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BVA: Apotheken sollen an integrierten Versorgungsformen teilnehmen
"Mit der Gesundheitsreform 2000 wird Krankenkassen, KBV und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen die Möglichkeit eingeräumt, Vereinbarungen zu integrierten Versorgungsformen zu treffen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass auch Apotheken an der integrierten Versorgung teilnehmen. Der BVA begrüßt grundsätzlich diese Möglichkeit, insbesondere dann, wenn sie dem Wohle der Patienten dient.
Außerdem bieten integrierte Versorgungsformen, etwa in Form von Netzen (sind nicht auch andere denkbar?) derzeit gute Möglichkeiten zur Profilierung, da sich diese neuen Versorgungsformen erst bilden. Hier biete sich für Apotheken die Chance, aktiv auf entstehende Netze zuzugehen und ihre pharmazeutischen Kompetenzen einzubringen. Sicherlich ist es nicht erstrebenswert, dass einzelne Apotheken einem zu starken wirtschaftlichen Druck ausgesetzt werden, sollten Apotheken in größeren Grupen an der integrierten Versorgung teilnehmen. Da gesetzlich festgelegt ist, dass bestehende Gesetze wie etwa AMG, AMPreiso und andere nicht berührt werden dürfen, wird die Teilnahme an integrierten Versorgungsformen, wenn überhaupt, dann nur mittelbar zu Einsparungen im Arzneimittelbereich führen. Auch finanzielle Vorteile für die Apotheken dürften sich in Grenzen halten. Dafür wird sich – nach Erfahrungen mit der Hamburger Asthma Studie – die Qualität der Arzneimittelversorgung und die Lebensqualität der Patienten verbessern.
Nach Meinung des BVA sollte die Einbindung in integrierte Versorgungsformen durch die Apotheken aktiv betrieben werden. Abzuwarten, bis Apotheken gefragt werden, etwa nach Verordnungszahlen oder anderen ökonomischen Größen, hieße, hier eine Chance zur Profilierung zu verschenken und die Funktion des Apothekers auf eine rein wirtschaftliche zu beschränken. Apotheker können mehr als nur Verordnungszahlen aufbereiten!"
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