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DAZ aktuell
Methadon-Richtlinien novelliert
Wie die KBV in einer Presseinformation mitteilt, entspricht die Neufassung weitgehend dem Vorschlag der Ärzteseite, der bereits im Juni vorgelegt, damals jedoch vehement von den Krankenkassen abgelehnt wurde. "Damit haben wir unsere Forderungen durchgesetzt", stellte der KBV-Vorsitzende fest. Opiatabhängige hatten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bisher nur dann Anspruch auf Methadon, wenn sie an einer schweren Zweiterkrankung, wie einer HIV- oder Hepatitisinfektion, litten.
Jetzt kann eine Substitution unabhängig von Begleiterkrankungen erwogen werden. "So bietet sich zusätzlichen Patienten die Chance, diese Behandlung zu nutzen", urteilte Richter-Reichhelm. Eine weitere Änderung: Die substitutionsgestützte Behandlung muss künftig nur noch gemeldet werden, die Genehmigungspflicht durch eine Methadonkommission entfällt.
"Die neuen Richtlinien tragen erheblich dazu bei, die gesundheitliche Situation der Betroffenen zu verbessern. Wir sind zuversichtlich, auf diese Weise Süchtigen dauerhaft zu helfen", erklärte der KBV-Vorsitzende. Auch die Vertreter der Krankenkassen stimmten am 28. Oktober im Bundesausschuss für die Änderungen. Sie hatten die neue Regelung anfangs abgelehnt, da sie eine Ausweitung ihrer Leistungen befürchteten. Strenge qualitative Anforderungen an die Substitutionsbehandlung sollen eine Leistungsausweitung jedoch verhindern.
Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen werden verpflichtend, wenn das Bundesgesundheitsministerium nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht.
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