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- DAZ 5/1998
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Die Seite 3
Editorial
Die Winter-Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer, die zum 28. Mal in Davos stattfand, ging am vergangenen Samstag zu Ende. Rund 1100 Apothekerinnen und Apotheker waren in den Schweizer Wintersportort gereist, um sich in Sachen Pharmakotherapie neurologischer und psychischer Erkrankungen fortzubilden und in den Kongreßpausen ein bißchen Wintersport zu betreiben - mens sana in corpore sano. Kurzes Resümee der Woche: die Vorträge, wie immer, von unterschiedlicher Qualität, von lebendig und spritzig bis hin zu sedierend und "knapp daneben", dafür aber Kaiserwetter und Superschnee. Das Rahmenprogramm stimmte und die Schweizer Küche verführte. Sie finden in diesem Heft die Berichte aller Vorträge, kurz zusammengefaßt, für die zuhause Gebliebenen. Und der nächste Kongreß steht bevor: die Interpharm in Stuttgart vom 27. bis 29. März, ein kompaktes Fortbildungswochenende mit spannenden Themen. Am besten gleich anmelden (0711-2582366).
Nichts Neues war und ist zum Thema ZL zu hören - auch nicht in der berufspolitischen Diskussion in Davos. Fragen zum Stand der Dinge und zu Hintergründen über das Ausscheiden von ZL-Leiter Professor Blume entgegnete BAK-Vize Dr. Hermann Vogel mit dem Hinweis, man wolle hierzu nichts sagen, da sich die internen Gespräche in einem Stadium befänden, in dem nicht öffentlich diskutiert werden könne. Einerseits verständlich, andererseits wird es bald Zeit, die Berufsöffentlichkeit über das weitere Schicksal und die Ausrichtung des ZLs aufzuklären. Ganz zu schweigen davon, daß die Gerüchteküche immer stärker brodelt - mittlerweile kursieren sogar anonym verschickte Briefe, die für die eine oder andere Seite Partei ergreifen...
Worüber man in Davos erstmals öffentlich sprach: Es gibt in Deutschland Bestrebungen von Krankenhausträgern, ihre Krankenhausapotheken zu schließen und den Apothekern anzubieten, auf dem Gelände des Krankenhauses eine öffentliche Apotheke zu eröffnen (siehe auch DAZ Nr. 4, S. 17). Natürlich würden dann diese Apotheken auch die Versorgung des Krankenhauses und der ambulanten Patienten bekommen und übernehmen. Mindestens zwei konkrete Fälle liegen bereits vor. Mit einer solchen Vorgehensweise ergeben sich einige rechtlichen Fragen; so könnte z. B. die berufliche Eigenverantwortung des Apothekers in Frage gestellt und das Verbot von Fremd- und Mehrbesitz könnte gefährdet werden. Eine neue Attacke auf die öffentliche Apotheke in der heutigen Form?
Eine weitere Variante einer Apotheke darf es dagegen in Deutschland nicht mehr geben: die "Drive-in-Apotheke" bzw. die Apotheke mit Autoschalter. Das Bundesverwaltungsgericht hat Recht gesprochen. Es begründete seine Entscheidung u. a. damit, daß Arzneimittel Waren besonderer Art sind, die auch besonderer Beratung bedürfen. Dies könne nicht am Autoschalter geschehen. Ich hätte hierzu eine andere Meinung: Warum soll es an Apotheken, falls dies überhaupt baulich und verkehrstechnisch möglich ist, keinen Autoschalter geben? Es könnte durchaus eine moderne Form des "Apothekenbesuchs" sein. Ganz abgesehen davon, daß die meisten Apotheken einen solchen Schalter oder "Drive in" nicht einrichten könnte. Die Beratung über Arzneimittel könnte durchaus am Schalter erfolgen (bei abgestelltem Automotor) - und vertraulich wäre sie allemal.
Zurück aus Davos, es hat sich viel getan. Lesen Sie bitte auch die neuen Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts durch, sie treten am 1. Februar in Kraft. Eine Übersicht über die wichtigsten praxisrelevanten neuen Vorschriften finden Sie auf Seite... Ihr Peter Ditzel
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