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Appell des Bundesrats: Mehr Recht für Klinikapotheken
Dort wird die Änderung des Apothekengesetzes (konkret § 14, Abs. 4) gefordert. Arzneimittel sollten künftig von der Krankenhausapotheke auch an Ambulanzen in den Räumen der Klinik abgegeben werden. Dies solle besonders für Hochschulambulanzen gelten. In der Begründung dazu heißt es, die unmittelbare Versorgung mit Medikamenten durch die Krankenhausapotheke müsse bei ambulanter Behandlung von Patienten in der Klinik möglich sein.
Neben einer organisatorischen Vereinfachung bei der Beschaffung seien Aspekte der Arzneimittelsicherheit und Kostenvorteile zu berücksichtigen. Dieser Vorschlag ist nicht zu verwechseln mit dem viel umfangreicheren Vorstoß von 1997, Krankenhausapotheken mehr in der ambulanten Versorgung zu erlauben.
Der damalige Gesetzentwurf war in der letzten Legislaturperiode nicht mehr behandelt und Ende Februar 1999 vom Bundesrat unverändert wieder beim Bundestag eingebracht worden. Dieser größere Gesetzentwurf hatte die Versorgung von Klinikambulanzen und von Pflegeheimen durch Krankenhausapotheken sowie das Dispensierrecht für Klinikpersonal zum Thema. Die jetzige Empfehlung sieht dagegen nur ein Detail - nämlich die Abgabe besonders an Hochschulambulanzen - vor.
Union gegen Blockade
Die Union will nach Worten der bayerischen Sozialministerin Barbara Stamm (CSU) nicht blockieren, aber mit gestalten. Dies sagte Stamm bei der Debatte zur Reform am 24. September in der Länderkammer in Bonn. Dort signalisierte Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) ihrerseits Kompromiss-Bereitschaft. Wenn die Länder bessere Vorschläge als die Bundesregierung hätten, sollte ernsthaft darüber geredet werden, so Fischer. Besonders die geplante Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf die Krankenkassen tangiert die Bundesländer, die hier ein Wort mitreden wollen.
Die Gesundheitsreform 2000 ist auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen. Grundsätzlich teilte die Länderkammer das Ziel der geplanten Reform 2000, eine gute Versorgung der Versicherten im Krankheitsfall auf qualitativ hohem Niveau zu zumutbaren Beiträgen zu sichern, äußerte aber konkrete Änderungswünsche.
In einer Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf "Gesundheitsreform 2000" plädieren die Länder für mehr Kompetenzen für Krankenhausapotheken zur ambulanten Versorgung von Patienten. Gefordert wird die Änderung von § 14 Apothekengesetz: Arzneimittel sollten künftig von der Krankenhausapotheke auch an Ambulanzen in den Räumen der Klinik abgegeben werden.
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