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Prisma
Berufskrankheiten
Doch Aussicht auf finanzielle Entschädigung haben nur diejenigen, deren Krankheit auch als Berufskrankheit anerkannt wird. Sobald bei einem Arbeitnehmer eine dieser Krankheiten festgestellt wird, muss sie bei seiner jeweiligen Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Diese prüft, ob ein Anrecht auf Berufsunfähigkeitsrente besteht. Im Jahr 1998 gingen bei den Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand fast 86 000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. Die größte Gruppe betraf Erkrankungen der Haut mit mehr als 23 000 Fällen, gefolgt von Schäden an der Bandscheibe mit 14 105 und Lärmschwerhörigkeit mit 12 400 Fällen.
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