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DAZ aktuell
Festbetragsfestsetzung: Hartes Ringen
Nachdem zunächst Übereinstimmung darüber bestanden hatte, dass durch eine zustimmungspflichtige, bis zum 31. Dezember 2003 befristete Regelung eine einmalige, allgemeine Anpassungsrunde der Festbeträge durch Rechtsverordnung des BMG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft vorgenommen werden sollte, lehnten die Spitzenverbände diese Vorgehensweise ab und beschlossen statt dessen, die Festbeträge mit einem Einsparvolumen von rund 1 Mrd. DM zum 1. Mai 2001 abzusenken. Auf Basis dieses Beschlusses der GKV-Spitzenverbände fand dann das oben genannte Gespräch statt. Dabei machte die Ministerin deutlich, dass sie zwischen den divergierenden Positionen von Krankenkassen und Industrie vermitteln wolle.
Angesichts der Forderung der Krankenkassen, dass das Einsparvolumen - bezogen auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum - über 600 Mio. DM liegen müsse, unterbreitete sie einen Vorschlag, aus dem ein Einsparvolumen von etwa 650 Mio. DM für den Zwölf-Monats-Wert resultiert. Die Ministerin sagte zu, dieses Vermittlungsangebot den Krankenkassen und der pharmazeutischen Industrie bis spätestens Mittwoch, 14. März 2001, zuzuleiten.
Nach Ansicht des BAH bedeutet der Verhandlungsstand vom 12. März (Einsparvolumen für den Zwölf-Monats-Zeitraum von über 600 Mio. DM) neben der neuen Rechtsgrundlage und ihrer Befristung eine deutliche Reduzierung des von der GKV gewollten Einsparvolumens zu Lasten der Arzneimittelindustrie. Wie vom BAH zu erfahren war, werde man sich weiter bemühen, die markttechnisch nicht gerechtfertigten Forderungen der Krankenkassen abzuwehren.
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