Berliner Senatsverwaltung

Weniger Apotheken für mehr Menschen in Berlin

Berlin - 11.09.2024, 09:15 Uhr

(Foto: IMAGO / Olaf Schuelke)

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In Berlin ist die Zahl der Apotheken zwischen Ende 2014 und Ende 2023 um 145 Betriebsstätten (16,8 Prozent) zurückgegangen. Im Bezirk Lichtenberg machte mehr als ein Viertel der Apotheken dicht. Am wenigsten Apotheken schlossen in Spandau. Der Berliner Senat verspricht indessen, sich für eine auskömmliche Vergütung der Apotheken einzusetzen.

Kristian Ronneburg, Abgeordneter der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, hatte schon im Februar dieses Jahres beim Senat nachgehakt, wie es um die Situation der Apotheken steht – und zwar in „seinem“ Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Er wollte nicht nur wissen, wie sich die Zahl der Betriebsstätten in den vergangen zehn Jahren entwickelt hat, sondern auch, was der Berliner Senat unternimmt, um dem Trend nach unten entgegenzuwirken. Im August schob Ronneburg eine weitere schriftliche Anfrage nach – diesmal ging es um das „Apothekensterben in Berlin“ über alle Bezirke hinweg. 

Die Antwort aus der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege konstatiert, dass sich die Apothekenzahl seit 2013 in allen Bezirken verringert hat, berlinweit insgesamt um 16,8 Prozent. Gleichzeitig habe sich die Bevölkerungszahl im Land Berlin im Zeitraum von 2014 bis 2023 um etwas mehr als 9 Prozent erhöht.

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Eine nach den zwölf Berliner Bezirken aufgeschlüsselte Tabelle zeigt Jahr für Jahr die Entwicklung vom 31. Dezember 2014 bis zum 31. Dezember 2023. Gab es anfänglich noch 863 Apotheken, so waren Ende 2023 nur noch 718. Dabei verloren alle Bezirke – allen voran Lichtenberg. Hier sank die Zahl der Betriebsstätten von 62 auf 45 – das sind 26 Prozent weniger. Mehr als 20 Prozent Rückgang verzeichneten auch Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf.

Der Bezirk mit den meisten Apotheken ist nach wie vor Charlottenburg-Wilmersdorf. Doch auch hier sank ihre Zahl im betrachteten Zeitraum von 113 auf 91 – und damit um mehr als 19 Prozent. Auch in Mitte, dem Zentrum Berlins, wo es 2014 noch 100 Apotheken gab, waren es Ende 2023 nur noch 81. Den geringsten Schwund erlebte Spandau, hier sank die Apothekenzahl nur um 6 Prozent, was drei Betriebsstätten entspricht.

Was kann der Senat tun?

Fragesteller Ronneburg wollte erneut wissen, welche Gründe dahinterstecken und in welcher Form der Senat Einfluss nehmen kann, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Antworten aus dem Februar hat die Senatsverwaltung dafür weitgehend übernommen, aber auch erweitert. Sie zeigen: Die Politik weiß ganz genau, was die Apotheken plagt, deren Argumente sind vor allem auf Landesebene angekommen.

Auch wenn dem Senat über die jeweiligen konkreten Schließungsgründe „keine Erkenntnisse“ vorliegen: Allgemein lasse sich vermuten, dass in erster Linie betriebswirtschaftliche Gründe eine Rolle spielen dürften. Die Senatsverwaltung führt das seit 2013 nicht erhöhte packungsbezogene Apothekenhonorar und den für zwei Jahre erhöhten Kassenabschlag auf. „Zudem sind die finanziellen Aufwendungen für Personal, Energie- und andere Betriebskosten sowie den Wareneinsatz deutlich gestiegen, die Inflation erhöhte sich seit 2013 um rd. 38 Prozent.“ Ferner ist in der Antwort vom Fachkräftemangel und den Schwierigkeiten, eine Leitungsnachfolge zu finden die Rede. All dies werde noch verschärft durch zunehmende Dokumentationspflichten, Lieferengpässe bei Arzneimitteln und die Herausforderungen der Digitalisierung. Auch die EU-Konkurrenz führt die Senatsverwaltung an, die den Druck verstärke.

Verweis auf GMK-Beschlüsse

Was nun die Handlungsmöglichkeiten des Senats betrifft, heißt es: „Die Gründung oder Schließung einer Apotheke ist alleinige unternehmerische Entscheidung der Inhaberin oder des Inhabers dieses Geschäftsbetriebes“. Es gebe keine staatliche Steuerung – direkt in dieses Marktgeschehen eingreifen könne der Senat nicht. Aber: „Auf politischer Ebene setzt sich der Senat, z.B. in der Gesundheitsministerkonferenz und im Bundesrat, dafür ein, dass die bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen für Apotheken derart umgestaltet werden, dass sich der Apothekenbetrieb durch eine auskömmliche Vergütung und verlässliche Rahmenbedingungen wieder (mehr) wirtschaftlich trägt“. So unterstützte Berlin auch die entsprechenden Beschlüsse Gesundheitsministerkonferenz von 2023 und 2024 vollumfänglich.

Gefragt, ob der Senat beim Apotheken-Reformgesetz Änderungsbedarf sieht, stellt die Antwort klar: „Die Bewertung eines Referentenentwurfes und seiner potentiellen Auswirkungen auf Berliner Verhältnisse ist aufgrund des vorläufigen Charakters eines Entwurfes nicht zielführend, wäre teilweise spekulativ und würde einen erheblichen Ressourcenaufwand ohne nachhaltigen Nutzen darstellen“. Sie verweist auf die allgemeinen Ausführungen oben genannten Ausführungen – der konkrete Änderungsbedarf werde erst mit Vorliegen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung im sich anschließenden Bundesratsverfahren geprüft.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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