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Digitale Gesundheitsanwendungen
DiGA
Voraussetzung, dass digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – verschrieben und von den Kassen erstattet werden können, ist die Listung im DiGA-Verzeichnis des BfArM. Das hat nun Zuwachs bekommen: Mittlerweile stehen 28 „Apps auf Rezept“ zur Verfügung, acht davon sogar dauerhaft.
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Woran mangelt es den Gesundheits-Apps noch?
Mobile digitale Gesundheitsanwendungen bieten ein großes Potenzial, fristen aber bei uns derzeit noch ein Schattendasein. Dabei ist nicht etwa der Datenschutz der primäre Grund für die zurü... » Weiterlesen
Denys Prykhodov / AdobeStock