Zweites Quartal 2024

474 Euro für jeden Vollnotdienst

Berlin - 19.09.2024, 12:15 Uhr

(Foto: ABDA)

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Apotheken erhalten für jeden im 2. Quartal 2024 geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 474,02 Euro. Die aktuelle Information des Nacht- und Notdienstfonds zeigt auch: Nur noch 17.389 Apotheken haben diese Notdienste geleistet.

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat eine Pauschale von 474,02 Euro für jeden im zweiten Quartal 2024 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Das sind 7 Cent weniger als im Quartal zuvor, in dem die Pauschale den höchsten Stand seit ihrer Einführung erreicht hatte. Dies hat der Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) an diesem Mittwoch mitgeteilt. 

Mit 87.449 lag die Zahl der geleisteten Vollnotdienste etwas über der des Vorquartals (87.291), aber deutlich unter der Notdienstzahlen im Jahr 2023: Im 2. Quartal 2023 waren es noch 94.701 Dienste. Erbracht wurden die Vollnotdienste zwischen April und Ende Juni von mittlerweile nur noch 17.389 Apotheken – im Vorjahr lag ihre Zahl noch bei 17.795. 

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Steigerung um mehr als fünf Prozent

Höchste Notdienstpauschale seit Gründung des NNF

Der NNF überweist die entsprechenden Beträge im Laufe dieser Woche an die Apotheken. Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails. Anderenfalls kommt alles zusammen in einem Brief. 

Im derzeit stockenden Apotheken-Reformgesetz ist vorgesehen, die Notdienste künftig noch besser zu honorieren. Dafür soll ein Teil der bislang für die Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehenen Gelder künftig in den NNF-Topf für die Notdienste fließen. 50 Millionen Euro sollen so umgeschichtet werden, die Notdienstpauschale auf rund 550 Euro steigen. 

NNF
Die Zahl der geleisteten Vollnotdienste ist 2024 deutlich zurückgegangen.

Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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