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- DAZ 33/1998
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Die Seite 3
Die Seite 3- Schicksal ungewiß
Schicksal ungewiß
Wieder sind die Arzneimittel-Richtlinien in die Kritik geraten. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat einen Entwurf konzipiert, der - völlig neugestaltet - auflistet, was die Krankenkassen künftig nicht mehr bezahlen sollten. Viagra war das schillernde Beispiel, über das sehr viel geredet wurde, aber: Der gesamte Entwurf hat es in sich. Nur ein kleiner Ausschnitt: Nootropika, Antidiarrhoika, Sondennahrung, Venen- oder Lebertherapeutika soll es künftig nicht mehr oder nur zum Teil auf Kassenrezept geben, ebenso mit einigen Ausnahmen Lipidsenker oder externe Glucocorticoid-Kombinationen. Einige Passagen listen nur auf, was die Kassen heute schon nicht mehr bezahlen dürfen, andere grenzen erstmals aus. Das heißt, falls der Entwurf nicht noch entschärft wird - die Anhörung der Beteiligten endet am morgigen Freitag.
Mit den Stellungnahmen, etwa der des Deutschen Apothekerverbands, muß sich der Bundesausschuß auseinandersetzen, folgt er ihnen nicht, muß der Grund dafür erkennbar sein. Nur ein kleiner Trost, aber immerhin.
Es spricht einiges dafür, daß die Richtlinien in der Form nicht verabschiedet werden. Die Verbände der Apotheker sowie der pharmazeutischen Industrie feilen noch an den Gegenargumenten verfassungsrechtlicher oder fachlicher Natur.
Unabhängig von juristischen Feinheiten wirft der jetzige Entwurf, der sicher nicht pauschal in Grund und Boden verdammt werden darf, sondern differenziert zu betrachten ist, Fragen auf. Wie soll in der Praxis eigentlich die "Sportverletzung" klar abgegrenzt werden? Schließlich sollen "Mittel gegen Hämatome und Sportverletzungen" ausnahmslos aus der Kassenerstattung herausfallen.
Was geschieht beispielsweise in den Fällen, in denen es keine therapeutischen Alternativen gibt? Die Nootropika sind so ein Beispiel, Ärzte sollen Antidementiva demnach nur zwölf Wochen lang verschreiben dürfen, dann wird die Erfolgskontrolle Pflicht. Wer jedoch wie konkret in der Praxis den Erfolg mißt, steht in den Sternen. Ein Ärztevertreter und Mitglied im Bundesausschuß hat schon öffentlich erklärt, wie eng er dies auslegen würde, und das war sehr rigide. Wenn jedoch Fristen für gewisse Therapien festgezurrt werden, was geschieht, wenn etwa für Gehirnleistungsstörungen zum Teil längere Behandlungsversuche angebracht sind? Andere Mediziner kommen hier sicher zu abweichenden Auffassungen.
In anderen Fällen, etwa bei oralen Antidiabetika, wird es Substitutionen geben, Alternativen sind vorhanden.
Über die Auswirkungen auf die Apotheken kann derzeit nur spekuliert werden. Optimisten gehen davon aus, daß Ärzte ihren Patienten raten, ausgegrenzte Präparate selbst zu kaufen. Aber eine 1:1 Umstellung wird es sicherlich nicht geben. Dagegen sprechen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, bei hoher Arbeitslosigkeit oder Angst um die eigene Stelle sitzt bei manchen das Geld für den Selbstkauf von Medikamenten doch nicht mehr so locker in der Tasche.
Noch ist der Entwurf nicht in Kraft, er soll ohnehin nur "Empfehlungen" geben, ist dafür aber sehr bestimmt formuliert. Erinnern Sie sich noch an die 93er Runde? Dort bestimmte nach monatelangem Hin und Her die berühmte "Ziffer 17.2" Arzneimittelgruppen, die die Ärzte erst verordnen sollen, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und die Beschwerden des Patienten eine Behandlung erforderlich machen. Eins hat die Vergangenheit gezeigt: Allein die Diskussion um bestimmte Präparate ändert das Verschreibungsverhalten von Ärzten, wenn auch nicht von allen. Folgen der neuen Arzneimittel-Richtlinien werden die Apotheken vermutlich doch spüren - falls diese verabschiedet und nicht vom Bundesgesundheitsminister beanstandet, sprich gekippt werden. Der jetzige spricht dem Gremium das Recht ab, Arzneimittel auszugrenzen und ist gegen jede Listenmedizin.
Susanne Imhoff-Hasse
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