Entlastungen für Patienten positiv - Unverständnis für Budgetierung
Der BVA begrüßt die Entlastungen für Versicherte. Auch Angestellte in Apotheken sind Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie profitieren - neben den Verbesserungen beim Zahnersatz - von der Absenkung der Zuzahlungen sowie von der Rücknahme der Dynamisierung und der Koppelung der Zuzahlungen an Beitragserhöhungen der GKV. Die letzte Erhöhung der Zuzahlungen war ohnehin ein reines Abkassiermodell der letzten Regierung, mit dem die fehlenden Strukturreformen im Gesundheitsbereich finanziell kaschiert werden sollten.
Warum zweierlei Maß?
Wenig Verständnis finden dagegen die Absenkung der Festbeträge in einer Spirale "ohne Bremse" und die Wiedereinführung von Budgets. Zwar befürchtet der BVA nicht zwingend eine schlagartige Verschlechterung der Arzneimittelversorgung - auch im Krankenhaus gibt es seit Jahren Arzneimittelbudgets, und niemand wird behaupten wollen, die Arzneimittelversorgung im Krankenhaus sei unzureichend. Aber die Festlegung des Budgets für Arzneimittel auf den Wert von 1996 abzüglich 4,5% lehnen wir ab, zumal im gleichen Atemzug etwa den Krankenhäusern oder den Ärzten ein höheres Grundbudget und eine automatische Anpassung an die Grundlohnsumme zugestanden wird. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Ein so stark gedeckeltes Budget für den Arzneimittelbereich bedeutet ein Sparen am Arzneimittel. Sinnvoll ist eher ein Sparen mit Arzneimitteln, denn eine adäquate Arzneimitteltherapie verhindert nachweislich höhere Folgekosten durch z.B. eine Krankenhauseinweisung.
Ein Absinken der Beratungsqualität ist zu befürchten
Außerdem geht diese Budgetregelung in erster Linie zu Lasten der Angestellten in Apotheken, denn die Apothekenleiter werden den Kostendruck durch die Umsatzverluste ungebremst an die Angestellten weitergeben, da die Rationalisierungsreserven in Apotheken mittlerweile weitgehend ausgeschöpft worden sind. Eine weitere Verschlechterung der Bedingungen für die Angestellten, etwa Reallohneinbußen, Änderungskündigungen oder Arbeitsplatzverluste, führt aber in absehbarer Zeit zu einer Verringerung der Qualität in der Beratung.
Dieses GKV-SolG kann und darf nur ein Vorschaltgesetz sein, um Raum und Zeit für eine grundlegende Reform der GKV zu schaffen, die alle Leistungserbringer mit einbezieht und nicht einzelne überproportional belastet, andere dafür aber ungeschoren läßt.
Angestellte fordern Mitspracherecht
Der BVA fordert ein Mitspracherecht bei der Reform des Gesundheitswesens. Die Argumente der Angestellten in Apotheken müssen Gehör finden, denn auch sie haben etwas anzubieten: Überlegungen, wie trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage der Apotheken, aber auch der Angestellten, eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden kann.
BVA Bundesvorstand/Bereich Presse
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