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DAZ aktuell
Gesundheits- und Arzneimittelpolitik: Golf bezahlen, Mercedes fahren?
Schmidbauer: keine Leistungsausgrenzung
Die Gesundheitspolitik möchte wie die Pharmaindustrie für Geld eine effiziente Gegenleistung haben, so Horst Schmidbauer, SPD-Bundestagsfraktion. Allein die Forderung aufzustellen, immer noch mehr Geld ins System zu pumpen, sei keine Lösung, man sollte mit den vorhandenen Ressourcen sorgfältiger umgehen. Er wandte sich gegen Vorschläge, den Leistungskatalog der GKV abzuspecken und die ausgegrenzten Leistungen privaten Zusatzversicherungen zu überlassen – dies wäre ein Ausstieg aus dem solidarischen System. Auf Nachfrage machte er deutlich, dass die SPD nichts von einer Aufsplittung der Versorgung in Grund- und Wahlleistungen halte. Das Problem sei, genau zu definieren, welche Leistungen Wahlleistungen werden könnten. Wer diese Aufteilung fordere, sollte präzise sagen, was Wahlleistungen sein sollten.
Die Abschaffung der Arzneimittelbudgets begrüßte Schmidbauer. Eine Kollektivhaftung der Ärzte sei nicht zeitgemäß und rechtlich bedenklich. Die Ärzte hätten jetzt die Chance, ohne Budgets zurechtzukommen. Als Hilfestellung dafür gebe man den Ärzten eine Positivliste in die Hand, die dazu beitragen könnte, mit dem finanziellen Rahmen besser umgehen zu können.
Oder doch Grund- und Wahlleistung?
Unzufrieden mit der derzeitigen Situation im Gesundheitswesen zeigte sich Dr. Maximilian Zollner vom NAV-Virchow-Bund. "Wir bekommen einen VW bezahlt und erbringen die Leistung eines Mercedes" stellte er in seinem Statement fest. Bei einer notwendigen Reform der GKV plädiere er für die Aufteilung in eine Grund- und Wahlleistung für die Versicherten, besser ausgedrückt als Solidar- und Individualleistung. Denn nach seiner Auffassung sei die Solidarversicherung überfrachtet, außerdem müsse die GKV als Verschiebebahnhof herhalten und Geld für Rente und Arbeitslosenversicherung zur Verfügung stellen. Für die Behandlung von Krebserkrankungen, von zerebralen Erkrankungen beispielsweise, die in den nächsten Jahren aufgrund der Alterspyramide verstärkt auf die GKV zukommen, müsse Geld vorhanden sein.
Zollner plädierte außerdem dafür, Alkohol- und Nikotinsteuer zweckgebunden einzusetzen, Anhänger von Risiko-Sportarten sollten Zusatzversicherungen abschließen. Von einer Positivliste halte er nichts, aber wenn man schon glaube, mit einer Listenmedizin die Kosten in den Griff zu bekommen, dann plädiere er für eine Negativliste. Er befürchte nämlich, dass eine Positivliste von vielen Ärzten als Freibrief angesehen werde, dass die auf der Positivliste stehenden Arzneimittel ohne Rücksicht auf die Menge verordnet werden könnten.
"Wirksamkeit" reicht nicht aus
"Im Arzneimittelbereich brennt die Hütte", so Wolfgang Kaesbach vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK). Im Mai seien die höchsten Arzneimittelausgaben der letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Er bezweifle, ob man innerhalb der Leistungsanbieter auf eine Politik des Vertrauens, wie von Bundesgesundheitsministerin Schmidt eingeläutet, setzen könne. Denn Vertrauen setze rationales Verhalten voraus bei Herstellern und bei Ärzten. Wenn mehr Spielraum für therapeutische Innovationen gefordert werde, müsse man zunächst klar definieren, was genau darunter zu verstehen sei.
Freilich sei er der Auffassung, dass ohne Arzneimittel keine moderne Gesundheitsversorgung möglich sei. Doch allein die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die Feststellung der Wirksamkeit eines Arzneimittels reiche für die Verordnung in der GKV nicht aus. Wichtig sei, dass der therapeutische Nutzen belegt werde. Die Negativliste enthalte beispielsweise Arzneimittel mit nicht nachgewiesenem therapeutischen Nutzen. Die Positivliste dagegen versuche die Arzneimittel aufzustellen, die den Nachweis hierfür erbracht hätten. Der therapeutische Nutzen müsse über die Zulassung hinaus erbracht werden. Das sollte, so seine Auffassung, die Zulassungsbehörde leisten. Wenn sie dazu nicht imstande sei, müsse man hierfür ein eigenes Institut beauftragen.
Als reformbedürftig bezeichnete Kaesbach die Arzneimittelpreisverordnung. Mit den Arzneimittelherstellern wollte sich Kaesbach dabei nicht anlegen, denn ihnen gestand er eine freie Preiskalkulation zu. Er plädiere aber für Festbeträge oder, wenn diese nicht durchzusetzen seien, für staatliche Festpreise. Wenig erfolgversprechend sei die Aufgabe des Arzneimittelbudgets. Die Ärzte, so mutmaßte Kaesbach, werden in Selbstverwaltung mit den zu vereinbarenden Ausgabenvolumina für Arzneimittel nicht umgehen können.
Kaesbach schlug außerdem vor, bei teuren Arzneimitteln, z. B. Interferon darüber nachzudenken, ob sie den verteuernden Weg über die Apotheke gehen müssten. In der Schweiz beispielsweise lief die Abgabe solcher Medikamente per Versandhandel.
Mit Positivliste wird's teurer
Unter einer Positivliste wird die Arzneimitteltherapie auf jeden Fall teurer – diese Prognose wagte Dr. Jochen Hückmann von der Pharmafirma Merz und Co. und stellvertretender BAH-Vorsitzender. Unter einer Positivliste werde dann, um im Vergleich mit den Automarken zu bleiben, nur noch die Mercedes S-Klasse verordnet. Er würde sich wünschen, dass die Verantwortlichen im Gesundheitswesen stolz seien auf das Zulassungssystem in Deutschland. Das Arzneimittelinstitut habe die Aufgabe, Arzneimittel zuzulassen, und dies werde von diesem Institut gewissenhaft erledigt.
Vor diesem Hintergrund sollten die Arzneimittel, auch die die Hürde der Nachzulassung geschafft haben, verordnungs- und erstattungsfähig sein. Sinnvoller sei es vielmehr, die Negativliste auszuweiten, die dann solche Arzneimittel enthalten könnte, die dem Selbstkauf des Patienten vorbehalten sind. Man sollte dem Patienten mehr Verantwortung übertragen, welche Arzneimittel davon er selbst tragen kann und will. Die Solidarversicherung müsse für die Solidargemeinschaft, für die sozial Schwachen, einstehen. Warum sollte man nicht darüber nachdenken, zahlungskräftigeren Versicherten einen Kaskotarif anzubieten, der z. B. die Selbstbezahlung von Arzneimitteln bis zu einem Betrag von 100 DM vorsieht? Und warum soll nicht ein Arzt für einen Patienten mit einer leichteren Erkrankung ein leichteres Mittel verordnen dürfen?
Katalog für Kern- und Wahlleistungen
Kritisch mit der Gesundheitspolitik der jetzigen Regierung ging Wolfgang Lohmann, CDU/CSU-Bundestagsfraktion ins Gericht. Niemand wisse, was die derzeitige Regierung wolle. Fest stehe, man benötige eine umfassende Gesundheitsreform, die z. B. mehr Transparenz, mehr Wahlmöglichkeiten, mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Versicherte und Kassen eröffnet. Über einen Leistungskatalog könne man sich, so Lohmanns Auffassung, unterhalten. Evtl. könne dieser nur Kernleistungen enthalten.
Kritik brachte er auch zur Positivliste an. Sie sollte anfangs Riesensummen einsparen. Mittlerweile spricht die Gesundheitsministerin nur noch von Qualitätsverbesserungen. Nach seiner Auffassung wird die Positivliste nicht kommen, da sie eine zustimmungspflichtige Verordnung ist und sie am Bundesrat scheitern wird.
Auf das Dilemma im Gesundheitswesen, "Mercedes fahren zu wollen, aber nur einen Golf bezahlen zu können", lief eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der Politik der Ärzte, der Krankenkassen und der Industrie auf einem Presseseminar des Bundesfachverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) am 5. Juli in Berlin hinaus. Alle Beteiligten zeigten sich unzufrieden mit der derzeitigen Gesundheitspolitik. Auf der einen Seite stehe eine innovative Arzneiforschung und eine hervorragende Medizin, auf der anderen Seite fehle das Geld, dies in der solidarisch finanzierten Krankenversicherung allen zur Verfügung zu stellen.
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