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Kammerversammlung in Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern will Notdienste ab 2026 über Geodaten verteilen
Auch die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern hat die Weichen für eine geodatenbasierte Notdienstverteilung gestellt. Sie soll 2026 eingeführt werden. Durch die vielen Teilnotdienste im Land ist diese Aufgabe komplexer als anderswo, aber auch hier werden Entlastung und Flexibilität erwartet. Weitere Themen bei der Kammerversammlung am Mittwoch waren eine neue Stelle für die Nachwuchssuche und die künftige Beitragsgestaltung.
Bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern an diesem Mittwoch in Schwerin konstatierte Kammerpräsident Dr. Dr. Georg Engel, die Apotheken würden nun wahrscheinlich um die Apothekenreform herumkommen – und erklärte: „Das finden wir alle gut.“ Denn die Apotheker wollten ihren Einsatz nicht in das Belieben eines Assistenzberufs stellen, erläuterte Engel mit Blick auf die „Apotheken ohne Apotheker“.
Allerdings sei offen, welche Gesetze möglicherweise noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Einige Berufsgruppen würden auf das Notfallgesetz drängen, und bei den Krankenhäusern bestehe Handlungsbedarf. Engel berichtete über eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen akademischen Heilberufen im Land und stellte fest, dass diese vielfach vor ähnlichen Problemen stehen, insbesondere durch Kostensteigerungen und bei der Nachwuchsgewinnung.
Weg frei für geodatenbasierte Notdienstverteilung
Die Kammerversammlung stellte die Weichen für eine geodatenbasierte Notdienstverteilung ab Anfang 2026. In Mecklenburg-Vorpommern ist diese Aufgabe allerdings komplexer als anderswo. Denn dort werden sehr viele Teildienste geleistet, und viele Apotheken bieten ausschließlich Teildienste. Dagegen haben Apotheken in kleinen Volldienstkreisen wohl die bundesweit höchste Notdienstbelastung, erklärte Kammergeschäftsführer Matthias Franke.
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In einer Umfrage der Kammer hat sich die große Mehrheit der Inhaber für das Festhalten an den Teildiensten ausgesprochen. Wenn die Teildienste weiterhin nicht aus dem Notdienstfonds vergütet werden, findet sich eine solche Mehrheit aber nur unter den Inhabern der Apotheken, die Teildienste versehen. Da eine mögliche künftige Honorierung der Teildienste von einer neuen Bundesregierung abhängt, hat die Kammerversammlung dieses Thema zunächst ausgeklammert und nur über die geodatenbasierte Verteilung an sich diskutiert.
Testläufe mit Software
Franke berichtete über Testläufe mit der Software von sberg, wobei es nur um die Verteilung von Diensten ohne Unterscheidung zwischen Voll- und Teildiensten ging. Diese Verteilung habe die Apotheken bei unveränderten Entfernungsregeln im Durchschnitt gegenüber der bisherigen Situation entlastet. Bisher sehr stark belastete Apotheken würden eher entlastet, Apotheken im Umfeld größerer Städte eher belastet. Weitere Entlastungen könnten sich im Grenzbereich zu Niedersachsen ergeben, falls das System dort auch eingeführt wird.
Franke verwies auf die Entlastungen, die sich in anderen Ländern mit geodatenbasierter Verteilung ergeben hätten, und auf die Flexibilität in einem Netz, das durch Schließungen immer dünner wird. Allerdings gebe es dann keine Regelmäßigkeit bei den Diensten mehr. Die Software könne sehr viele Vorgaben berücksichtigen, aber Franke mahnte, dass keine Lösung für die Verteilungsaufgabe mehr zu finden ist, wenn zu viele Bedingungen gestellt werden. Wegen der sehr geringen Apothekendichte in Mecklenburg-Vorpommern könne dieser Fall leicht eintreten.
Ministerium entscheidet
Die Gesamtstundenzahl der zu leistenden Dienste ist allerdings nicht abzuschätzen, solange die Zukunft der Teildienste offen und die Verteilung auf Voll- und Teildienste ungeklärt ist. Dennoch stimmte die Kammerversammlung mit deutlicher Mehrheit für die Einführung einer geodatenbasierten Verteilung zum 1. Januar 2026. Kammervizepräsident Marco Bubnick betonte, dass das zuständige Ministerium über die Vorgaben dazu entscheiden wird. Bei der nächsten Sitzung soll die Kammerversammlung über die detaillierte Notdienstordnung beraten und diese beschließen.
Neue Stelle für die Nachwuchsgewinnung
Außerdem stimmte die Kammerversammlung zu, eine Koordinatorenstelle zur Nachwuchsgewinnung einzurichten, die hälftig von Kammer und Verband finanziert wird. Zu den Aufgaben sollen insbesondere der Kontakt zu Lehreinrichtungen, die Beteiligung an Veranstaltungen und die Social-Media-Präsenz gehören. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet und soll abhängig von den Ergebnissen verstetigt werden.
Engel mahnte, dass die erhoffte höhere Zahl von PTA-Schülern innerhalb von zwei Jahren kaum zu erwarten ist, sodass der Erfolg auf so kurze Sicht wohl nur anhand der Präsenz bei Jobmessen und ähnlichen Gelegenheiten gemessen werden könne. Die Kammerversammlung setzte einen Ausschuss ein, der sich sehr engmaschig um die Einarbeitung des Koordinators kümmern soll, weil dies aus der kleinen Geschäftsstelle der Kammer nicht zu leisten ist.
Ideen für die Beitragserhebung
Die Kammerversammlung genehmigte den Haushaltsplan für 2025. Demnach wird der Kammerbeitrag im dritten Jahr in Folge zu 25 Prozent ausgesetzt, um Reserven abzuschmelzen. Franke mahnte, dass dies nicht als selbstverständlich betrachtet werden solle und sich auch wieder ändern werde. Außerdem wurde aus einer Arbeitsgruppe berichtet, die über mögliche künftige Änderungen der Beitragserhebung berät. Die Beiträge orientieren sich bei den Apotheken bisher nur am Umsatz.
Thomas Müller, Mitglied der Kammerversammlung und der Arbeitsgruppe Beitragsordnung, berichtete über das Problem, dass der Umsatz immer weniger über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Apotheke aussagt, während der aussagekräftigere Rohertrag nur schwer zu ermitteln ist. Doch auch der einheitliche Beitrag bei den Angestellten sei zu diskutieren, weil einige deutlich über Tarif bezahlt werden, andere aber nicht. Axel Pudimat, Vorsitzender des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, ergänzte, letztlich kämen fast alle Beiträge aus den Erträgen der Apotheken, die aber um ein Viertel oder sogar ein Drittel sinken würden.
Sichtweisen zur Bedeutung der Hauptversammlung beim DAT
Zum Schluss der Versammlung wurde gefragt, wie die Apothekertagsdelegierten die Diskussion über die Satzungsänderung der ABDA zur Stellung der Hauptversammlung erlebt hätten. Engel erklärte dazu, die neue Satzung drücke nur deutlicher aus, was vorher schon galt. Denn die Mitgliederversammlung sei schon immer das entscheidende Gremium gewesen. Bubnick ergänzte, die Gremien müssten sich bisher mit den Beschlüssen der Hauptversammlung beschäftigen. Dass sie diese nun „berücksichtigen“ müssten, sei für ihn sogar eine Stärkung der Hauptversammlung.
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