Digitale Gesundheitsanwendungen

DiGA

DiGA

Denys Prykhodov / AdobeStock

Voraussetzung, dass digitale Gesundheitsanwendungen  – kurz DiGA – verschrieben und von den Kassen erstattet werden können, ist die Listung im DiGA-Verzeichnis des BfArM. Das hat nun Zuwachs bekommen: Mittlerweile stehen 28 „Apps auf Rezept“ zur Verfügung, acht davon sogar dauerhaft.


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