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DAZ aktuell
Arbeiten für Positivliste laufen an
Die Positivliste könnte nach folgendem fiktiven Zeitplan erstellt werden:
Folgende nicht zeitlich festzulegenden Schritte: Inkrafttreten der wirkstoffbezogenen Positivliste durch Rechtsverordnung des BMG mit Zustimmung des Bundesrates (dazu bedarf es veränderter Mehrheitsverhältnisse). Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Anforderungen an die Erstellung einer Positivliste zu leistenden Arbeiten scheint es nahezu unmöglich, dass die Kommission die Vorschlagsliste wesentlich früher als zu dem im Gesetz genannten Zeitpunkt (30.Juni 2001) beschließen wird.
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