist unklar, aber zweifelhaft. Klar ist hingegen, dass die Krankenkassen von höheren Beiträgen nichts wissen wollen und wegen Lauterbachs jüngster Aussagen bereits Druck machen: Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hält dem Minister in einer Pressemitteilung vor, er bringe „ein teures Gesetz nach dem anderen auf die Agenda, ohne dass die Versorgung der Versicherten spürbar besser wird“. Carola Reimann, Chefin des AOK-Bundesverbands, titulierte ihn als „teuersten Bundesgesundheitsminister aller Zeiten“. Vom BKK-Bundesverband hieß es: „Die Reform des Gesundheitssystems muss sich darauf konzentrieren, Effizienzreserven zu heben, statt die Versicherten zusätzlich zu belasten und die finanzielle Stabilität der Krankenkassen zu gefährden.“

AOK und vdek erinnerten Lauterbach an ein Versprechen des Koalitionsvertrags: Die Beiträge für Bürgergeldempfangende müssten auskömmlich finanziert werden. Zudem schlagen sie vor, den Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel auf 7 Prozent gesenkt werden. Angesichts der bisherigen Entwicklung der Arzneimittelausgaben


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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