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Berichte
LAK Brandenburg: Hermann-Hager-Medaille
Die Verleihung der Hermann-Hager-Medaille erfolgt nach folgender Richtlinie.
Richtlinie für die Verleihung der Hermann-Hager-Medaille
Die Landesapothekerkammer Brandenburg - Körperschaft des öffentlichen Rechts - stiftet die "Hermann-Hager-Medaille". Die Medaille ist rund und aus Altsilber gefertigt. Sie trägt auf der Vorderseite das Porträt Hermann Hagers; auf der Rückseite ist das Brandenburger Apothekerhaus stilisiert abgebildet.
§1
Die "Hermann-Hager-Medaille" wird an verdienstvolle Apothekerinnen und Apotheker sowie an andere Personen verliehen, die sich um das Apothekenwesen des Landes Brandenburg in besonderer Weise verdient gemacht haben.
§2
Die "Hermann-Hager-Medaille" wird in der Regel einmal jährlich verliehen. Dabei sollen nicht mehr als drei Auszeichnungen vorgenommen werden. Die Auszeichnung besteht in der Überreichung der Medaille mit einer Urkunde, die die Unterschrift des Präsidenten der Landesapothekerkammer trägt. Die Auszeichnung ist im Rahmen einer Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg oder einer solchen Veranstaltung der Kammer vorzunehmen, die Öffentlichkeitscharakter hat.
§3
Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung mit der "Hermann-Hager-Medaille" sind alle Mitglieder der Landesapothekerkammer Brandenburg. Der Vorschlag ist ausführlich zu begründen. Über die Auszeichnung entscheidet der Vorstand der Landesapothekerkammer mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§4
Eine Mitteilung über die Auszeichnung mit der "Hermann-Hager-Medaille" erfolgt in der Kammerinformation sowie in der Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apotheker Zeitung. Die Namen der mit der Medaille ausgezeichneten Personen werden in einem Register geführt, das jährlich im Geschäftsbericht der Landesapothekerkammer Brandenburg veröffentlicht wird.
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