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Internet-Apotheke: DocMorris ohne Apoteek van Wersch
Wie aus einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände-ABDA hervorgeht, wertete der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hermann S. Keller, eine Abschlusserklärung der niederländischen Apotheek van Wersch in diese Richtung. Gemeinsam mit der DocMorris N.V. i. Gr. hatte die Apotheke in den letzten Monaten bekanntlich für Aufsehen gesorgt, weil sie einen rechtswidrigen lnternethandel mit Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland aufgebaut hat. Dies hatte das Landgericht Frankfurt/Main in der vorigen Woche mit einer Einstweiligen Verfügung untersagt. Dem Deutschen Apothekerverband als Kläger liege nunmehr eine Erklärung der Apotheek van Wersch vor, in der sie auf eine Berufung verzichte und sich gleichzeitig verpflichte, jeden gewerbsmäßigen Internethandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln gegenüber Endverbrauchern in Deutschland zu unterlassen. Dies schaffe für den Verbraucher nun eine völlig andere Ausgangslage, so die ABDA-Mitteilung. Nachdem der Betrieb des lnternetversenders ohnehin schon rechtswidrig gewesen sei, habe der potenzielle Kunde nun nicht einmal mehr die Gewissheit, von der Apotheek van Wersch als zugelassener Apotheke beliefert zu werden. Damit sei DocMorris von anderen Versandhändlern nicht mehr zu unterscheiden. Weiterhin könne also das Unternehmen auch für die Krankenkassen kein akzeptabler Lieferant für die Versorgung ihrer Versicherten mit Arzneimitteln sein.
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