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Kammergericht Berlin: Verbindungen zwischen Scientology-Sekte und UPS
UPS hatte versucht, die Behauptung per Eilantrag zu stoppen. Die Verbraucherschutzorganisation Aktion Bildungsinformation (ABI), die auf die Verbindung zwischen dem Logistikunternehmen und der Sekte hingewiesen hatte, konnte die Richter jedoch überzeugen. Demnach, so habe das Gericht entschieden, seien die Aussagen des Vereins zulässig.
Wie es in der Online-Meldung heißt, handele es sich um eine Mischung aus "zutreffenden Tatsachenmitteilungen" und "wertenden Meinungsäußerungen". Die ABI habe u. a. Dokumente über Lieferverträge vor Gericht vorgelegt, die UPS nicht mehr bestritten habe. Nach dem Richterspruch darf nun die Aktion Bildungsinformation weiterhin behaupten, dass sich die Management-Techniken von UPS und Scientology ähneln. ABI werfe UPS z. B. inhumane Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterschikanen, gesetzwidrige Arbeitszeiten und Betriebsratsmanipulationen vor.
UPS wollte auch die ABI-Behauptung verbieten lassen, wonach UPS in den USA an 50 Kongressabgeordnete bis zu 240 000 Dollar gezahlt habe: Diese Politiker sollen für eine Resolution gestimmt haben, in der Deutschland schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Diese Vorwürfe beziehen sich dabei darauf, dass Scientology in Deutschland als Religionsgemeinschaft mit entsprechenden Steuerprivilegien anerkannt werden wollte, was die deutschen Behörden und Gerichte jedoch dieser Sekte verweigerten.
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