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Pharmazeutisches Recht
Hessen: Satzungsänderung der LAK
Vom 16. September 1993 (PZ Nr. 42/1993, S. 3418 ff.), genehmigt durch Erlass des Hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 7. Oktober 1993, veröffentlicht in der PZ Nr. 42/1993, S. 3418 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 19. Juni 2002, zuletzt genehmigt vom Hessischen Sozialministerium am 1. Juli 2002.
§ 23 der Satzung wird wie folgt gefasst: Amtliche Veröffentlichungen der Kammer sind in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung zu veröffentlichen. Ferner beschließt die Delegiertenversammlung, in § 1 der Satzung eine Fußnote einzufügen, die darauf hinweist, dass auch die weibliche Form bei den durchgängig männlichen Bezeichnungen immer miteingeschlossen ist.
Diese Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 3. Juli 2002 Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. gez. Dr. Gabriele Bojunga - Präsidentin -
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