GKV-Erstattung

RSV-Impfung für Senioren und trivalente Grippeimpfstoffe jetzt auf Kassenkosten

Stuttgart - 08.10.2024, 10:45 Uhr

Die RSV-Impfung für Senioren kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden. (Symbolfoto: peopleimages.com/AdobeStock)

Die RSV-Impfung für Senioren kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden. (Symbolfoto: peopleimages.com/AdobeStock)


Empfohlen wird die RSV-Impfung (Respiratorische Synzytial-Virus) für Senioren bereits seit August, nun wird sie auch von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Bei der Grippe-Impfung werden jetzt zudem trivalente Impfstoffe von der Krankenkasse übernommen.

Nicht nur für Babys, sondern auch für Senioren empfiehlt die ständige Impfkommission STIKO seit diesem Jahr eine einmalige RSV-Prävention (Respiratorische Synzytial-Virus) – allerdings nicht passiv, mit Antikörpern, sondern mit den Impfstoffen Abrysvo® oder Arexvy (ab 75 Jahren Standardimpfung, ab 60 Jahren Indikationsimpfung). Die Impfung soll möglichst vor der RSV-Saison im Spätsommer/Herbst stattfinden, also spätestens jetzt. Passend dazu ist mittlerweile die Erstattung durch die GKV für die Impfung der Senioren gesichert: Die neue Schutzimpfungs-Richtlinie wurde im Bundesanzeiger am 26.09.2024 veröffentlicht. 

Der neben Abrysvo® oder Arexvy ebenfalls zugelassene mRNA-Impfstoff gegen RSV von Moderna (mResvia) ist laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung allerdings noch nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen (KBV) verordnungsfähig. 

Die RSV-Impfung für Senioren kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden. Auch die „Influenza-Impfempfehlung zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Impfstoffen“ wurde am 26. September im Bundesanzeiger veröffentlicht. Geimpft wird vorerst aber weiterhin mit quadrivalenten (Tot-)Impfstoffen – der Leistungsanspruch ist laut KBV auch für diese Impfstoffe weiterhin gegeben.

Bereits am 13. September war für Babys die entsprechende „Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV-Prophylaxeverordnung)“ für die Immunisierung mit dem Antikörper Nirsevimab im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der RSV-Schutz für Babys ist somit bereits seit dem 14. September auf Kassenkosten möglich. Wie künftig die RSV-Immunisierung im Krankenhaus direkt nach der Geburt erstattet wird, war damit allerdings noch nicht geregelt. Das „Ärzteblatt“ berichtete aber am 30. September, dass bundesweit nun neben den ambulanten Praxen auch alle Krankenhäuser Nirsevimab nach der Geburt verabreichen können. „Es müssen weder Anträge zur Erbringung der Leistung gestellt noch die Vergütung verhandelt werden“, hieß es.

Auch trivalente Grippeimpfstoffe wieder möglich

Zudem wurde die Schutzimpfungsrichtlinie hinsichtlich der Influenzaimpfung angepasst. Denn in ihrer am 1. August 2024 veröffentlichten Empfehlung folgte die STIKO der WHO, wonach möglichst Dreifach-Impfstoffe zu verwenden sind. Mit seinem Beschluss vollzieht der G-BA diese Aktualisierung in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie nach. Es wird nun nicht mehr auf den zwingenden Einsatz von Vierfach-Impfstoffen verwiesen. Bei Nichtverfügbarkeit von Dreifach-Impfstoffen in der Grippesaison 2024/25 können auch tetravalente verwendet werden, für die die Kassen die Kosten dann ebenfalls übernehmen. In dieser Grippesaison ist lediglich Fluenz trivalent konzipiert, das Lebendgrippeimpfstoff-Nasenspray ist lediglich zugelassen für Kinder im Alter zwischen zwei und 17 Jahren.


Deutsche Apotheker Zeitung
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