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Pharmazeutisches Recht
Rheinland-Pfalz: Satzungsänderung der LAK
Artikel I
Die Hauptsatzung der Landesapothekerkammer in der Fassung vom 9. November 1996 wird wie folgt geändert. 1. § 4 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: In der Nr. 8 werden die Worte zu "fördern" durch die Worte: "durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen" ersetzt.
2. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: In Satz 1 werden das Wort "Regierungsbezirken" und die Parenthesen davor und danach gestrichen.
3. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 wurde wie folgt geändert: Nach den Worten "des Finanzausschusses" wird das Wort "sowie" durch ein Komma ersetzt, nach den Worten "des Weiterbildungsausschusses" wird das Wort "und" durch das Wort "sowie" ersetzt, nach den Worten "des Fortbildungsausschusses" werden die Worte "und der Zertifizierungskommission" angefügt.
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mainz, den 19. Juni 2002 Dr. Hartmut Schmall, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
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