- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 24/2001
- Arzneimittelbestellung ...
ComPharm
Arzneimittelbestellung via Internet: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Tatsache ist, dass bei einer Datenübertragung zwischen Apotheke und Patient weder eine Verarbeitung noch eine Speicherung der Daten bei einem Dritten (Provider oder Dienstleister), notwendig ist. Worauf es ankommt, ist allein die Weiterleitung der Daten. Speicherung und Verarbeitung von sensiblen Daten kann man, muss man aber nicht durchführen. Entschließt man sich dafür, sollte man wissen, dass durch die Speicherung auf einem Server außerhalb der Apotheke der Zugriff durch unberechtigte Dritte ermöglicht wird - wenn auch nur theoretisch. Fakt ist, dass die Apotheke für die Vertraulichkeit ihrer Patientendaten und Informationen und somit auch für den Datenschutz der über das Internet an seine Apotheke herangetragenen Daten verantwortlich ist.
Vertrauliche Daten bei apotheken.de
Dies sollte bei der Bereitstellung eines Internetportals mit einem Arzneimittelvorbestellservice beachtet werden. Beim Internetkonzept www.apotheken.de wurde diesbezüglich von Anfang an Vorsorge getroffen. Das Prinzip des Datenflusses ist die reine Übertragung bzw. Weiterleitung von Nachrichten. Hier werden weder Informationen über Patienten noch der Inhalt von Bestellungen oder Anfragen gespeichert. Ganz im Sinne des Gesetzgebers erhält nur die vom User ausgewählte Apotheke Zugang zu Daten und Informationen von Patienten. Das Verhältnis zwischen Apotheker und Patienten bleibt, so wie es laut Gesetz sein soll, absolut vertraulich - und das nicht nur theoretisch, sondern auch in Wirklichkeit.
Machen Sie sich selbst ein Bild
Interessiert? Weitere Informationen zu apotheken.de sowie ein Anmeldeformular finden Sie als Einhefter in jeder Ausgabe der DAZ. Ein "Bild vor Ort" können Sie sich im Internet unter www.apotheken.de machen. Surfen Sie doch einmal vorbei.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.