- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 12/2000
- Zwei Boots-Apotheker ...
DAZ aktuell
Zwei Boots-Apotheker geben falsche Arzneimittel ab
Das drei Wochen alte Baby starb an Herzversagen und schwerwiegendem Hirnschaden, zwei Wochen nachdem ihm chloroformhaltiges Pfefferminz-Wasser (Alder Hey Peppermint Water) zur Behandlung von Koliken verschrieben worden war. Die beiden Pharmazeuten wurden jedoch von einer Anklage wegen Totschlages freigesprochen. Beide wurden aber schuldig gesprochen, ein "Medikament abgegeben zu haben, das in Zusammensetzung und Qualität nicht den Ansprüchen genügte".
Die Apothekerin Taylor-Lloyd hatte den Pharmaziepraktikanten gebeten, die ihrer Meinung nach einfache Rezeptur anzufertigen, und diese vor der Abgabe nur flüchtig überprüft. Der Verteidiger der Apothekerin gab vor Gericht zu bedenken, dass seine Klientin dem Praktikanten die Rezeptur in dem Bewusstsein übertragen habe, dass dieser dieselbe Rezeptur bereits mehrfach hergestellt hatte. Des weiteren habe sie gesehen, dass die korrekten Flaschen benutzt worden seien.
Ein veraltetes Rezepturbuch, das doppeltstarke Chloroformlösung anstelle einer konzentrierten Chloroformlösung vorsah, und die Tatsache dass die doppeltstarke Lösung bereits vom Markt genommen war, führten dazu, dass der Praktikant nicht 3,75 ml der konzentrierten Chloroform-Lösung in 150 ml Lösung einbrachte, sondern 75 ml.
Bei im Prozess wurde außerdem bekannt, dass die Apotheke nicht mehr zur Ausbildung von Praktikanten bevollmächtigt war (ein laut Boots administrativer Fehler), und dass Ms Taylor-Loyd mit erst 21 Monaten Berufserfahrung nicht als Ausbilderin eines Praktikanten hätte agieren dürfen. Die Royal Society schreibt hierfür mindestens drei Jahre Berufserfahrung vor.
Mr Digby Emerson, Superintendent Pharmacist für Boots, versicherte in einem Interview der britischen Apotheker Zeitung "The Pharmaceutical Journal", dass man aus diesem Vorfall gelernt und seither die Verfahren zur Abgabe von Rezepturen geändert habe. Boots arbeite außerdem eng mit zahlreichen Herstellern zusammen, um die Beschriftung von konzentrierten Inhaltsstoffen zu verbessern. Ein Zivilverfahren war bis zum jetzigen Zeitpunkt von den Eltern des Babys noch nicht eingeleitet worden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.