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Gesundheitsreform 2000: Regelung zu Rechenzentren geändert
Zunächst war geplant, den Apotheken-Rechenzentren die Verarbeitung von Daten nur für durch das Sozialgesetzbuch bestimmte Zwecke zu erlauben. Aufgrund einer neuen Änderung im Gesetzentwurf dürfen die Rechenzentren anonymisierte Daten auch für andere Zwecke verarbeiten. In der Begründung werden als Beispiel berufspolitische Ziele genannt. Eine versicherten- oder arztbezogene Auswertung der Daten bleibe jedoch ausgeschlossen. Die ursprünglich geplante Einschränkung für die Rechenzentren war auf entschiedenen Widerstand in der Apothekerschaft gestoßen.
Schnell auf die Liste
Nur leicht wurde die Bestimmung zur Liste erstattungsfähiger Arzneimittel, der so genannten Positivliste, modifiziert. Mit der Vorbereitung der Positivliste wird ein neues Institut für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer neunköpfigen Kommission betraut. Die Kommission soll die Liste erstmals bis zum 31. März 2001 beschließen. Über neu zugelassene Arzneimittel soll das Institut demnach innerhalb eines Monats nach Antrag über deren Aufnahme entscheiden.
Wichtig ist für den Arzneimittelbereich neben der wieder gesetzlich verankerten Pflicht zur Abgabe von Importarzneimitteln, soweit möglich, darüber hinaus die Absicht, das Arzneimittelbudget kombiniert mit dem Verfahren des Benchmarkings weiterlaufen zu lassen. Demnach sollen sich die Ausgabenobergrenzen bundesweit an den Ausgaben des unteren Drittels der Regionen orientieren.
Kernpunkte der umfangreichen Reform 2000 sind unter anderem ein Deckel für alle Ausgaben der Krankenkassen (Globalbudget), die Stärkung der Hausärzte und die schrittweise Übernahme der Krankenhausplanung durch die Kassen. Umstritten ist die Hilfe von West-Krankenkassen an verschuldete Ostkrankenkassen durch einen 1,3 Milliarden Mark teuren Zuschuss, die erst kürzlich in das Gesetz geschrieben wurde.
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