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RSA-Reform: Kassenwettbewerb künftig auch gut für Kranke

BONN (aok/diz). Der Bundesrat hat am 30. November dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen (RSA) zugestimmt. Damit kann das Reformgesetz am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Wie aus einer Pressemitteilung des AOK-Bundesverbands hervorgeht, würdigte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, die verabschiedete Reform als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Qualität der medizinischen Versorgung und zur Stabilisierung der solidarischen Krankenversicherung in Deutschland.

Auf der Basis des Gesetzes werde es in mehreren Schritten bis 2007 gelingen, den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen so auszurichten, dass er auch kranken und insbesondere chronisch kranken Versicherten zu Gute komme, sagte Ahrens in Bonn. Er bezeichnete die Reform als "großen sozialpolitischen Erfolg von Ulla Schmidt". Der Bundesgesundheitsministerin, den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie einer großen Mehrheit der Bundesländer sei es gemeinsam gelungen, künftig eine bessere Behandlung von Kranken ins Zentrum des Kassenwettbewerbs zu rücken.

Ahrens begrüßte besonders, dass das Gesetz mit der auf Januar 2002 vorgezogenen Einführung eines Risikopools für Behandlungsfälle, die mehr als 40 000 Mark pro Jahr kosten, auch eine Maßnahme enthalte, die in mehreren AOKs bereits kurzfristig wirke. Der Risikopool bewirkt, dass künftig zum Beispiel bei der medizinischen Versorgung eines Bluters oder eines Transplantationspatienten 60 Prozent der 40 000 Mark pro Jahr übersteigenden Behandlungskosten von der gesamten Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten getragen werden.

Mittelfristig, so der AOK-Vorstandsvorsitzende weiter, wirke die Einführung eines Solidarausgleichs von Kosten für chronisch Kranke. Sie könnten künftig in neuen, gemeinsam mit der Ärzteschaft entwickelten medizinischen Versorgungsprogrammen (Disease Management) besser behandelt werden, heißt es in der Pressemeldung. Die AOK will ihren Versicherten bereits Mitte 2002 erste neue Behandlungsprogramme anbieten - zum Beispiel für Diabetes, Brustkrebs und Asthma.

Langfristig werde mit der Reform ab 2007 erreicht, dass die Mittel der Beitragszahler durch einen optimal an durchschnittlichen Behandlungskosten für bestimmte Erkrankungen orientierten Ausgleich zielgenau dorthin fließen könnten, wo sie zur Behandlung kranker, chronisch kranker und schwer kranker Patienten wirklich gebraucht würden (Morbiditätsorientierung). Ahrens: "Das stoppt die bisherigen Tendenzen zur Entsolidarisierung und verbessert die Qualität der Versorgung von Millionen Patienten."

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