Digitale Gesundheitsanwendungen

DiGA

DiGA

Denys Prykhodov / AdobeStock

Voraussetzung, dass digitale Gesundheitsanwendungen  – kurz DiGA – verschrieben und von den Kassen erstattet werden können, ist die Listung im DiGA-Verzeichnis des BfArM. Das hat nun Zuwachs bekommen: Mittlerweile stehen 28 „Apps auf Rezept“ zur Verfügung, acht davon sogar dauerhaft.


Woran mangelt es den Gesundheits-Apps noch?

Mobile digitale Gesundheitsanwendungen bieten ein großes Potenzial, fristen aber bei uns derzeit noch ein Schattendasein. Dabei ist nicht etwa der Datenschutz der primäre Grund für die zurü... » Weiterlesen