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Forderung der Ersatzkassen: Sonderrechte der Betriebskrankenkassen streichen
Die Verwerfungen im Organisationsrecht der Kassen hätten dramatische Auswirkungen, sagte Rebscher am 22. Februar in Siegburg. Im Gegensatz zu Ersatzund Ortskrankenkassen können BKK oder Innungskrankenkassen weiter errichtet werden. Zunehmend gebe es kleine, günstige BKK ohne direkten Betriebsbezug, die quasi als Direktversicherer ohne Geschäftsstellennetz arbeiteten. Ihr günstiger Beitragssatz beruhe nicht auf einer effizienten Verwaltung, sondern auf dem Eintritt vor allem jüngerer, gesunder Mitglieder. Die älteren Versicherten und Kranken, die Leistungen benötigten, blieben bei den Ersatz- oder Ortskrankenkassen. Die großen Kassen schulterten die Versorgungsprobleme, bekämen aber wegen ihrer hohen Beitragssätze die Wanderungsbewegungen zu spüren.
Die Wettbewerbsvorteile der BKK führten zunehmend zu einer Spaltung und Entsolidarisierung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Neben dem Errichtungsstopp für BKK forderte Rebscher, dass Trägerbetriebe von BKK nicht länger die Kosten der Personalverwaltung übernehmen. Als vor wenigen Jahren der Wettbewerb der Kassen untereinander eingeführt worden sei, habe man geglaubt, der Wettbewerb schaffe eine Mischung von "guten" (junge, gesunde Menschen) und "schlechten" "Risiken" (alte, kranke Menschen). Dies sei ein Irrglaube gewesen, sagte Rebscher, denn ältere Versicherte, die einmal Leistungen ihrer Kasse beansprucht hätten, bauten einen Bezug zur Kasse auf und wechselten nicht mehr.
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